ZUR INFORMATION:
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Elvis22 am 31. Juli 2015, 17:02:48In der der Anlage 5 steht:
Das ist interessant... Genau das Thema habe ich nämlich schon durch und nach mehreren hundert Euro Anwaltskosten im Endeffekt einen 6-Seitigen Ablehnungsbescheid des BMVg erhalten, in dem mir erklärt wurde, dass genau dies nicht möglich sei.
Mittlerweile hat sich das Thema ja eh erledigt, aber die von dir verlinkte Passage aus der ZDV werde ich mir wohl doch mal zu Gemüte führen...
Zitat von: Andi am 31. Juli 2015, 17:37:22
Ansonsten gibt es da immernoch das Soldatengesetz mit seiner speziellen Möglichkeit der Rückführung in die ursprüngliche Laufbahn, aber ob man diesen Weg bewusst einleiten will...
ZitatGemäß § 54 Abs. 4 Satz 2 wd 3 des Soldatengesetzes (SG) soll u.a. ein OA, der sich nicht zum Offz eignet, entlassen werden. Ist er zuvor in einer anderen Laufbahn verwendet worden, soll er nicht entlassen werden, sondem in diese zurückgeführt werden, soweit er noch einen dieser Laufbahn entsprechenden Dienstgrad führt.
Voraussetzung für Ihre Rückführung in die Laufbahn der FachUffzeAllgFD ist Ihre Nichteignung zum OffzTrD. Diese liegt jedoch nicht vor, [...]
Zitat von: Ralf am 31. Juli 2015, 15:00:44
Sprechen wir über die Laufbahn Offz Truppendienst?
Dann ist eine Rückstufung nur möglich, wenn man aus der Lfb kommt (vgl. ZDv 20/7 Nr. 609), also z.B. als Fw zur Lfb OffzTrD zugelassen wurde, dann könnte man auch noch als OFähnr zurück und wird HptFw.
Zitat von: Marc am 31. Juli 2015, 14:44:19Das bezweifel ich, weil es gegen die ZDv 20/7 verstoßen würde.
Richtig, das ging bei mir aber nur, solange ich OFw (OA) war. Ab Beförderung zum OFR wäre die Rückstufung nicht mehr möglich gewesen (Stand 2014, Heer).