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Autor Ralf
 - 01. August 2015, 20:29:06
Meine Hochachtung vor deiner Einstellung. Das ist heutzutage nicht selbstverständlich.
Viel Erfolg für die erneute Bewerbung, hoffentlich klappt das mit der Wunschverwendung.
Autor gsus7
 - 01. August 2015, 17:09:42
Erstmal vielen Dank für die Antworten.

Ich bin ebenfalls der Meinung, dass der Truppenarzt und auch die Seelsorge für mich nicht die richtigen Ansprechpartner sind bzw. waren. Ich habe ganz einfach nur das Problem, dass der Dienstposten nicht dem entspricht, was ich mir darunter vorgestellt habe bzw. was mir dazu auch vorgetragen wurde. Damit muss ich keinen Arzt oder Seelsorger belasten.

Grundsätzlich wäre eine Verlängerung der EÜ natürlich möglich gewesen, damit geht dann allerdings auch die Chance auf Rückkehr zum zivilen Arbeitgeber flöten - das ist denkbar ungünstig. In Verbindung mit den geringen Erfolgsaussichten eines Verwendungswechsels blieb mir daher nur die Möglichkeit, die Eignungsübung zu beenden. Und aus genau diesen Gründen wird dem Soldaten und auch der Bundeswehr diese Möglichkeit ja gegeben.
Autor Elvis22
 - 01. August 2015, 14:15:50
Zitat von: Pofi am 01. August 2015, 14:00:18
Zitat von: Ralf am 01. August 2015, 12:57:41Warum man diese wirklich sinnvollen Instrumente für nicht dafür vorgesehene Zwecke missbrauchen soll, würde ich gerne mal erklärt bekommen.

Wo hier der Missbrauch liegt, würde ich gerne erklärt bekommen...

Im Grunde recht simpel: Er hat weder irgendwelche körperlichen, noch seelische Beschwerden. Im gefällt schlicht der Dienstposten nicht. Ergo wäre sowohl ein Truppenarzt wie auch bei der Seelsorge ein Missbrauch dieser Einrichtungen, da sie für sein Problem schlicht nicht zuständig sind und an anderen Stellen benötigt werden.

Für seinen Fall gibt es die Möglichkeit einer Antragstellung und die des vorzeitigen Beenden der Eignungsübung.

Wenn er jetzt schon ein paar Jahre als SaZ dabei ist und durch den Dienstposten seelisch belastet wird, sieht die Sache anders aus. Dann steht es ihm ja auch nicht mehr frei einfach zu gehen...
Autor Pofi
 - 01. August 2015, 14:00:18
Zitat von: Ralf am 01. August 2015, 12:57:41Warum man diese wirklich sinnvollen Instrumente für nicht dafür vorgesehene Zwecke missbrauchen soll, würde ich gerne mal erklärt bekommen.

Wo hier der Missbrauch liegt, würde ich gerne erklärt bekommen...
Autor Ralf
 - 01. August 2015, 12:57:41
Und eine Änderung der Verwendung wäre nur möglich gewesen, wenn der Beruf auch für die neue militärisch verwertbar gewesen wäre.

ZitatHilfreich bei einer Versetzung können der Truppenarzt und die Seelsorge sein. Nächstes Mal lieber erst alle Mittel ausschöpfen, bevor Sie alles hinschmeissen...
Da bin ich anderer Meinung. Wer in den ersten 4 Monaten solche Sorgen und Nöte und Probleme hat, sollte das dafür geschaffene Ausstiegstor auch nutzen. Zumal hier keine Sorgen/ Nöte vorliegen. Ich nun wirklich keinen Zusammenhang von TrArzt und Seelsorger i.V.m. "mit gefällt der Dienstposten nicht". ziehen kann.
Warum man diese wirklich sinnvollen Instrumente für nicht dafür vorgesehene Zwecke missbrauchen soll, würde ich gerne mal erklärt bekommen.
Autor Pofi
 - 01. August 2015, 11:08:19
Zitat von: gsus7 am 31. Juli 2015, 17:14:17Nach Rücksprache mit dem KpChef wurde mir bestätigt, dass ein Verwendungswechsel mit der dazugehörigen Versetzung grundsätzlich nicht vorgesehen ist und bei einer Mangelverwendung schonmal gar nicht funktionieren würde. Ich beantragte daraufhin die Beendigung der Eignungsübung und wurde zeitnah aus der Bundeswehr entlassen.

Bei einer Mangelverwendung ist das in der Tat sehr schwierig. Hier hätten Sie allerdings dennoch einen Antrag stellen können. Sie hätten auch ihre Eignungsübung verlängern können.
Hilfreich bei einer Versetzung können der Truppenarzt und die Seelsorge sein. Nächstes Mal lieber erst alle Mittel ausschöpfen, bevor Sie alles hinschmeissen...  ;)
Autor Ralf
 - 31. Juli 2015, 21:26:15
1. Keine grundsätzliche Ablehnung nach Aktenlage, sondern individuelle Betrachtung. Was auch zu einer Ablehnung führen kann.
2. Das wird individuell durch das KarrC Bw festgelegt. Grundsätzlich sind die Ergebnisse gültig.
Autor gsus7
 - 31. Juli 2015, 17:14:17
Hallo Kameraden,

ich lese nun schon seit einiger Zeit mit und wende mich jetzt erstmalig mit einem eigenen "Problem" an's Forum.

Ich habe Anfang des Jahres die Eignung zum Fw aFD erhalten und hatte am 01.04. Dienstantritt beim FA/UA Btl (Wiedereinsteller). Nach Versetzung in die Stammeinheit merkte ich jedoch so langsam, dass die von mir gewählte Verwendung in der Theorie wesentlich spannender und abwechslungsreicher Klang, als es in der Praxis letztendlich der Fall war und ich mit meinem Dienstposten absolut nicht zufrieden sein werde. Nach Rücksprache mit dem KpChef wurde mir bestätigt, dass ein Verwendungswechsel mit der dazugehörigen Versetzung grundsätzlich nicht vorgesehen ist und bei einer Mangelverwendung schonmal gar nicht funktionieren würde. Ich beantragte daraufhin die Beendigung der Eignungsübung und wurde zeitnah aus der Bundeswehr entlassen.

Nun ging meine Entscheidung ja nicht gegen die Bundeswehr an sich, sondern nur gegen die für mich geplante Verwendung und ich habe weiterhin Interesse daran, als Soldat zu dienen. Ich werde daher zeitnah beim Karriereberater anrufen und einen erneuten Termin zur Beratung/Bewerbungsabgabe ausmachen. Dazu jetzt vorab einige Fragen:

1. Erfolgt bei dieser Konstellation überhaupt eine Einladung zur Eignungsfeststellung oder werden solche Fälle regelmäßig nach Aktenlage abgelehnt? Hat jemand einen ähnlichen Werdegang hinter sich?

2. Meine Eignungsfeststellung im KarrC ist nichtmal ein halbes Jahr her und die Testergebnisse sind meines Wissens nach ein Jahr gültig. Gilt dies auch für eine neue Bewerbung oder muss ich das Verfahren erneut komplett durchlaufen, da die Testergebnisse mit Einstellung in die Bundeswehr vllt. verfallen?

Freue mich über ein wenig Aufklärung!