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Autor mailman
 - 02. August 2015, 18:11:30
ZitatWenn die Bundeswehr die wahl hätte würde sie eher jemand operierten aber ohne sehschwäche nehmen oder unoperiert dafür -4, 5 und -5?

Es kommt auf die Verwendung an, wenn die gewünschte Verwendung damit augeschlossen sind, wird natürlich der ohne Ausschluß genommen, das kann auch der ohne Sehschwäche sein.

Ist das kein Ausschluß kommt es auf andere Dinge an, da kann auch der ohne Sehschwäche rausfliegen.

Autor KlausP
 - 02. August 2015, 18:02:15
Meine Güte! So lange die Sehhilfe das ausgleichen kann ist es kein Ausmusterungsgrund, es könnte natürlich Ausschlüsse für ein paar Verwendungen geben. Bevor Sie fragen: Nein, ich weiß nicht, für welche Verwendungen. Nach einer Laserbehandlung sind Sie eben für mindestens ein Jahr nicht wehrdienstfähig. Die Entscheidung liegt bei Ihnen.
Autor michelle879
 - 02. August 2015, 17:56:12
Hmm oke.. ich bin mir unsicher ob ich das machen soll.
Wenn die Bundeswehr die wahl hätte würde sie eher jemand operierten aber ohne sehschwäche nehmen oder unoperiert dafür -4, 5 und -5?
Autor Ralf
 - 02. August 2015, 15:12:08
Es heißt in der Vorschrift "Laserbehandlung". Da wird nicht unterschieden nach verschiedenen Möglichkeiten.
Autor michelle879
 - 02. August 2015, 15:02:05
Ich hab schon ne Menge hier im Forum übers Augen lasern (lasik) gelesen, auch dass man dann 12 Monate untauglich ist.
Jedoch hab ich im Internet ein neues Verfahren entdeckt, bei dem es keinen Flap mehr gibt, sondern nur eine 2-3 mm Öffnung.
Wie sieht es da aus mit den 12 Monaten? Hier kann ja nichts abreissen oder ähnliches.
Ich hab nächstes Jahr im Juni meine 2. Musterung, diesmal für die Feldwebellaufbahn, ich würde mir jedoch gerne vorher die Augen operieren lassen.
Ich häng mal nen Link von der neuen Methode an.. hat da jemand schon Erfahrung mit?

http://www.euroeyes.de/relex-smile