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Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 06. August 2015, 17:57:37
Und deine Studium-Zeit würde (wird) 1:1 angerechnet.

Zitatmeine Dienstzeit wurde nicht nach dem 23. Mai 2015 nochmals verlängert
Das braucht es bei der Wandeloption nicht.
Und du hast ja auch keine aktiven BFD-Ansprüche als SaZ05 und somit liegt es auch nicht im dienstl. Interesse. Dass du unter SaZ 06 bist, macht es unmöglich. Die Arbeit der Bearbeitung deines Antrages kannst du allen sparen.
Autor Fliegerhorst
 - 06. August 2015, 15:08:21
Nein, aber meine Dienstzeit wurde nicht nach dem 23. Mai 2015 nochmals verlängert und meine Wehrdienstzeit ist auch nicht auf 6 Jahre festgesetzt, da ich ja jetzt schon nach 5 Jahren mit Ablauf meiner Zwischendienstzeit die Bw verlasse. Einen Antrag stellen werde ich wohl trotzdem und hoffen...  :D
Autor Ralf
 - 06. August 2015, 14:55:07
Warum kannst du nicht wandeln? Alle BFD-Ansprüche bereits aufgebraucht?
Autor Fliegerhorst
 - 06. August 2015, 14:45:36
Deshalb ja auch bestraft in Anführungszeichen. Einen faden Beigeschmack behält die Sache eben schon. ;)
Autor dunstig
 - 06. August 2015, 14:23:21
Wo wirst du bestraft? Du erhältst genau die Konditionen, zu denen du eingestellt wurdest und welche du damals bei der Einstellung akzeptiert hast.
Autor Fliegerhorst
 - 06. August 2015, 14:20:16
Danke für die Antworten.
Naja ich werde es wohl nicht umwandeln können... Schon eine kleine (große) Sauerei, dass man dafür "bestraft" wird früher beigetreten zu sein und deshalb über 20000€ weniger erhält.
Autor Tommie
 - 05. August 2015, 10:07:12
Da ist was wahres dran, Ralf ;) ! Nachdem der Antrag auf Wandlung aber vom Soldaten gestellt werden und anschließend die Einheit dazu Stellung nehmen muss, empfehle ich hier den Weg zum PersFw, der sich dann an der GAIP entlang hangeln kann, die entsprechenden Merkblätter aushändigt und den Prozess anstößt! Der BFD-Berater kann dazu mit Sicherheit etwas sagen, wird den Kameraden aber letztendlich auch an seinen "Perser" überweisen!
Autor Ralf
 - 05. August 2015, 09:58:59
BFD Berater ist auch richtig. Diese sind explizit als Ansprechpartner im Merkblatt genannt und müssen darüber Bescheid wissen und informieren können.
Autor Tommie
 - 05. August 2015, 08:32:23
Zitat von: Fliegerhorst am 04. August 2015, 19:50:14vorweg: Ja ich weiß, das Einfachste wäre es zum Bfd-Berater zu gehen, ...

Dann sollten Sie jetzt wissen, dass Sie nichts wissen ;) !

Der einzige Ansprechpartner für Sie ist der PersFw Ihrer Einheit! Seit vorgestern, 03.08.2015, gibt es die neue GAIP von BAPersBw Abt IV mit der KeNr 90-02-00! Und nach der soll er Sie beraten und dann wird eine Entscheidung getroffen!

Alle notwendigen Informationen hierzu findet Ihr PersFw auf der entsprechenden Intranet-Seite von BAPersBw zu den GAIP und dort oben rechts unter den "Letzten Änderungen"!
Autor Ralf
 - 04. August 2015, 19:52:35
Wandeloption gem §102 SVG? Damit einher geht aber auch, dass der BFD-Anspruch nach Beendigung der Dienstzeit beginnt.
Autor Fliegerhorst
 - 04. August 2015, 19:50:14
Guten Abend Kameraden,

vorweg: Ja ich weiß, das Einfachste wäre es zum Bfd-Berater zu gehen, habe allerdings Urlaub und möchte nur schonmal einen groben Überblick.

Ich werde bald nach 5 Jahren Dienstzeit ausscheiden. Da ich vor dem 26.7.12 eingestellt wurde, stehen mir 7 Monate nach DZE 90% meines letzten Gehalts zu (da ich dann zivil studieren werde). Jetzt habe ich allerdings gesehen, dass mach der neuen Verordnung den Kameraden, die nach dem 26.7.12 eingestellt wurden, 18 Monate lang 100% zustehen. Das ist natürlich wesentlich hilfreicher. Gibt es eine Möglichkeit, dass man auch diese Bezüge erhält?
Danke.

Grüße
Fliegerhorst