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Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 07. August 2015, 20:01:30
Das sagt das Gesetz dazu:
Zitat
§ 102

(1) Für die bei Inkrafttreten des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes vorhandenen Versorgungsempfänger sowie die Soldaten, die vor dem Inkrafttreten des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen worden sind oder freiwilligen Wehrdienst nach Abschnitt 7 des Wehrpflichtgesetzes in der bis zum 12. April 2013 geltenden Fassung angetreten haben, gilt weiterhin das bisherige Recht.
Autor dunstig
 - 07. August 2015, 19:10:06
Die Suchfunktion hätte Ihnen da sofort weitergeholfen. Ist sogar ein hier im Unterforum festgepinnter Thread. Da steht genau drin, wer betroffen ist, in welchen Gesetzen man nachlesen kann, usw. ;)

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=52585.0
Autor Traderhb
 - 07. August 2015, 17:57:10
Hallo,
ich bin zum 01.07.2011 als FWDlér in die Bundeswehr eingetreten.
Ich wurde am 01.11.2012 zum SAZ ernannt.
Laut BFD habe ich noch das alte Recht da  ich vor dem 26.07.2012 einbezogen wurden bin.

Laut Gesetz ist ja die " Ernennung zum SaZ " maßgebend?

Habe ich jetzt noch das alte Recht (Freistellung vom militärischen Dienst zur Teilnahme an geförderten Bildungsmaßnahmen)

oder zählt für mich jetzt, das neue Recht??

stehe da irgendwie auf dem Schlauch..
Danke!