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Autor wolverine
 - 15. August 2015, 22:54:06
Zitat von: justice005 am 15. August 2015, 19:55:24
ZitatDas Wichtigste ist doch, dass der Wirtschaftsjurist, egal wie gut er ist, ab LG nicht mehr vertreten darf.

Nun ja, das darf der als Justiziar angestellte Volljurist aber auch nicht.
Das sollte sich mit der nächsten Änderung der Berufordnung in Reaktion auf die sorzialgerichtliche Rechtsprechung wohl erledigt haben. Bis dahin ist man halt angestellt und zugelassen.
Autor slider
 - 15. August 2015, 21:07:33
Er muss sich ja nicht als Anwalt selbstständig machen sondern kann Unternehmensberatung in seinem Fachgebiet anbieten.
Autor justice005
 - 15. August 2015, 19:55:24
ZitatDas Wichtigste ist doch, dass der Wirtschaftsjurist, egal wie gut er ist, ab LG nicht mehr vertreten darf.

Nun ja, das darf der als Justiziar angestellte Volljurist aber auch nicht.

ZitatIch wüsste aber nicht, warum man aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht eine Rechtsanwaltsstelle mit 2200 € brutto ausschreiben sollte, wenn sich Leute ernsthaft darauf bewerben.

Angebot und Nachfrage regeln nun mal den Preis. Wobei ich mich echt wundere, dass sich da jemand ernsthaft darauf bewirbt. Da würde ich mich lieber selbstständig machen. Mit 2-3 einfachen Mandaten im Monat habe ich das Geld auch drin und deutlich weniger Arbeit. Allerdings sollte man das nur in Betracht ziehen, wenn man von zuhause aus Arbeitet, keine Familie ernähren muss, sondern sich nur um sich alleine kümmern muss. Dann müsste das aber klappen. Es wäre mir jedenfalls lieber, als für 2200 Brutto (!) 40 Stunden oder noch mehr zu arbeiten, jedenfalls nicht als Anwalt. So habe ich es jedenfalls als Berufsanfänger unmittelbar nach dem Referendariat gemacht, und ich will die Zeit auch nicht missen. Ich habe zwar nicht viele Mandate gehabt, aber für Miete und Brötchen hat es irgendwie gereicht und ich hatte jede Menge Freizeit. Mit der Zeit wurde es dann mit den Mandaten langsam aber sich sogar mehr. Auf Dauer war die Selbstständigkeit allerdings nichts für mich und ich ziehe deshalb meinen jetzigen Job mit festem Gehalt am Monatsende vor.

Wirtschaftsjuristen haben das Problem, dass sie genau diese Wahl halt nicht haben. Die können sich nämlich nicht selbständig machen. Die müssen nehmen, was sie kriegen. Und wenn man dann noch mit Volljuristen konkuriert, dann sieht das nicht gut aus.

Autor Cally
 - 15. August 2015, 17:06:29
Das selbe Problem hast du aber auch mit frischen Ingenieuren, BWLern und fast allen anderen Bachelor Studiengängen. Es bindet sich kein Arbeitgeber einen frisch ausgelernten mit null Expertise ans Bein und wenn doch, dann als Trainee, Praktikant oder als unterbezahlter Angestellter.
Ich kann zu dem Studiengang nicht viel sagen, hatte ihn aber kurzzeitig auch mal in Betracht gezogen, mich dann aber doch dagegen entschieden und liebäugle nun mit Steuerrecht.

Autor wolverine
 - 15. August 2015, 14:03:22
Das Wichtigste ist doch, dass der Wirtschaftsjurist, egal wie gut er ist, ab LG nicht mehr vertreten darf.
Autor Getulio
 - 15. August 2015, 12:18:10
Zitat von: wolverine am 15. August 2015, 08:39:35
Auch ein Kollege mit zwei Viererexamina ist aber durch die gleichen Säurebäder gegangen und das ist nicht fair.

Absolute Zustimmung.
Oftmals tut dann Druck seitens der Agentur für Arbeit das seinige, dass die Kollegen dann schlussendlich praktisch jeden Job annehmen, ehe der ALG-Anspruch ausläuft. Und ich habe Schwierigkeiten, wenn jemand mit einer mindestens sechsjährigen akademischen Ausbildung mit derartigen Gehältern nach Hause geht. Aber über Moral lässt sich das wohl in der Tat nicht lösen, solange arbeitgeberseitig durchgedrückt wird, was sich eben durchdrücken lässt.

@Cally: Danke für deine Auskunft. Ich persönlich würde dennoch, fragte man mich um Rat, niemandem zu einem Studium als Wirtschaftsjurist raten, ich sehe das sehr skeptisch. Alleine die zwei Jahre Referendariat machen m.E. noch einmal eine Menge aus, was die Qualifikation angeht.
Autor wolverine
 - 15. August 2015, 10:55:01
Klar geht es immer noch geringer und solange tatsächlich einer kommt, gibt einem der "Erfolg" meinetwegen sogar recht. Trotzdem bilde ich mir ein etwas mehr gelernt zu haben als Salat zu schreddern.
Autor Cally
 - 15. August 2015, 10:50:46
Ich wüsste aber nicht, warum man aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht eine Rechtsanwaltsstelle mit 2200 € brutto ausschreiben sollte, wenn sich Leute ernsthaft darauf bewerben. Das Gehalt ist eindeutig nicht fair, aber wenn es funktioniert, kann ich es dem Arbeitgeber nicht verübeln. Bevor es den Mindstlohn gab, gab es in der Nachbarstadt einen Automobilzulieferer, der nur Arbeitnehmer ohne Deutschnkenntnisse eingestellt hat und das für 5,50 € die Stunde. Ein großer Salathersteller hat das selbe gemacht, für 5,00 € die Stunde. Ich finde das genau so wenig fair.

Aber @Getulio: Ich arbeite in einem Zeitarbeitsunternehmen und vertrete unsere Firma des öfteren mal bei Güteverhandlungen oder bereite Daten für die Geschäftsführung vor, wenn diese uns bei größeren Summen vertritt. Ich könnte mir in diesen Bereichen, vor allem bei größeren Firmen, auch gut einen Wirtschaftsjuristen vorstellen. Eben ein Jurist, der rein beratend und überwachend arbeitet.
Autor wolverine
 - 15. August 2015, 08:39:35
Meine letzte Information diesbezüglich: Eine Kanzlei schrieb zwei Stellen für junge Anwälre für 2200 € Bruttogehalt aus und bekam beide Stellen besetzt.
Auch ein Kollege mit zwei Viererexamina ist aber durch die gleichen Säurebäder gegangen und das ist nicht fair.
Autor Getulio
 - 14. August 2015, 20:33:49
Zitat von: Cally am 14. August 2015, 08:38:25
Firma haben gute Gründe, einen Wirtschaftsjuristen einem Volljuristen vorzuziehen, die halt in dem extrem unterschiedlichen Gehaltsvorstellungen liegen und auch den komplett anderen Aufgabenbereichen.

Das würde mich mal interessieren, vor allem im Hinblick auf die Gehälter. Ich weiß aus meinem juristischen Bekanntenkreis, dass es absolut keine Ausnahme mehr ist, dass Volljuristen z.B. Sachbearbeiterstellen bei Versicherungen besetzen und mit ~1.600 € netto nach Hause gehen - das sind dann meist die Kollegen, die zwei ausreichende Examina vorweisen können, was so selten ja nicht ist. Im Anwaltsbereich sieht es da auch nicht besser aus, da verdient mancher Anwalt weniger als eine ReNo-Fachangestellte.

Und da frage ich mich schon, wieviel Luft da noch nach unten ist gehaltsmäßig, dass ein Wirtschaftsjurist da wesentlich billiger käme. Und ich denke weder klassische noch Wirtschaftsjuristen absolvieren ihr Studium mit dem Ziel, am Ende in solchen Jobs zu landen.
Autor Cally
 - 14. August 2015, 08:38:25
Es kommt doch darauf an, was du mit deinem Abschluss machen willst und Firma haben gute Gründe, einen Wirtschaftsjuristen einem Volljuristen vorzuziehen, die halt in dem extrem unterschiedlichen Gehaltsvorstellungen liegen und auch den komplett anderen Aufgabenbereichen.

Wie man aber nun feststellt, ob man gebraucht wird, hat Wolv ja schon zitiert.
Autor Getulio
 - 12. August 2015, 21:02:10
Ich denke auch, dass das zumindest im höheren Dienst eher nichts geben dürfte. Es ist vermutlich wie überall, angesichts der großen Zahl von verfügbaren Volljuristen haben es die Arbeitgeber schlicht nicht nötig, auf Leute mit geringwertigerer Ausbildung zurückzugreifen.

Darüber hinaus würde ich - ohne die Studieninhalte genau zu kennen - schon angesichts des Namens des Abschlusses vermuten, dass dieser nicht darauf ausgerichtet ist, für den öffentlichen Dienst zu qualifizieren.
Autor Ralf
 - 12. August 2015, 19:47:25
Im OrgBer AIN werden für Dienstposten im Bereich Rüstung oftmals militärische Vorkenntnisse gefordert.
Autor justice005
 - 12. August 2015, 18:44:50
Ich bin auch etwas skeptisch. Im Soldatenstatus fällt mir definitiv keine Verwendungsmöglichkeit ein.
Allerdings will ich nicht ausschließen, dass es im zivilen Bereich der Bundeswehr etwas gibt. Im Bereich Wehrverwaltung oder vielleicht sogar noch eher im Bereich Rüstung könnte es vielleicht Möglichkeiten geben.
Autor wolverine
 - 12. August 2015, 14:03:41
Zitat von: Ralf am 06. Juli 2015, 10:17:55
Um deine Chancen zu prüfen kannst du eine Bewerbung mit folgenden Inhalten an EinplanungSeiteneinsteiger@bundeswehr.org senden:
     Bewerbungsschreiben, evtl. mit Angaben zu Verwendungswünschen/-bereichen
     Lebenslauf
     Nachweis über (zukünftige) Studienabschlüsse ( z.B.Diplomurkunde)
     Nachweis über sonstige Qualifikationen ( z.B. Fremdsprachenkenntnisse)
     Nachweis über deutsche Staatsbürgerschaft ( Kopie des Personalausweis, Geburtsurkunde)