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Zitat von: shoxie am 15. August 2015, 18:41:57Zitat von: Ralf am 15. August 2015, 17:52:16
Deine Probezeit ist weiter 6 Monate. Die Dienstzeitfestsetzung kommt ja automatisch und zwar so rechtzeitig, dass sie vor Ende der 6 Monate da ist.
Du kannst also immer noch kündigen.
Da muss ich mich nochmals Entschuldigen. Zum SaZ wurde ich bereits in der Grundausbildung ernannt, denn ohne SaZ Ernennung darf man nicht vereidigt werden. Ich wurde lediglich auf 2 Jahre hochgesetzt.
Zitat von: Ralf am 15. August 2015, 17:52:16
Deine Probezeit ist weiter 6 Monate. Die Dienstzeitfestsetzung kommt ja automatisch und zwar so rechtzeitig, dass sie vor Ende der 6 Monate da ist.
Du kannst also immer noch kündigen.
Zitat... Ich hatte von einem Kameraden gehört, dass durch die SaZ 2 Ernennung die widerrufliche Verpflichtungserklärung erlischt, also das diese nicht mehr gültig ist und das man nicht mehr innerhalb der 6 Monaten kündigen kann. ...
Zitat von: Ralf am 15. August 2015, 17:35:09
Dann warst du auch kein Eignungsübender.
Denn die haben keine 6 Monate Widerrufsrecht.
Solange du nicht klar sagst, was du warst, was werden sollst, welche Laufbahn, mit welchen DstGrd du eingestiegen bist, kann man dir nicht wirklich weiterhelfen.
Zitat von: KlausP am 15. August 2015, 17:45:04
Das mit der Eignungsübung haben doch Sie in die Diskusion geworfen:Zitat von: shoxie am 14. August 2015, 11:58:09
Man wurde jetzt erst in das Dienstverhältnis eines SaZ berufen, da man vorher nur Eignungsübener war.
Schon vergessen?
Zitat von: shoxie am 14. August 2015, 11:58:09
Man wurde jetzt erst in das Dienstverhältnis eines SaZ berufen, da man vorher nur Eignungsübener war.