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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 17. August 2015, 00:25:22
Grundsätzlich gilt was Klaus geschrieben hat.
Die neue Dienstzeitfestsetzung hätte erst zum
Ende der 6 Monate erfolgen sollen...

Da Sie aber bisher nicht geäußert haben,
das Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch
machen möchten...werde ich hier keinen
rechtlichen Diskurs beginnen...würde nur zu
Missverständnissen führen... ;-)
Autor shoxie
 - 16. August 2015, 22:02:17
Meine 6 Monate sind Ende nächste n Monats erst um
Autor KlausP
 - 16. August 2015, 21:59:29
Zitat von: shoxie am 15. August 2015, 18:41:57
Zitat von: Ralf am 15. August 2015, 17:52:16
Deine Probezeit ist weiter 6 Monate. Die Dienstzeitfestsetzung kommt ja automatisch und zwar so rechtzeitig, dass sie vor Ende der 6 Monate da ist.
Du kannst also immer noch kündigen.

Da muss ich mich nochmals Entschuldigen. Zum SaZ wurde ich bereits in der Grundausbildung ernannt, denn ohne SaZ Ernennung darf man nicht vereidigt werden. Ich wurde lediglich auf 2 Jahre hochgesetzt.

Das soll aber eigentlich erst kurz vor Ablauf der 6-Monats-Frist erfolgen.
Autor wolverine
 - 16. August 2015, 21:56:49
Haben Sie denn einen solchen Verzicht erklärt?  ???
Autor shoxie
 - 16. August 2015, 21:49:15
Kann es auch nicht sein, dass man auf den Rest seiner Probezeit verzichtet, wenn man auf SaZ 2 hochgestuft wird ?
Autor KlausP
 - 15. August 2015, 18:45:18
Aha. Das bringt dann auch endlich Licht in's Dunkel.
Autor shoxie
 - 15. August 2015, 18:41:57
Zitat von: Ralf am 15. August 2015, 17:52:16
Deine Probezeit ist weiter 6 Monate. Die Dienstzeitfestsetzung kommt ja automatisch und zwar so rechtzeitig, dass sie vor Ende der 6 Monate da ist.
Du kannst also immer noch kündigen.

Da muss ich mich nochmals Entschuldigen. Zum SaZ wurde ich bereits in der Grundausbildung ernannt, denn ohne SaZ Ernennung darf man nicht vereidigt werden. Ich wurde lediglich auf 2 Jahre hochgesetzt.
Autor KlausP
 - 15. August 2015, 18:21:46
Ich stelle mir aber immer noch die Frage, warum die "SaZ-Ernennung" erst so spät erfolgt ist.
Autor Ralf
 - 15. August 2015, 17:52:16
Deine Probezeit ist weiter 6 Monate. Die Dienstzeitfestsetzung kommt ja automatisch und zwar so rechtzeitig, dass sie vor Ende der 6 Monate da ist.
Du kannst also immer noch kündigen.
Autor KlausP
 - 15. August 2015, 17:50:49
Zitat... Ich hatte von einem Kameraden gehört, dass durch die SaZ 2 Ernennung die widerrufliche Verpflichtungserklärung erlischt, also das diese nicht mehr gültig ist und das man nicht mehr innerhalb der 6 Monaten kündigen kann.  ...

Dem ist nicht so. Fragen Sie ihn doch mal, wo das steht. Ich tippe darauf, dass er es auch nur von einem gehört hat, der einen kennt, dessen Onkel vor 20 Jahren mal zur Bundeswehr wollte - wenn Sie wissen, was ich meine.  ;)
Autor shoxie
 - 15. August 2015, 17:46:52
Zitat von: Ralf am 15. August 2015, 17:35:09
Dann warst du auch kein Eignungsübender.
Denn die haben keine 6 Monate Widerrufsrecht.
Solange du nicht klar sagst, was du warst, was werden sollst, welche Laufbahn, mit welchen DstGrd du eingestiegen bist, kann man dir nicht wirklich weiterhelfen.

Also ich bin als Matrose (MA) eingestiegen und hatte zu Anfang eine widerrufliche Verpflichtungserklärung unterschrieben. Nun bin ich Gefreiter (MA) und soll Unteroffizier mit der Verwendungsreihe 23 werden. Vor einigen Wochen hatte ich das Dokument unterschrieben, wo meine Dienstzeit auf 2 Jahre erhöht wurde (wie schon in diesem Thema besprochen, man wird ja wenn man alle Ausbildungen gut meistert immer höher gestuft, 2 Jahre, 4 Jahre & dann 9 Jahre). Ich hatte von einem Kameraden gehört, dass durch die SaZ 2 Ernennung die widerrufliche Verpflichtungserklärung erlischt, also das diese nicht mehr gültig ist und das man nicht mehr innerhalb der 6 Monaten kündigen kann. Es wird viel rumgesprochen, der eine meint das und der andere meint das, nun wollte ich die Aussagen von Leuten hören, die davon Ahnung haben und mir das Gewiss sagen können.

Zitat von: KlausP am 15. August 2015, 17:45:04
Das mit der Eignungsübung haben doch Sie in die Diskusion geworfen:

Zitat von: shoxie am 14. August 2015, 11:58:09
Man wurde jetzt erst in das Dienstverhältnis eines SaZ berufen, da man vorher nur Eignungsübener war.

Schon vergessen?

Ja, das stimmt so. Ich bin davon ausgegangen, dass jeder zu Anfang Eignungsübender ist.
Autor KlausP
 - 15. August 2015, 17:45:04
Das mit der Eignungsübung haben doch Sie in die Diskusion geworfen:

Zitat von: shoxie am 14. August 2015, 11:58:09
Man wurde jetzt erst in das Dienstverhältnis eines SaZ berufen, da man vorher nur Eignungsübener war.

Schon vergessen?
Autor wolverine
 - 15. August 2015, 17:39:58
Dann ist die korrekte Antwort: "Es könnte so der so sein." :D
Autor Ralf
 - 15. August 2015, 17:35:09
Dann warst du auch kein Eignungsübender.
Denn die haben keine 6 Monate Widerrufsrecht.
Solange du nicht klar sagst, was du warst, was werden sollst, welche Laufbahn, mit welchen DstGrd du eingestiegen bist, kann man dir nicht wirklich weiterhelfen.
Autor shoxie
 - 15. August 2015, 17:31:17
Ich habe, als ich eingestellt wurde, eine widerrufliche Verpflichtungserklärung unterschrieben, in der drin steht, dass ich innerhalb der ersten 6 Monate ohne Angabe von Gründen jederzeit kündigen kann. Die ist doch nicht mit der SaZ 2 Ernennung aufgehoben, oder ?