ZUR INFORMATION:
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Edgar74 am 15. Januar 2018, 13:02:04
Auch wenn die letzten Beiträge schon "etwas" länger her sind, habe ich zu diesem Thema eine weitere Frage.
Ich bin im öfftl. Dienst tätig und werde ab Februar zu einer RDL herangezogen. Da ich freiw. GKV versichert bin, wird mein Beitrag vom Bund übernommen. So weit, so gut...
Mein Sohn ist über mich familienversichert; wenn meine Leistungsansprüche also nun gegenüber der GKV ruhen, ruhen diese auch für meinen Sohn oder kann er die Leistungen der GKV weiterhin in Anspruch nehmen?
Besten Dank für Eure Antworten!
Zitat von: F_K am 16. August 2015, 10:08:07
Die GKV Beiträge werden aus seinem Brutto gezahlt (direkt vom AG)[...]
Zitat von: MMG-2.0 am 15. August 2015, 23:41:42Damit hätten wir aber immer noch kein "Problem" dargestellt. Selbst wenn es so wäre, hätten wir zwei Selbständige, die einen Beitrag an ihre jeweilige private oder freiwillig an die gesetzliche Krankenversicherung zahlen müssen und ihre regelmäßigen monatlichen Einnahmen von der USG Behörde ersetzt bekommen. Der Eine bekäme dann - nach den hier dargestellten Regeln - seine Beiträge noch einmal zusätzlich über die Bundeswehr ersetzt.
Natürlich werden vom Gewinn bzw. von der Verdienstausfallentschädigung die Ausgaben getätigt.
Nur der PKV muss davon die Kassenbeiträge selber zahlen, der GKV nicht. Daher hat der GKV im Endeffekt
mehr von der Verdienstausfallentschädigung übrig.
ZitatIn beiden Fällen zählt der Bund über USG bei RDL. ISSO.Quelle?