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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Flexscan am 16. August 2015, 21:00:30
Selbst für kleinere Schreckschusswaffen benötigt man inzwischen den kleinen Waffenschein.
Zitat von: Jens79 am 16. August 2015, 20:56:27
Aber wir sind uns zumindest einig das er erstmal erledigt ist.
Zitat... Selbst für kleinere Schreckschusswaffen benötigt man inzwischen den kleinen Waffenschein. ...
Zitat... Der so genannte Kleine Waffenschein wurde mit dem neuen Waffengesetz (WaffG) vom 11. Oktober 2002 eingeführt, das am 1. April 2003 in Kraft trat. Der Kleine Waffenschein ist in Deutschland ein Waffenschein gemäß § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG, der den Inhaber zum ,,Führen" (Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine erlaubnisfreie Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder umfriedeten Besitztums) von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen berechtigt. ...
Zitat von: GastK1 am 16. August 2015, 17:30:11
Wegen der Waffe kann mir nichts angehangen werden, da ist alles legal, da es in den eigenen vier Wänden war.
Zitat von: Jens79 am 16. August 2015, 20:47:15
Also egal wie, de TE ist erstmal erledigt.
Zitat von: Newman am 16. August 2015, 20:24:48
Es kam zum Streit, er wurde handgreiflich, ich fühlte mich bedroht und habe ihm mit einer Schreckschusswaffe ins Gesicht geschossen.
Zitat von: Newman am 16. August 2015, 20:24:48
Es kam zum Streit, er wurde handgreiflich, ich fühlte mich bedroht und habe ihm mit einer Schreckschusswaffe ins Gesicht geschossen.
Zitat von: Jens79 am 16. August 2015, 17:52:36
Es muss auch keiner Anzeige erstatten. Wenn die Polizei da war hätte sie das ganze aufnehmen MÜSSEN.
Zitat... Maximal gibt es ein Ermittlungsverfahren von Amts wegen, wenn der Vorfall polizeibekannt geworden ist. ...