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Zitat von: Tommie am 16. August 2015, 20:41:07... und damit ist, bei nicht vorhandenen Spezialkenntnissen, die man als Offz-Anwärter mit Studium vorher üblicherweise weder hat noch braucht, für ihn an dieser Stelle "Ende im Gelände"!
Kurz und knapp: Mit "T 6" wird man nicht als Offiziersanwärter mit Studium eingestellt!
Zitat von: ulli76 am 16. August 2015, 11:39:09Den 2013er Erlass (Heilfürsorgehinweis 11/2013) kann ich dir zukommen lassen.
Mit T6 kann man an sich kein FWDL machen.