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Zitat von: Immgrisch86 am 20. August 2015, 12:46:46
...Ich würde das nicht alzu sicher nehmen denn die Vorstrafe könnte Ihnen das Genick brechen.
ZitatWar heute früh beim KC und der nette Herr meinte, dass ich gute Chancen habe! Scheinbar ist hier doch mehr Halbwissen vorhanden als ich anfangs dachte. Schade!SEHR gewagte These... Aber warten wir es einfach ab. Würde meine Erwartungen trotz des hiesigen Halbwissens aber nicht zu hoch schrauben. Viel Erfolg.
ZitatDer nette Berater meine heute früh zu mir, dass es genug Soldaten (auch Offiziere! und höher!) gibt, welche Straftaten im Führungszeugnis haben und trotzdem genommen wurden. Es kommt immer auf den Einzelfall drauf an, aber er meinte das ich zu ca. 70% genommen werde.Richtig... Es kommt auf den Einzelfall an. Bleibt für dich nur zu hoffen, dass die Glaskugel des Beraters keinen Wackler hatte...
Zitat von: F_K am 19. August 2015, 19:02:37
Bachelorabschluss in DE gemacht?
Dort gehört die Arbeit zum Studium, ohne Arbeit kein abgeschlossenes Studium .... Ergo ein abgebrochenes Studium.
Aber Du schaffts ja alles, was Du vor hast - weiterhin viel Erfolg.
Zitat von: Getulio am 19. August 2015, 20:55:57Zitat von: Faalp am 19. August 2015, 17:58:41
Deine Meinung kann ich verstehen und akzeptiere sie nur würde ich an deiner Stelle ein wenig toleranter werden, nur weil man einmal großen Mist gebaut hat, heißt das noch lange nicht das man ein schlechter Mensch oder Soldat ist. Jedoch, was im Endeffekt dabei rauskommt wird man sehen.
Eine Nichteinstellung würde ja auch nicht erfolgen, weil man sagt, du bist ein schlechter Mensch, sondern wegen der eben nach Recht und Gesetz verhängten Vorstrafe.
So hart ist das Leben eben bisweilen, dass bereits ein einmaliges Verfehlen irreparable Konsequenzen für den Fortgang des eigenen Lebens hat. Es gibt sogar Menschen, bei denen das ohne irgendein eigenes Verschulden passiert. Z.B. Menschen, die von besoffenen Schlägern so verdroschen werden, dass aus gesundheitlichen Gründen Essig mit Bundeswehr ist.
Mir ist schon klar, dass es bei euch sicherlich nicht zu Unrecht als minderschwerer Fall gewertet wurde. Aber das ändert nichts daran, dass man mit den mitunter harten Konsequenzen des eigenen Tuns leben muss.
Zitat von: Faalp am 19. August 2015, 17:58:41
Deine Meinung kann ich verstehen und akzeptiere sie nur würde ich an deiner Stelle ein wenig toleranter werden, nur weil man einmal großen Mist gebaut hat, heißt das noch lange nicht das man ein schlechter Mensch oder Soldat ist. Jedoch, was im Endeffekt dabei rauskommt wird man sehen.
Zitat von: wolverine am 19. August 2015, 16:12:38Zitat von: Faalp am 19. August 2015, 15:55:09Äh, Nein
Die Strafe wurde auf Basis des §223 (Geldstrafe) gesetzt,
Zitat von: Elvis22 am 19. August 2015, 16:14:51ZitatMich hat die Tendenz von euch interessiert, da hier von jeder Position jemand vertreten ist.
Ich dachte es ging um Faktisches und theoretisch Mögliches...
Wenn du Meinungen und Tendenzen hören willst: Das wird nichts. Es gibt genug Bewerber die ohne so einen Scheiss auskommen und das ist dann am Ende auch ganz gut so...
Zitat von: F_K am 19. August 2015, 16:16:29Zitathabe ein abgeschlossenes Bachelor Studium (ohne BaSc oder BA).
Was soll das sein? Nicht (erfolgreich) beendet?ZitatWie genau das berechnet wurde und warum, keine Ahnung.
Die StA "erklärt" ihren Antrag eigentlich im Detail, der (eigene) Anwalt "entgegnet" bzw. stellt auch einen Antrag, der Richter erläutert sein Urteil (Urteilsbegründung).
Danach sollte ein studierter Mensch schon etwas "Ahnung" von seinem Urteil haben.
Zitat von: Dyon am 19. August 2015, 16:18:45
"habe ein abgeschlossenes Bachelor Studium (ohne BaSc oder BA)"
Was soll das denn sein?
Zitat von: wolverine am 19. August 2015, 16:35:37Zitat von: F_K am 19. August 2015, 16:16:29Ist nicht so schwer
Die StA "erklärt" ihren Antrag eigentlich im Detail, der (eigene) Anwalt "entgegnet" bzw. stellt auch einen Antrag, der Richter erläutert sein Urteil (Urteilsbegründung).
§ 224 Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Vier Monate (120 TS) hat er bekommen.
Zitat von: Cally am 19. August 2015, 16:58:20Zitat von: Faalp am 19. August 2015, 15:42:05
[...] habe ein abgeschlossenes Bachelor Studium (ohne BaSc oder BA) [...]
Also biste LL.B oder was willste uns damit nun sagen?![]()
Zitat von: Faalp am 19. August 2015, 15:42:05
[...] habe ein abgeschlossenes Bachelor Studium (ohne BaSc oder BA) [...]
Zitat von: F_K am 19. August 2015, 16:16:29Ist nicht so schwer
Die StA "erklärt" ihren Antrag eigentlich im Detail, der (eigene) Anwalt "entgegnet" bzw. stellt auch einen Antrag, der Richter erläutert sein Urteil (Urteilsbegründung).