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Autor Getulio
 - 27. August 2015, 21:35:18
Zitat von: Paul Weinzierl am 27. August 2015, 18:24:08
nun war ich in meinem fall vor Kurzem mit meiner Freundin in Amsterdam und habe es dort Komplett legal ausprobiert

Nur zur Ergänzung: "Komplett legal" ist das auch in NL nicht...klingt komisch, ist aber so.
Autor ulli76
 - 27. August 2015, 19:52:51
Man muss zwischen der gesundheitlichen Tauglichkeit und der Eignung unterscheiden.
Aber ein 2 Jahre zurück liegender einmaliger Konsum von weichen Drogen stellt keine generelle Untauglichkeit dar.
Autor Saloice
 - 27. August 2015, 19:46:21
Hab mir mal das ganze Thema durchgelesen, wodurch sich mir folgende Frage stellt:
Angenommen:

Alles tadellos (Noten, Tests, Eindruck, Gespräch und sowas durchschnittlich - überdurchschnittlich)
aber:
Drogen in der Vergangenheit (oder wie hier: vor 2 Jahren) konsumiert, seit dem mustergültig.

Wird derjenige deshalb dann nicht angenommen?
Autor Tommie
 - 27. August 2015, 18:56:27
Man könnte sich alternativ auch noch ein paar Tüten in den dummen Kopf rein saugen und die Bundeswehr ganz vergessen ;D !
Autor KlausP
 - 27. August 2015, 18:48:51
Alternativ dazu könnte man die Zeit auch nutzen, sich mit den Truppengattungen und Verwendungen für Mannschafter in den TSK/OrgBer zu beschäftigen.  ;)
Autor Flexscan
 - 27. August 2015, 18:39:01
Dann sind auch sicher Plätze in der Infantrie frei  :D
Autor ulli76
 - 27. August 2015, 18:27:31
@Gerri: Kommt drauf an, wie lange das her ist
@Paul: Sag den Musterungstermin ab und versuch es in nem halben Jahr oder so wieder, wenn du es schaffst, bis dahin clean zu bleiben.
Autor Paul Weinzierl
 - 27. August 2015, 18:24:08
Ich kann absolut verstehen dass die Bundeswehr niemanden möchte der das Gesetz bricht nun war ich in meinem fall vor Kurzem mit meiner Freundin in Amsterdam und habe es dort Komplett legal ausprobiert (da ich allerdings in dem moment nicht über einen drogentest nachgedacht habe) weiß ich jetzt nicht ob das ein problem darstellt da es je nach Termin für die Musterungauffallen könnte  :o
Autor Gerri
 - 13. Juli 2015, 18:20:41
hmmm.....sag einfach, ich habs mal ausprobiert und es hat mir nichts gegeben, mir schmeckt beides nicht, Alkohol sowohl Drogen
Autor Peter
 - 06. Juli 2015, 16:40:08
Zitat von: MaikG am 06. Juli 2015, 10:33:00
Naja, ich denke bei den meisten wo diese Frage aufkommt schwingt grade sie Überlegung zur wahrheitsgemäßen Aussage im Hinterkopf mit.

Und die sollte schon getroffen werden, wie es dann am Ende Ausgeht kann man hier kaum verallgemeinern und hängt von so einigen Faktoren ab. Wenn aber jemand erzählt, er wurde ausgemustert, weil er einmal an som Ding gezogen hat kann ich das nur schwerlich Glauben.

Ich komme nicht grade aus einem Problembezirk sondern aus einer ländlichen Kleinstadt, aber vor 16 Jahren, wo ich meine erste Eignungsfeststellung am zngw hatte hätte ich kaum glaubhaft versichern können, es noch nie probiert zu haben (ich kannte aus meiner Altersgruppe noch nichtmal jemanden, der es damals nicht schonmal probiert hatte).
Also gab ich wahrheitsgemäß an, es schonmal probiert zu haben, dass es allerdings nicht mein Ding war.
Ich wurde trotzdem eingestellt.

Anfang des Jahres zu meinem KC Besuch zwecks meiner Wiedereinstellung kommentierte der Musterungsarzt nur "oh ein Tütenprobierer". Ich ging damit ganz offensiv um indem ich erwiederte "Ja, dass ist aber schon fast 20 Jahre her, sagen Sie blos sie haben das in Ihrer Jugend nicht probiert", der Arzt lächelte und das Thema war vom Tisch.

Es ist definitiv besser zu seinen Fehlern zu stehen, aber man sollte auch die Reife mitbringen, sein Verhalten zu reflektieren und daraus Lehren für seinen Lebensweg zu ziehen.
Ich bereue auch nicht dass ich es mal probiert hätte, anders hätte ich heute ja auch nicht die Gewissheit, das Drogen einfach nichts für mich sind. Und das vertrete ich auch wenn ich damit konfrontiert bin so.

Vielen Dank Maik, das kann ich alles so unterschreiben wie du es gerade dargelegt hast.
Dann werde ich es so angeben wie es ist, dass ich es probiert habe und aufgrund der gesundheitlichen/physischen Nebenwirkungen wieder sein gelassen habe, genauso wie ein paar Monate später das Trinken. Ich bereue deshalb auch die Erfahrung nicht, denn anders könnte ich über Drogen nicht urteilen.
Ich bezweifle, dass es andere Faktoren gibt, die mich ins Abseits schieben könnten... Es würde auch nie jemand von mir denken, dass ich überhaupt mal welche genommen habe. Da müsste ich es schon 10x versichern. Von dem her hatte ich anfangs mit dem Gedanken gespielt, dass ich eben "kein Konsum" angebe. Allerdings bezweifle ich wirklich auch selbst, dass ein Ausprobieren ein Ausschlusskriterium ist, vor allem da der Rest eindeutig dagegen spricht.
Autor MaikG
 - 06. Juli 2015, 10:33:00
Naja, ich denke bei den meisten wo diese Frage aufkommt schwingt grade sie Überlegung zur wahrheitsgemäßen Aussage im Hinterkopf mit.

Und die sollte schon getroffen werden, wie es dann am Ende Ausgeht kann man hier kaum verallgemeinern und hängt von so einigen Faktoren ab. Wenn aber jemand erzählt, er wurde ausgemustert, weil er einmal an som Ding gezogen hat kann ich das nur schwerlich Glauben.

Ich komme nicht grade aus einem Problembezirk sondern aus einer ländlichen Kleinstadt, aber vor 16 Jahren, wo ich meine erste Eignungsfeststellung am zngw hatte hätte ich kaum glaubhaft versichern können, es noch nie probiert zu haben (ich kannte aus meiner Altersgruppe noch nichtmal jemanden, der es damals nicht schonmal probiert hatte).
Also gab ich wahrheitsgemäß an, es schonmal probiert zu haben, dass es allerdings nicht mein Ding war.
Ich wurde trotzdem eingestellt.

Anfang des Jahres zu meinem KC Besuch zwecks meiner Wiedereinstellung kommentierte der Musterungsarzt nur "oh ein Tütenprobierer". Ich ging damit ganz offensiv um indem ich erwiederte "Ja, dass ist aber schon fast 20 Jahre her, sagen Sie blos sie haben das in Ihrer Jugend nicht probiert", der Arzt lächelte und das Thema war vom Tisch.

Es ist definitiv besser zu seinen Fehlern zu stehen, aber man sollte auch die Reife mitbringen, sein Verhalten zu reflektieren und daraus Lehren für seinen Lebensweg zu ziehen.
Ich bereue auch nicht dass ich es mal probiert hätte, anders hätte ich heute ja auch nicht die Gewissheit, das Drogen einfach nichts für mich sind. Und das vertrete ich auch wenn ich damit konfrontiert bin so.
Autor Ralf
 - 06. Juli 2015, 09:28:53
So ist das dann halt.

Ich Frage mich, warum alle Wochen immer wieder die selbe Diskussion aufkommt.
Die rechtl. Seite wurde ja bereist ausreichend erläutert, aka "wahrheitsgemäße Angaben". Und wenn man aufgrund dessen, weil es das Gesamtbild des Bewerbers komplettiert, nicht genommen wird, so ist das halt so.
Autor ZMZler
 - 06. Juli 2015, 09:24:37
Das Problem ist nicht die ärztliche Untersuchung, sondern das Prüfgesprach mit den Prüfoffizieren und dem Psychologen. Wenn der Bewerber schon eher "auf Kippe steht" kann das ein willkommener Ausschlussgrund sein.
Autor P.B15
 - 06. Juli 2015, 09:05:07
Beim einmaligen oder seltenem Konsum weicher Drogen,  länger her als 6 Monate ( Cannabis zählt ja dazu ) und aktuell negativem !Drogenscreening wird laut ZDV niemand ausgemustert

Allerdings...So lange nichts anderes dazu kommt ;)
Autor Ryan91
 - 06. Juli 2015, 07:42:11
Es gibt einen kleinen Unterschied zwischen "ich habe es mal aus eigener Dummheit probiert" und "ich habe jeden Abend diesen Scheiße genommen"...

Was auch immer davon nun stimmt, stellen sie wahrheitsgemäße Aussagen gegenüber ihres Arztes bzw. Psychologen.