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Zitat von: Bumblebee am 19. September 2015, 13:23:41
Respekt und Anerkennung - Gerde dann dürftest Du wirklich garkeine Probleme im Kameradenkreis mit Deiner Herkunft kriegen.
ZitatIch werde mir dann die deutsche Staatsangehörigkeit (oder Staatsbürgerschaft?) beantragen und die türkische aufgeben.
ZitatDas Geburtsortprinzip ist allerdings an die Voraussetzungen gebunden. So muss sich mindestens ein Elternteil beim Zeitpunkt der Geburt des Kindes seit wenigstens acht Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland aufhalten und entweder im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung sein oder über eine Aufenthaltsgenehmigung auf Grundlage des Freizügigkeitsabkommens zwischen der EU und der Schweiz verfügen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, erhält das Kind bei der Geburt automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft.
Zitat"Sehr häufig erwirbt das Kind bei seiner Geburt auch eine oder mehrere Staatsbürgerschaften der Eltern. Ist dies der Fall, muss sich das Kind mit dem 18. Lebensjahr entscheiden, ob es die deutsche oder die ausländische Staatsbürgerschaft annimmt. Eine Mehrstaatigkeit ist hier nur in Ausnahmefällen möglich. "
Zitat von: Saloice am 27. August 2015, 22:11:50
Der Username spricht nicht gerade für Sie...
Zitat von: Tommie am 27. August 2015, 20:39:54Und so lange Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, und dies mindestens ein Jahr lang, auch nicht.
Zitat von: Babo Schelle am 27. August 2015, 21:04:49
Haben Sie eine Ahnung ob man selbst für eine Ausbildung bei der BW deutsche Bürgerschaft braucht?
Zitat von: mailman am 27. August 2015, 21:19:12Zitat3. Was ist mit Sozialversicherung, Krankenkasse usw.? Soweit ich weiß registriert der Jobgeber den Kollegen sofort nach seiner Einstellung für eine Sozialversicherung. Leider kenne ich mich mit diesen Thema nicht aus.
4. Etwas blöde Frage, aber glaubt ihr man würde mich bei der BW nicht willkommen heißen wegen ausländischen Namen oder gibt es bereits einige Soldaten mit ausländischer Herkunft in der BW?
Ich würde mich freuen wenn ihr meine Fragen einzelnd beantworten würdet.
3. Krankenkasse gibt es nicht, da man unentgeldliche Truppenärztliche Versorgung hat. Ansonsten läuft es genauso wie bei jedem anderen AG
4. Wüßte nicht warum das ein Problem darstellen sollte, es liegt aber auch an einem selbst.
Zitat3. Was ist mit Sozialversicherung, Krankenkasse usw.? Soweit ich weiß registriert der Jobgeber den Kollegen sofort nach seiner Einstellung für eine Sozialversicherung. Leider kenne ich mich mit diesen Thema nicht aus.
4. Etwas blöde Frage, aber glaubt ihr man würde mich bei der BW nicht willkommen heißen wegen ausländischen Namen oder gibt es bereits einige Soldaten mit ausländischer Herkunft in der BW?
Ich würde mich freuen wenn ihr meine Fragen einzelnd beantworten würdet.