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ZitatGegen den Chef, der falsch vollstreckt, sollte auf jeden Fall eine Beschwerde beschrieben werden. Denn dann erklärt ihm mal der Kommandeur, was in der WDO steht. Die Fähigkeiten in der Ausübung der Disziplinarbefugnis sind nämlich durchaus beurteilungsrelevant.Ob man allerdings immer mit einer Beschwerde draufhauen muss, ist die Frage, auch in solchen Dingen sehe ich das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, das kann auch zu einem guten inneren Gefüge beitragen.. Es ist ja auch so, dass nicht jeder DV gleich eine Disziplinarmaßnahme verhängt, sondern abgestuft auch mal EM.
ZitatZum Thema Beschwerde: Denke das muss der betroffene Kamerad selber wissen.Beschweren kann sich zwar jeder, aber zulässig ist es nur für denjenigen, der auch eine Beschwer hat.
ZitatHabe dazu mal die WDO geprüft
Zitat von: HG_NRW92 am 28. August 2015, 21:09:43
Danke UlliAber find ich schon seltsam, dass einem Ausbilder da so einen Quark erzählen wollen und das auch noch auf nem Lehrgang für angehende Führer.
ZitatDa kann ich keine Unterscheidung nach Dienstgraden finden
Zitat§ 50 WDO – Vollstreckung von Verweis und strengem Verweis
(1) Der Verweis ist mit dem Verhängen vollstreckt.
(2) Der strenge Verweis wird vollstreckt durch Bekanntmachung vor den Soldaten der Einheit oder des Truppenteils vom Dienstgrad des Soldaten an aufwärts. Die Bekanntmachung ist darauf zu beschränken, dass gegen den Soldaten ein strenger Verweis verhängt worden ist.