Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor ulli76
 - 02. September 2015, 15:48:20
Irgendein Schlauberger hier hatte schon einmal gedacht, das er ganz sicher aus der Zeit raus wäre, in der es nachgewiesen werden konnte. Tja- er hatte sich vertan und es nicht angegeben- das Ergebnis war, dass er komplett gesperrt wurde.
Hätte er es wahrheitsgemäß angegeben, wäre es nicht automatisch zur dauerhaften Sperre gekommen.
Autor Immgrisch86
 - 02. September 2015, 15:42:29
Also was den Test angeht würde ich mit offenen Karten spielen, dass macht einen besseren Eindruck. Vor allem wenn es ein einmaliger Ausrutscher bzw. neugierde war kann man dies auch gut vor dem Psychologen vertreten. Denn wenn Sie Lügen werden Sie sich vielleicht beim gespräch dann fragen ob man das vielleicht raus bekommt. Dies kann ein Psychologe dann eventuell erkennen das Sie da verunsichert sind und wird dann nachfragen.

Was die Dienstlichen belange angeht würde ich nie Lügen weil das schickt sich nicht und ist meiner Meinung nach der falsche Weg.
Autor 1EA-Soldat
 - 02. September 2015, 14:22:15
Machen Sie sich mal keine Sorgen!
Alles halb so wild. Bei einmaligem Konsum ist da immer mit dem Arzt zu reden, WENN Sie es angeben, denn nachweisbar ist es 100% nicht mehr. Nach einmaligem Konsum ist es nach spätestens 4 Wochen nicht mehr nachweisbar(Im Normallfall).
Wenn Sie jetzt aber hier schon gelogen haben und vllt doch das eine oder andere mal an einem Joint ziehen, dann ist das was anderes, dann sind es auch mal locker 3-4 Monate die es nachweisbar ist, denn bei Cannabis wird nicht der Stoff selber, sondern der Abbaustoff gesucht.

Jeder Mensch lügt mal, da sollte sich hier keiner zu groß machen, als er ist.
Um das ganze hier zu verkürzen... sagen sie es dem Arzt nicht, wenn es ein einmaliger Ausrutscher war. Wenn sie wegen so einem kleinen Fehler im Rausch mal etwas getan haben, dass im folgenden bereut wird, dann ist es übertrieben 6-12 Monate Wartezeit in Kauf zu nehmen. Das ist ein erheblicher Zeitraum in dem Sie Zeit verschenken.

Das ist meine Meinung! Ich kann es verstehen, wenn jemand sagt, dass es als Soldat sich nicht gehört aber jeder hat hier mal im Dienst gelogen und deshalb sehe ich diese "kleine" Sache auch nicht so eng in Ihrer Situation.

MfG
Autor dunstig
 - 01. September 2015, 18:11:21
Zitat von: FT46 am 01. September 2015, 16:49:46
ich möchte mich erst für das Jahr 2016 bewerben, dieses Jahr mache ich ein FSJ.
Wann sind denn die Tests für das Jahr 2016? ist bis dahin noch was nachweisbar?

Nichtsdestotrotz wird vom Musterungsarzt, Psychologen und im psychologischen Fragebogen die Frage nach Kontakt mit Alkohol und Drogen kommen. Und da man sich verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen, wird es spätestens da rauskommen.
Wenn man das ganze aber vernünftig erklären kann, sollte ein lange zurückliegender einmaliger Konsum, der direkt ehrlich zugegeben wird, wahrscheinlich kein Problem sein.

Autor StOPfr
 - 01. September 2015, 16:59:00
Zitat von: FT46 am 01. September 2015, 16:49:46
ich möchte mich erst für das Jahr 2016 bewerben, dieses Jahr mache ich ein FSJ.
Wann sind denn die Tests für das Jahr 2016? ist bis dahin noch was nachweisbar?

Ergänzend: Die Tests sind frühestens nach der Bewerbung  ;). Jetzt laufen allerdings schon viele Bewerbungen für 2016. Wir empfehlen sogar, sich etwa ein Jahr vor einem möglichen Einstellungstermin zu bewerben.
Autor KlausP
 - 01. September 2015, 16:52:36
Zitat von: FT46 am 01. September 2015, 16:49:46
ich möchte mich erst für das Jahr 2016 bewerben, dieses Jahr mache ich ein FSJ.
Wann sind denn die Tests für das Jahr 2016? ist bis dahin noch was nachweisbar?

Was haben Sie eigentlich aus der Aussage von @Jens79 nicht verstanden?
Autor FT46
 - 01. September 2015, 16:49:46
ich möchte mich erst für das Jahr 2016 bewerben, dieses Jahr mache ich ein FSJ.
Wann sind denn die Tests für das Jahr 2016? ist bis dahin noch was nachweisbar?
Autor Jens79
 - 01. September 2015, 09:21:20
Zitat von: miT am 01. September 2015, 08:31:01
Und nein ihr einmaliger Konsum ist nicht nachweisbar.

Die Abbauprodukte des Cannabis sind noch 4-12 Wochen nach dem letzten Joint im Körper nachweisbar.

Von daher würde auch ich eher mit offenen Karten spielen.
Autor ulli76
 - 01. September 2015, 09:00:21
Solange der Urintest positiv ist, wird es nichts mit der Einstellung.
Anonsten hängt es davon ab, was man wie regelmäßig konsumiert.
Die Sperre ist mindestens 3 Monate, hängt aber auch von der Wunschverwendung ab.
Autor Monte1919
 - 01. September 2015, 08:57:13
Man weiß doch, dass wenn man sich bei der BW bewirbt eine Urinprobe abzugeben hat. Drogenscreening, Krankheiten etc. und dann 8 Wochen davor zu kiffen ist für mich ein Fall von eigener Dummheit, sorry klingt hart - ist aber so.
Autor miT
 - 01. September 2015, 08:49:15
Ausnahmen bestätigen die Regel huh  ;)
Autor Ryan91
 - 01. September 2015, 08:45:56
Warte lieber bis nächstes Jahr mit deiner Bewerbung.

ZitatIch bin da anderer Meinung, bei der aktuellen Bewerberlage werden Sie nicht zurückgestellt sondern schlicht nicht eingestellt.

Hmm, aus sicherer Quelle weiß ich das Person x die einen ähnlichen Fall hatte, nach 6 Monaten wieder kommen durfte.
Autor miT
 - 01. September 2015, 08:31:01
Ich bin da anderer Meinung, bei der aktuellen Bewerberlage werden Sie nicht zurückgestellt sondern schlicht nicht eingestellt.

Und nein ihr einmaliger Konsum ist nicht nachweisbar.
Autor MaikG
 - 01. September 2015, 08:18:53
Das ist grade mal zwei Monate her.

Nach meinem Wissen ist ein einmaliger Konsum, der länger als ein Jahr her ist kein strikter Ausschlussgrund. Bei Dir sind es allerdings erst 8 Wochen. Wenn Du es angibst wirst wahrscheinlich für min. ein Jahr zurück gestellt. Gibst Du es nicht an und es kommt raus, bist Du wegen Einstellungsbetrug dran und Du kannst die Bw generell vergessen.
Autor Monte1919
 - 01. September 2015, 00:05:39
3 Monate danach ist es im Urin nachzuweisen, aber sei ehrlich.

Lüge niemanden dort an.