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Autor StUffz_Ruhrpott
 - 02. September 2015, 18:52:20
War ich nicht, also werden die Sachen abgeschrieben...

Danke, KlausP
Autor KlausP
 - 02. September 2015, 18:48:56
Nach Ablauf von 3 Jahren seit der Entlassung geht die Bekleidung in Ihr Eigentum über, es sei denn Sie waren in dieser Zeit als Reservist beordert gewesen. Somit wäre sie für die Bundeswehr nicht mehr existent.
Autor StUffz_Ruhrpott
 - 02. September 2015, 18:35:25
Ich hab da mal 'ne Frage, auf die Ich keine Antwort finde und deswegen mal hier Nachfrage,  bevor Ich unnötig Leuten hinterher telefoniere.
Als Ich 2012 (ende Mai) als HG abgegangen bin, sind mir einige Ausrüstungsgegenstände für 3 Jahre überlassen worden (Stiefel, Sportschuhen,  Shirts...).
Jetzt hab Ich zum 01.10.2015 meinen Antritt in Bückeburg und soll laut Einladung diese wieder mitbringen, an einigen Ausrüstungsteilen hat allerdings der Zahn der Zeit genagt usw. und ist somit entweder nicht mehr vorhanden oder nicht dienstfähig.
Bekommen Ich dementsprechend neue Ausrüstung oder muss Ich diese ersetzen oder auf was muss Ich mich jetzt genau einstellen? Han leider auch mit der Suchfunktion nichts passendes gefunden, was mir da weiter hilft...