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Autor KlausP
 - 02. September 2015, 20:24:42
Dann soll der Spieß oder der Chef mal mit dem BwDLZ Verbindung aufnehmen und wegen einer Billigkeitszuwendung nachfragen.
Autor ulli76
 - 02. September 2015, 20:21:29
Also wurde sie von deiner Einheit selber transportiert? Oder war das Gepäck von mehreren Einheiten?
Autor Samy89
 - 02. September 2015, 19:57:10
wie gesagt, die Tasche wurde nie verschickt, sie kam innerhalb der Kaserne abhanden. Niemand hat sie seitdem gefunden. (ich hatte sie zuletzt auf den Tonner geladen, am Ende des TrpUebPl Aufenthaltes)
Autor ulli76
 - 02. September 2015, 19:35:25
Wie wurde das verschickt? Komplett bundeswehreigener Transport oder über eine externe Firma? Gibt es einen Nachweis, dass es in der Kaserne angekommen ist?
Kann es sein, dass die Beschriftung ab gegangen ist und das Gepäck in einer Nachbareinheit gelandet ist oder nicht zuzuordnen ist?
Autor F_K
 - 02. September 2015, 19:34:13
Gibt man die nicht gegen Beleg ab?
Was hat die Anzeige ergeben?
Autor Samy89
 - 02. September 2015, 19:14:53
Es gibt keinen Dienstleister, angeblich ist die Tasche innerhalb der Kaserne verschwunden, bevor sie die MatGrp erreichte (mögl. Schlamperei, Diebstahl)
Autor F_K
 - 02. September 2015, 19:11:32
Wende Dich an den Dienstleister ....
Autor Samy89
 - 02. September 2015, 19:05:11
Moin zusammen,

bei meiner letzten Übung ist meine Kampftragetasche verloren gegangen (sollte verschickt werden an anderen Standort), voll mit Dienstbekleidung und auch persönlichen Sachen (z.B. Elektrorasierer Wert ca 200,-)

Wie sieht es nun aus mit der Haftung? Dienstliche Artikel ist klar, Verlustmeldung beim DV. Aber das private Zeug? Haftet die Bundeswehr?
Ich habe eine Haftpflichtversicherung, die deckt jedoch nur fremde Schäden ab.