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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatAuslandsregel
Fahrtkosten für im Ausland lebende Reservisten oder Reservistinnen werden nach dem Bundesreisekostengesetz
>> für die Dienstantrittsreise zu einer Einzelwehrübung/Einzelübung (Einstellung)
anders abgerechnet
>> als für die Rückreise aus Anlass der Beendigung einer Einzelwehrübung/Einzelübung (Ausscheiden).
Für die Reise aufgrund einer Einberufung/Heranziehung zu einer Einzelwehrübung/Einzelübung (Einstellung)
kann aus Anlass der Einstellung nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 des Bundesreisekostengesetzes
Reisekostenvergütung wie bei Dienstreisen gewährt werden.
Die Reisekostenvergütung darf dabei nicht höher sein als der Betrag, der für eine Reise von der Wohnung zum Meldeort zu erstatten wäre.
Für Reisen aus Anlass des Ausscheidens aus dem Dienst wird Reisekostenvergütung nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
des Bundesreisekostengesetzes gewährt.
Dies gilt für Reisen in das Ausland nur bis zum inländischen Grenzort oder dem inländischen Flughafen,
von dem die Flugreise angetreten wird.
Hierauf ist die einzuberufende oder heranzuziehende Person sowohl bei der Einplanung von dem Übungstruppenteil/
der Übungsdienststelle als auch bei der Einberufung/Heranziehung vom KC hinzuweisen.
Zitat von: dunstig am 14. September 2015, 18:28:26
Da ich seit 4 Jahren das erste Mal versetzt werde und die Regelungen nur noch entfernt im Hinterkopf habe, frage ich zur Sicherheit mal lieber nach:
Ich werde demnächst von Hamburg ins tiefste Bayern versetzt. Kann ich dann ebenfalls ein Ticket der 1. Klasse buchen und dann bei der Reisekostenabrechnung einreichen? Oder gilt die Regel mit den >2 Stunden nur bei Dienstantritt?