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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 07. September 2015, 08:29:30
Insoweit es sich um eine Ersttat handelt
und keine erschwerenden Tatsachen, z.B.
Personenschaden, hinzutreten, ist die aktuelle
Praxis das Absehen von einem Disziplinarverfahren
unter Erteilung eines Ausdrücklichen Hinweises,
dass im Wiederhohlungsfall mit disziplinaren Konsequenzen zu rechnen ist.

Anders sieht es bei Soldaten aus, die direkt in einer Kraftfahrerverwendung als Erstverwendung eingesetzt sind.
Autor wolverine
 - 06. September 2015, 21:00:22
Beförderungsverbot bei einem Uffz nach fünf Jahren ist nicht wirklich hart. ;D
Autor sandlatscher2501
 - 06. September 2015, 19:41:05
Ich kann in dem Fall sagen das ich 2005 bei 1.37 Promille mit einem Eindringlichen Hinweis und Beförderungsverbot davon kam.
Aber das war damals.
Autor Säbelrassler
 - 06. September 2015, 14:10:35
Schönreden kann man da nix - bei 1,46 Promille bist im Bereich der Straftat, da es sich um absolute Fahruntüchtigkeit handelt. Wenn du es noch nicht selbst gemeldet hast, wird das spätestens die Staatsanwaltschaft für dich im Wege der MiStra (Mitteilung in Strafsachen) erledigen. Ist übrigens egal, dass das zivil passiert ist - Verhalten in und außer Dienst, mehr muss man dazu nicht sagen, nicht wahr?

Disziplinar passiert jetzt folgendes: Die Sache wird dem für dich zuständigen WDA übergeben - bei der Prüfung wird berücksichtigt, wie lange du im Dienst bist, wieviel Restdienstzeit du hast, wie du dich vorher geführt hast, usw. Falls es zu disziplinare Vorermittlungen kommt, wirst du für diesen Zeitraum weder ge- noch befördert.
Deinen zivilen/BW-Lappen wirst du höchst wahrscheinlich verlieren.

Im schlimmsten Fall könnte es darauf hinauslaufen, dass der WDA eine Entlassung anstrebt - hängt von deiner Dienstzeit und dem DZE ab und je nach Prüfergebnis des WDA. Da du seit mehr als 4 Jahren dabei bist, geht das mit der Entlassung jedenfalls nicht mehr so ohne weiteres!

Genauso kann es sein, dass der WDA es bei ner Disziplinarbuße, Beförderungsverbot, usw. bewenden lassen will - hängt immer vom konkreten Fall und den Begleitumständen ab. Ich glaube nicht, dass du bei 1,46 Promille "nur" mit nem eindringlichen Hinweis oder (strengem) Verweis davonkommst.

Aber auch hier gilt: das hängt immer vom konkreten Einzelfall ab und lässt sich nicht pauschal beantworten.

So oder so gibt's ne Eintragung im Disziplinarbuch und ein Diszi kommt wie gesagt im für dich "allerbesten" Fall auf dich zu.
Autor Chris1234
 - 06. September 2015, 13:30:42
2010
Autor dunstig
 - 06. September 2015, 13:29:38
Seit wann bist du aktiver Soldat?
Autor Chris1234
 - 06. September 2015, 13:29:02
Unteroffizierslaufbahn ich besitze zwar einen Militärführerschein aber bin sitze nicht auf einem mkf dienstposten und es ist Zivil passiert
Autor ulli76
 - 06. September 2015, 13:26:52
Welche Laufbahn und bist du MKF? Warst du in Uniform als das passiert ist?
Autor Chris1234
 - 06. September 2015, 13:21:12
Guten Tag Kameraden

Ich habe eine Riesen Dummheit begangen und bin mit 1.46promille Auto gefahren.
Ich wurde auch erwischt und mache mir jz Gedanken um die dienstlichen Konsequenzen
Kann mir jemand sagen was denn auf mich zukommt ?
Danke für die Hilfe