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Zitat von: KlausP am 04. September 2015, 12:14:49
Die damalige Eigenmächtige Abwesenheit von mehr als drei vollen Kalendertagen war nicht nur ein Dienstvergehen sondern eine Wehrstraftat gem Paragraph 15 Wehrstrafgesetz. Eigentlich hätte der Chef das an die Staatsanwaltschaft abgeben müssen. Ich anstelle des Entscheiders beim KC würde den nur mit der Kneifzange anfassen.
Zitat von: KlausP am 04. September 2015, 12:14:49
Die damalige Eigenmächtige Abwesenheit von mehr als drei vollen Kalendertagen war nicht nur ein Dienstvergehen sondern eine Wehrstraftat gem Paragraph 15 Wehrstrafgesetz. Eigentlich hätte der Chef das an die Staatsanwaltschaft abgeben müssen. Ich anstelle des Entscheiders beim KC würde den nur mit der Kneifzange anfassen.
Zitat von: BlacKyMV am 04. September 2015, 11:38:58
Das wäre nicht nur happig, sondert schlicht unmöglich.
Mehr als 5 Jahre Jugendstrafe können nur bei einem Verbrechen verhängt werden.
Und mit einer Verurteilung wegen eines Verbrechens kann gem. §38 SG keine Einstellung erfolgen.
Zitat von: Getulio am 04. September 2015, 11:26:44Das wäre nicht nur happig, sondert schlicht unmöglich.Zitat von: Bluetooth am 04. September 2015, 11:15:35
obwohl der nach Jugendstrafe verurteilt wurde von 6 Jahren und macht nun auch eine SaZ 8 Laufbahn.
Ich hoffe, das sollte "vor" und nicht "von" 6 Jahren heißen, ansonsten fände ich das schon happig.
Zitat von: Getulio am 04. September 2015, 11:26:44Zitat von: Bluetooth am 04. September 2015, 11:15:35
obwohl der nach Jugendstrafe verurteilt wurde von 6 Jahren und macht nun auch eine SaZ 8 Laufbahn.
Ich hoffe, das sollte "vor" und nicht "von" 6 Jahren heißen, ansonsten fände ich das schon happig.
Zitat von: Bluetooth am 04. September 2015, 11:15:35
obwohl der nach Jugendstrafe verurteilt wurde von 6 Jahren und macht nun auch eine SaZ 8 Laufbahn.