Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor aachen1990
 - 10. September 2015, 10:05:26
Nochmals vielen dank für ihre Tipps.
Autor LwPersFw
 - 09. September 2015, 17:44:32
Wie ich schon sagte...gerade bzgl. des Autokaufs nehmen Sie rechtzeitig - also nicht erst kurz vor der Versetzung ! -
Kontakt auf und lassen sich beraten.

Bzgl. des Einkaufs gilt:

Auf der Basis gibt es (zollfreie) Einkaufsmöglichkeiten.

+ Deutscher Selbstbedienungsladen
+ Zoll-Shop

Dort können zollfreie Alkohol- und Tabakprodukte, sowie deutsche Lebensmittel und Zeitschriften erworben werden.

Aber auch hier gilt ... fragen Sie die Fachleute vor Ort...
Autor aachen1990
 - 09. September 2015, 08:41:59
Vielen Lieben dank für diese Ausführliche Antwort.

Da  waren meine Aussagen ja doch gar nicht so falsch.

Ich werde mich mit der unten angegebenen Nummer kurz vor der geplanten Versetzung in Verbindung setzten, da ich mein Fahrzeug welches in DEU zugelassen ist auch hier noch verkaufen möchte, um mir dort einen Jahres/Neuwagen zuzulegen.

Also das die Fahrzeuge dort über die NATO laufen konnte ich schon in Erfahrung bringen, dann müsste ich ja rein theoretisch gesehen diesen "NATO" Rabatt auch bekommen. Ich werde aber sobald ich vor Ort bin mal einen Erfahrungsbericht posten, sodass zukünftige Kameraden die dorthin versetzt werden sich nicht wie ich durchfragen müssen. :)

Der Rabatt bzw. die Ersparnis der Steuer ist ja auch auf Elektronikartikel, Möbel, Alkohol, Zigaretten, ja einfach auf alles außer Speisen oder Dienstleitungen richtig?
Autor LwPersFw
 - 08. September 2015, 17:43:50
Hallo Aachen1990,

solche Fragen klären Sie bitte immer mit den Fachleuten vor Ort (siehe am Ende)!

Auf Grund Ihres Status als NATO-Soldat sind hier Besonderheiten zu beachten,
welche die Fachleute vor Ort am besten kennen.

Auch kennen sich diese mit den örtlichen Gegebenheiten am besten aus,
z.B. Gebrauchtwagenmarkt /-kauf, denn sie wohnen ja selbst dort...

Beispiel:
Das Umzugsgut von Soldaten wird anders behandelt.

z.B. bei einem Umzug USA > DE fallen keinerlei Steuern auf Fahrzeuge an,
die vor Rückversetzung mindestens 6 Monate auf den Soldaten zugelassen
waren und wenn der Soldat mindestens 1 Jahr in den USA gewohnt hat.

Auch bezahlt das BAIUDBw den Transport bzw. die Selbstüberführung von bis zu 2 Pkw

"Daneben wird auch Ihr Personenkraftfahrzeug berücksichtigt und, soweit weitere Personen zu Ihrem Haus-halt gehören,
die eine Fahrerlaubnis besitzen, ein zweites Personenkraftfahrzeug. Ob und in welchem Um-fang andere bewegliche Gegenstände
(Boot, Motorrad etc.) ggf. noch als angemessen beurteilt werden können, erfragen Sie im Zweifel vor Erteilung des Beförderungsauftrags
bei Ihrer abrechnenden Stelle. Beachten Sie bitte, dass Beförderungsauslagen für den Zweitwagen mit bis zu 1.8 Litern Hubraum und
nur bis zu einem Volumen von 11 cbm (=Mittelklassewagen) erstattungsfähig sind, wenn zum Haushalt am neuen Dienstort mindestens
eine berücksichtigungsfähige Person gehört. Innerhalb Europas wird von der Selbstüberführung des PKW ausgegangen.
Ausnahme: Island, Malta, Russ. Föderation, Türkei, Ukraine, Weißrussland und Zypern.
Bitte legen Sie für jeden zu befördernden Pkw eine vollständige Kopie der entsprechenden Zulassungspapiere sowie bei
Neuanschaffung die Kaufbelege vor.

4.1. Neukäufe, Nachumzug
Bei Umzügen vom Inland in das Ausland und im Ausland gehören ferner zum Umzugsgut neue Einrichtungsgegenstände und
Personenkraftfahrzeuge, für die Sie innerhalb von drei Monaten nach Bezug der neuen Wohnung den Lieferauftrag
nachweislich erteilt haben.

Hier noch ein Tipp für Ihr neues Auto:

Wenn Sie sich Ihr neues Personenkraftfahrzeug über eine Generalvertretung oder einen Händler am neuen Dienstort ausliefern
lassen, sind Überführungskosten vom Werk zur Generalvertretung oder zum Händler nicht erstattungsfähig. - Ist jedoch der
vertraglich vereinbarte Auslieferungsort das Herstellerwerk, werden diese Transportkosten (z.B. mit Werkspediteur) im
Kostenrahmen bisheriger - neuer Wohnort erstattet, weil Besitz oder Eigentum der gekauften Gegenstände erst am
vertraglich vereinbarten Auslieferungsort auf den Käufer übergehen und folglich erst dann umzugskostenrechtlich berücksichtigt
werden können."

8.5. Bei Reise mit einem Kraftfahrzeug (z.B: eigenes Kfz, Taxi, Mietwagen)

Erstattung:

Wegstreckenentschädigung nach § 5 Abs. 1 BRKG für die mit einem Kraftfahrzeug zurückgelegte verkehrsübliche
Fahrstrecke (z. Zt. 0,20 EUR je km) ohne Begrenzung auf den Höchstbetrag,

Straßenbenutzungsgebühren, Fähr- oder Schiffspassagekosten für das Kraftfahrzeug,

Tage- und Übernachtungsgelder für die notwendige Reisedauer für Sie und mitgereiste berücksichtigungsfähige
Familienangehörige gem. §§ 6, 7 BRKG (Inland) bzw. § 3 ARV (Ausland). Als zumutbare Fahrleistung gelten 750 km pro Tag.




Stichwort NATO-/Diplomatenrabatt

Dies bieten Firmen wie Audi, Mercedes, VW, Volvo, etc. an...

Vorteil:

Der z.B. in den USA stationierte Soldat kauft bei einem deutschen Händler ein Fahrzeug mit dem
sog. Diplomatenrabatt - der unterschiedlich hoch sein kann... bis zu 30 % - und führt diesen
direkt an seine US-Wohnanschrift aus. Dadurch wird ihm auch die Mehrwertsteuer, die er zunächst
beim Kauf zahlen musste - auf Antrag - zurückerstattet.
In den USA muss er dann ebenfalls keine Steuern zahlen, wenn er das Auto als sog. "NATO-Zulassung"
anmeldet.

Somit kann sich eine Ersparnis von bis zu 50 % abzüglich der Transportkosten ergeben.





Bundeswehrverwaltungsstelle in Italien
F.A.T. Aeroporto Militare ,,G. Farina" di Decimomannu
Strada Statale 196 km 4,0 s.n.c.
09034 VILLASOR (CA)
Italien
Telefon extern: 0039 070 / 9643 - 0
Telefax extern: 0039 070/ 9643-3504
E-Mail: BWVStItalien@bundeswehr.org

Autor Andi
 - 08. September 2015, 16:08:49
Du höchstens wenn du wieder Dienst leistest, das war jetzt eher in Richtung des TE gedacht.
Muss ich eigentlich nicht folgerichtig als Soldat in integrierter Verwendung jeden einzelnen Mehrwertsteuerbefreiten Kauf melden bei dem ich über den "Freibetrag" hinaus bevorzugt werde? ;D
Autor wolverine
 - 08. September 2015, 16:04:48
Wem darf ich das denn melden?  ;)
Autor Andi
 - 08. September 2015, 16:03:25
Aber dann immer schön alles über 5 Euro "Geschenk" melden, oder waren es mittlerweile 10? ;D
Autor wolverine
 - 08. September 2015, 16:01:27
Amerika ist sehr großzügig mit "Military Discount". Schon auf den Reservistenausweis bekommt man bei vielen Autovermietern mindestens ein Upgrate.
Autor F_K
 - 08. September 2015, 15:47:09
@ Aachen1990:

1.) Die von Dir geposteten Links sind über 14 Jahre (!) alt, seit dem hat sich der Markt verändert (bis zu 20 oder mehr % gibt es bei jedem Onlinehändler Deiner Wahl selbst in Deutschland auf den Listenpreis ..)

2.) Diese "Quelle" aus den USA soll also für Händler in Italien gelten? Merkste was ...
Autor BulleMölders
 - 08. September 2015, 15:46:03
Ich bezweifeln jetzt mal, dass es diesen "NAZO-Rabatt" gibt. Und nur weil man in Ami-Land als Soldat einen Rabatt bekommen hat, hat das überhaupt nichts zu sagen.
Wenn ich in Ami-Land mit meinem Truppenausweis herum gewedelt habe, dann habe ich sogar bei der Klofrau Rabatt bekommen (meist sogar 100%).
Autor aachen1990
 - 08. September 2015, 15:39:18
Quelle bezgl. der 25% Preisunterschied: http://altravita.de/Autokauf.php?url=Autokauf_it.php
                                                           http://www.kfz-auskunft.de/tipps/reimport.html

Quelle NATO Rabatt: kommt von Vorgesetzten die in Amerika waren.
Autor F_K
 - 08. September 2015, 15:32:45
ZitatUnd Neuwagen sind bis zu 25% an sich schon günstiger als hier.

Quelle? (so von wegen freier Handel und so).

ZitatNATO Rabatt

Quelle dafür?
Autor aachen1990
 - 08. September 2015, 15:29:00
http://altravita.de/Autokauf.php?url=Autokauf_it.php


20% Steuer haben die auf Fahrzeuge das konnte ich schon mal rausfinden. Und Neuwagen sind bis zu 25% an sich schon günstiger als hier. Das heißt ja wenn ich die 20% Steuern nicht zahlen muss weil ich ja deutscher Staatsbürger bin plus die sagen wir mal 20% Ersparnis gegenüber dem Deutschen Markt und nochmal der NATO Rabatt wäre ich ja bei 50% ;D

klingt sehr verlockend aber auch unglaubwürdig^^
Autor aachen1990
 - 08. September 2015, 15:17:38
Mein OTL musste nachdem er aus den Staaten kam und 2 Amis mitbrachte diese auch nicht nachversteuern. Er sagte man muss nur nachweisen das man das Fahrzeug mind ein Jahr im Ausland privat genutzt hat. Vlt kommt ja mal eine Antwort von jemanden der Auf DECI war oder ist. :D

Autor wolverine
 - 08. September 2015, 15:14:18
Zitat von: wolverine am 08. September 2015, 15:09:29
...seinen Wagen, den er einführt, ...
Erkannt?

Welche Vorgänge die Italiener besteuern fragen Sie am besten dort einen Steuerberater oder lesen in der Umsatzsteuersystemrichtlinie nach.