Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor miguhamburg1
 - 14. Juni 2016, 23:59:01
Also, ob das nun alles so rechtmäßig abläuft oder nicht,Fakt ist, dass die San(St)Offz Arzt genau so in Einsätze gesprlittet oder nicht verlegt werden, wie Ulli es hier darstellte. Ob mit vollständigem Impfstatus oder abgeschlossener Einsatzvorusbildung oder nicht. Das ist Fakt. Ich weiß es aktuell von einer meiner Töchter, dass kein einziger Angehöriger ihres Jahrgangs die 20-Monats-Schnfrist zwischen zwei Einsätzen realisieren konnte, ob nun gesplittet oder nicht.

Um auf die Eingangsfrage zurück zu kommen: Als Bundeswehrarzt muss man in den ersten Jahren seiner Tätigkeit durchaus damit rechnen, häufig in den Einsatz zu gehen.
Autor miT
 - 13. Juni 2016, 20:59:01
Ergänzend, bist du selten im Auslandseinsatz gibst du diese besondere Ausstattung wieder ab nach deinem Einsatz. Andere wiederrum bleiben eingekleidet um eine kurzfristige Verlegtbarkeit zu gewährleisten


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Autor miT
 - 13. Juni 2016, 20:57:42
Nein, deine Kleidung für den Dienst im Inland ist eine andere unter Umständen als die Kleidung für den Einsatz, das hängt von dem Einsatz Land ab. Und dieser Prozess ist halt eine aus und Einkleidung


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Autor MelPiep14
 - 13. Juni 2016, 20:41:56
Ich habe noch eine andere Frage zu dem Thema. Ihr sprecht von aus- und ankleiden... was genau ist damit gemeint? Wird einem die gesamte Ausrüstung weggenommen und dann Neue gegeben, oder was genau passiert da?
Autor F_K
 - 10. September 2015, 11:00:05
Zitataber wenn man zu MEO-Kräften gehört, hat man den Impfstatus sowieso

Und "MEO" wird man durch Befehl, und dann ist es auch rechtssicher.
Autor Tommie
 - 10. September 2015, 10:45:13
Im Großen und ganzen sehe ich das so wie die Ulli ;) : Wer häufig in Einsätze geht/gehen muss, wird ohnehin andauernd auf seinen Impfschutz überprüft und wenn man dreimal aus- und wieder eingekleidet wurde, wird auch die LHBw dazu neigen, hier weniger arbeitsaufwändige Lösungen zu suchen. Und für Leute, die aufgrund Ihres Dienstpostens z. B. jedes Jahr eine WFV-III absolvieren müssen, ist der 90/5-er ADVF/TDVF sowieso "Kindergeburtstag" ;D !

So geschehen bei mir mit der LHBw Calw: Der damalige Leiter der LHBw Service-Station hat zu mir gesagt "Hör mal, so oft wie Du unterwegs bist, hab ich echt keinen Bock, Dich jedes Mal aus und ein paar Wochen später wieder einzukleiden. Du behältst den Plunder jetzt erst mal und ich mache mir dazu eine Aktennotiz!" Und schon hatten wir "damals(TM)" eine "Truppenlösung" ;) !
Autor Säbelrassler
 - 10. September 2015, 10:39:24
Das mit dem "befohlenen" Impfstatus und der Körperverletzung ist zwar immer so ne Sache, aber wenn man zu MEO-Kräften gehört, hat man den Impfstatus sowieso. Das gilt selbst für S1-Personal in großen Teilen, da wird das SanPers ja erst recht verlegebereit gehalten
Autor Tommie
 - 10. September 2015, 10:38:32
Für den Bereich des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr regelt diese Angelegenheiten ein Befehl des Inspekteurs des ZSandstBw vom 09.10.2014, Az 80-05-00, der mir vorliegt. darin wird u. a. befohlen, wie die Soldaten einzukleiden sind (komplett!), welche Impfungen Sie haben sollen (Impfschema "Mehrere Einsatzoptionen"!) und in welchen Abständen das BA 90/5 ADVF/TDVF zu erneuern ist!

Der Befehl liegt mir vor ...
Autor ulli76
 - 10. September 2015, 10:09:44
Es werden auch Kameraden kurzfristig in den Einsatz geschickt, die nicht im "Vielfliegerprogramm" sind.
Was diese Vielflieger angeht- sie fliegen häufig, aber oft geplant, von demher bleibt der Impfstatus in der Regel alleine schon durch die hohe Einsatzfrequenz erhalten.
Ansonsten wird das per Einzelbefehl für die entsprechende Personengruppe geregelt sein.In wie weit der aber rechtmäßig ist, steht dann wieder auf einem anderen Blatt.
Autor F_K
 - 10. September 2015, 10:05:51
... und auch LHD und der TrArzt für den 90/5 (bzw. der DV) benötigen eine Grundlage.

Es muss ja nicht "Bereitschaft" genannt werden, aber ein Befehl wird benötigt.
Autor Andi
 - 10. September 2015, 09:22:33
Ohne eine gesonderte Bereitschaftsbefehlsgebung für Schlüsselpersonal wäre aber der entsprechend hohe Impfstatus für solches Personal nicht befehlbar, da mangels dienstrechtlicher Grundlage Körperverletzung.

Gruß Andi
Autor Tommie
 - 10. September 2015, 07:59:16
Zitat von: ulli76 am 09. September 2015, 15:37:48Naja- nicht ganz- es gibt auch Soldaten die kurzfristig in den Einsatz befohlen werden, wenn sie nicht in einer speziellen Bereitschaft sind.

Ich sprach nicht von einer "speziellen Bereitschaft", ulli ;) ! Ich war zu dem erwähnten Zeitpunkt nämlich auch nicht Teil einer solchen!

Beispiel: Die Medizintechniker bei den VersInstZ SanMat sind, soweit sie auslands- und tropendienstverwendungsfähig sind, alle komplett eingekleidet, geimpft und wären damit im Falle eines Falles kurzfristig verlegbar. Eine Bereitschaft haben sie aber auch nicht! Und ähnlich ist es z. B. mit den Anästhesisten an den BwKrhs ...
Autor ulli76
 - 10. September 2015, 07:11:36
Die LBAT-Dienstposten gibt es derzeit nur im Inland. Es gibt für´s Ausland keine speziellen LBAT-Dienstposten die sind alle als BAT aufgeführt. Auch wenn ein LBAT-Trupp geschlossen in den Einsatz geht, ändert sich der Einsatzdienstposten nicht.

Dass die Ärzte bzw. die Trupps das komplette Kontingent bleiben, hängt einfach mit der Planung zusammen, hat aber nichts mit LBAT oder normal-BAT zu tun.
Im Nachfolgekontingent 2013 sind alle MEDEVAC-Kräfte komplett bis zum Ende geblieben- eigentlich war sogar der BAT der Klinik für´s komplette Kontingent gelpant.
Autor miT
 - 10. September 2015, 00:44:29
Zitat von: ulli76 am 09. September 2015, 10:50:57
1. Es gibt keine Dienstposten bzw. TEs LBAT in den Einsätzen.

Du unterscheidest aber auch einen LBAT von einem BAT DP oder? "Zuhause" sind so einige dir und mir bekannte Ärzte ja auf "LBAT" Dienstposten. Die sind mit der Kompletten Kompanie verlegt und belegen dann einen BAT DP? Hier gehts eher um die Begrifflichkeit als das wir von unterschiedlichen Dingen reden oder?

Und besagte Ärzte gehen meist wie du ja sagtest das komplette Kontingent mit.
Autor ulli76
 - 09. September 2015, 15:37:48
Naja- nicht ganz- es gibt auch Soldaten die kurzfristig in den Einsatz befohlen werden, wenn sie nicht in einer speziellen Bereitschaft sind.
Und wie gesagt- SanOffze sind da eh nochmal ein Sonderfall.
Aber die Regel ist das auch nicht.