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Autor chefderang
 - 10. September 2015, 21:57:01
Und zu ihrer Frage oben ja es muss bezahlt werden ob Stube in der Kaserne oder nicht ob Trennungsgeldempfànger oder nicht ob über 25 oder nicht.6 monate lang und dann ist schluss.Bei Befreiung von der Gemeinschaftsunterkunft gibt es das Geld zurück.    Aussage BVA München
Autor chefderang
 - 10. September 2015, 21:48:37
6 Wochen....und dann wurde nicht mal das Datum der Antragsstellung genommen sondern das der wo die Unterschrift des Kommodore drauf war....na ja egal
Autor ulli76
 - 10. September 2015, 21:46:48
Je nach dem wie viel der Chef um die Ohren hat maximal ne Woche.
Autor KlausP
 - 10. September 2015, 21:42:23
Nö, wieso sollte es?
Autor chefderang
 - 10. September 2015, 21:36:50
Stimmt und das kann dauern.... 8)
Autor KlausP
 - 10. September 2015, 21:06:26
Dazu müssen Sie einen Antrag auf Befreiung von der Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft stellen.
Autor Fliegerhorst
 - 10. September 2015, 20:57:39
Moin Kameraden,

mal eine kurze Frage zum geldwerter Vorteil. Muss dieser auch gezahlt werden, wenn man keine Unterkunft in Anspruch nimmt und Heimschläfer ist? Im Endeffekt ist die Zahlung ja nur deshalb zu tätigen, weil man unentgeltlich in der Kaserne wohnen könnte.

MkG