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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatNeuregelung zu Mietaufwendungen der FWDLQuelle: http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/NYu7DsIwEAT_yBdDEUKHlYaWBpwGOckpnPAjOi5xw8djF-xK08wuDFAa3U6LE0rReXiAneg8ZjXmGZV7y4be40dlJEHGp7wwYIR7PZbBlCJKpWAUKlzYSWK1JhZfzcZcjKIZbKN7o9vmH_3t7MEMp2Or-6u5wRrC5Qe7KqXJ/
Die Regelung zur Erstattung von Mietaufwendungen der FWDL führte in der Vergangenheit häufig zu Belastungen, die im Einzelfall nur über eine Härtefallregelung gelöst werden konnten. Im neuen USG werden Aufwendungen für selbstgenutzten Wohnraum den FWDL künftig bereits dann erstattet, wenn sie diesen vor Kenntnis des Zeitpunkts des Dienstantritts angemietet haben. Eine Obergrenze für die Erstattung gibt es nicht mehr.