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Zusammenfassung

Autor ulli76
 - 15. September 2015, 08:51:20
Wenn er Platz es her gibt, dann ist das halt so. In manchen Einheiten gibt es auch "Frauentrakte" mit gesondert verschließbarer Zwischentür auf dem Gang.

Wie gesagt- das muss im Einzelfall geregelt werden.
Autor Ryan91
 - 15. September 2015, 08:47:51
Bei meiner AGA bekamen die Frauen ein ganzes Stockwerk für sich....
und es waren lediglich 2  ;D
Autor ulli76
 - 13. September 2015, 13:57:43
Wir sprechen von 3 Einzelkabinen für 10 Frauen bzw. 20 Männer. Reicht an sich locker aus und ist praktikabel das so zu trennen.
Autor wolverine
 - 13. September 2015, 11:02:30
Das dürfen Sie ja auch. Und in der entsprechenden Position dürfen Sie das sogar in Ihre Entscheidungen einfließen lassen.
Im Fall, dass Ihre Entscheidung eventuell von der Dienstaufsicht geprüft wird, müssen Sie halt damit leben, dass dort eine andere Auffassung herrscht.
Autor FoxtrotUniform
 - 13. September 2015, 10:58:02
So schön die Verwendung ja ist/war, aber es gibt einfach Themen die nerven und rauben die Zeit für wirklich wichtige Dinge als Chef.

Schon bei 2/3 Männern und 2 Duschenräumen in Erwägung zu ziehen, 50 % der Duschkapazität dem kleineren Personenkreis vorzubehalten finde ich bereits unkameradschaftlich.
Autor justice005
 - 10. September 2015, 18:31:58
ZitatDer Disziplinarvorgesetzte stellt in diesem Fall durch organisatorische Maßnahmen
sicher, dass eine Nutzung dieser Einrichtung ohne Verletzung von Sitte und
Anstand möglich ist.

Das ist ja mal klasse formuliert  ;D ;D ;D
Autor ulli76
 - 10. September 2015, 17:41:23
Hatte mich zwar verlesen, ab bei der Berechnung reicht es ja trotzdem locker.

Was anderes wäre es, wenn ihr jetzt 100 Jungs und ein Mädel bei 2 Duschen wärt. Dann müsstem an schauen, ob die räumliche Trennung durch die Kabinen reicht (Möglichkeit, sich in der Kabine an- und auszuziehen und Klamotten trocken abzulegen.) oder ob man eine Zeitregelung braucht oder nen Schild wer gerade drin ist.
Autor Naddl
 - 10. September 2015, 17:24:06
Es sind etwa 30 Personen im Gebäude. Ich schätze 1/3 Frauen, 2/3 Männer. Das es im Sinne der Sache ist die Duschräume zu trennen, wenn man schon zwei hat, klingt logisch. Für mich zumindest. Aber der Rat mit der Gleichstellungsbeauftragten ist auch gut. Danke für die Antworten.
Autor ulli76
 - 10. September 2015, 16:54:14
Es ist in der Vorschrift nicht genau geregelt, weil es auf die örtlichen Gegebenheiten ankommt.

Wenn ihr so viele Duschräume habt, ist es durchaus im Sinne der Sache dass einer nur für Frauen ausgewiesen wird.

Ansprechpartner wäre übrigens die Gleichstellungsbeauftragte.
Autor KlausP
 - 10. September 2015, 16:50:18
Wenn eine Trennung von Sanitärräumen nicht möglich ist, sind organisatorische Maßnahmen zu befehlen, z.B Duschzeiten o.ä. - auch das steht in der 10/5.

Beispiel (nicht ganz ernst gemeint): Frauen duschen von 05.00 bis 06.00 Uhr und Männer von 06.00 bis 05.00 Uhr.
Autor F_K
 - 10. September 2015, 16:45:21
Natürlich ist eine Einzelkabinen eine räumliche Trennung. Wieviele Frauen / Männer sind denn im Gebäude?
Autor Naddl
 - 10. September 2015, 16:40:43
Ab wann gilt denn eine räumliche Trennung? In unserem Fall befindet sich auf jeder Etage ein Duschraum mit jeweils 3 Einzelkabinen. Also insgesamt 2 Duschräume. Meiner Ansicht nach ist eine Einzelkabine keine räumliche Trennung. Also wenn dich zwei Räume im Block befinden haben Mann und Frau dann Anrecht auf einen eigenen Geschlechter getrennten Duschraum? Ich finde das geht aus der 10/5 nicht ganz eindeutig hervor.
Vielleicht weiss es ja jemand und kann es anhand von Weisungen/ Vorschriften belegen, bevor ich mich mit meiner Forderung nach einem "Frauenduschraum" aufs Glatteis begebe.
Liebe Grüße!!
Autor KlausP
 - 01. Dezember 2012, 16:32:47
Ist doch gabz einfach: wenn es keine getrennten Duschen gibt, duschen Frauen von 05.00 Uhr bis 06.00 Uhr und Männer von 06.00 Uhr bis 05.00 Uhr.


(Okay, 5 € für die Chauvi-Kasse)  ::)
Autor Afwjan
 - 01. Dezember 2012, 16:28:38
Wie die Vorredner schon sagten ist es unterschiedlich.
Wir haben das auf den meisten Lehrgängen so geregelt, dass wir ein Schild an die Tür gemacht haben wer duscht, ob Mann oder Frau. Hat bis jetzt ohne Probleme funktioniert.
Autor KlausP
 - 01. Dezember 2012, 16:08:25
ZitatOder gibts bei der Stube 2000 ne eigene Dusche für die Stube?

Das ist von der jeweiligen Infrastruktur vor Ort abhängig. Es gibt nicht all zu viele Kasernen/Unterkunftsblöcke, die nach "Kaserne 2000" gebaut/saniert worden sind. "Mein" Unterkunftsblock, 2007 fertig saniert, ist auch nicht nach diesem Modell umgebaut worden, wie allen anderen davor fertigggestellten Blöcke der Kaserne auch nicht. Das bedeutet: Gemeinschafts-Sanitärräume für alle Stuben auf dem jeweiligen Flur. Wenn die Möglichkeit der räumlichen Trennung gegeben ist, dann gibt es selbstverständlich für Männlein und Weiblein getrennte Sanitärbereiche, ansonsten gilt ZDv 10/5 "Leben in der militärischen Gemeinschaft, Abschnitt III:

ZitatIII. Sanitäre Anlagen und Einrichtungen
414. Für weibliche und männliche Soldaten sind grundsätzlich getrennte sanitäre Anlagen
vorzusehen.
415. Stehen getrennte sanitäre Einrichtungen nicht oder nicht in ausreichender Anzahl
zur Verfügung, kann in Ausnahmesituationen eine gemeinsame Nutzung zugelassen
werden. Der Disziplinarvorgesetzte stellt in diesem Fall durch organisatorische Maßnahmen
sicher, dass eine Nutzung dieser Einrichtung ohne Verletzung von Sitte und
Anstand möglich ist.