ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: KlausP am 14. September 2015, 11:43:18
Und ich setz mir den Helm mit dem Kran auf ...
Zitat von: KlausP am 14. September 2015, 11:50:13Ach so, ups!
tz tz zu ... Ralf, er schrieb doch gar nicht von sich ...
ZitatUnd was wenn man eigentich noch ein paar Jahre müsste ? also die RestdienzeitDie Frage verstehe ich so nicht. Du dienst doch deine Dienstzeit dann beim MAD weiter ab. Und da steht doch "mindestens".
Zitat"Im Regelfall erfolgt die Verwendung
- im Status SaZ bis zum Ablauf der Verwendungsdauer,
- im Dienstverhältnis eines BS bis zur Zurruhesetzung. "
Zitat von: NordmannTanne am 14. September 2015, 11:39:38Zitat von: KlausP am 14. September 2015, 11:33:31
Werden Sie erstmal Soldat, bevor Sie sich um ungelegte Eier kümmern. Und nein, nur weil man zum MAD geht wird man nicht automatisch Berufssoldat.
Wer hat jetzt von mir gesprochen? Ich bin einfach interessiert was mit der Rest Zeit vom Soldaten passiert
Zitat von: Tommie am 14. September 2015, 11:38:35
Für das bewerbungsverfahren für den Dienst im MAD gibt es eine eigene GAIP (Grundsätzliche Anweisung und Information für die Personalführung) mit der KeNr. 34-02-00 vom 01.07.2014!
Die Voraussetzungen sind dort wie folgt festgelegt:Zitat"Status Soldat auf Zeit (SaZ) oder Berufssoldat (BS)
- Verwendungsdauer ab Versetzung in den MAD mindestens vier Jahre
- abgeschlossene Feldwebel-/Bootsmannausbildung zum Zeitpunkt der Zuversetzung in den MAD
- Freigabe durch das zuständige Personal führende Referat für eine Verwendung im Bereich des MAD."
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich bewerben.
Zitat von: KlausP am 14. September 2015, 11:33:31
Werden Sie erstmal Soldat, bevor Sie sich um ungelegte Eier kümmern. Und nein, nur weil man zum MAD geht wird man nicht automatisch Berufssoldat.
Zitat"Status Soldat auf Zeit (SaZ) oder Berufssoldat (BS)
- Verwendungsdauer ab Versetzung in den MAD mindestens vier Jahre
- abgeschlossene Feldwebel-/Bootsmannausbildung zum Zeitpunkt der Zuversetzung in den MAD
- Freigabe durch das zuständige Personal führende Referat für eine Verwendung im Bereich des MAD."