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Autor Ralf
 - 22. Oktober 2015, 20:23:49
Mich hat halt deine Aussage mit den 50,- gewundert, das ist eigentlich nicht üblich (wenn man seine Unterlagen zusammen hat). Die erste Eheschließung ist auch ohne Relevanz, warum man die beibringen muss, entzieht sich mir völlig. Die Anforderung der zweiten ist korrekt.
Autor Hercul
 - 22. Oktober 2015, 20:17:26
Ich wollte damit doch nur meine Meinung dazu äußern. Natürlich muß ich damit klar kommen, es ist dieses Prozedere und gut ist.
Bez. des Stammbaums: Wenn man zum 2. Mal verheiratet ist, dann hat man nicht unbedingt das Stammbuch aus der 1. Ehe bei sich.
Und es sollte kein "Angriff" auf die Bundeswehr sein, falls dies jemand so empfindet.
Ich hatte selbst als Selbständiger Bewerbungen bearbeitet, deswegen war mir dieses Verlangen von Familiendokumenten bei der Bedarfsermittlung nicht schlüssig.
Autor mailman
 - 22. Oktober 2015, 20:03:50
Und wenn einen das stört, oder man es nicht versteht (oder verstehen will), dann darf man sich einfach nicht bewerben.
Autor Ralf
 - 22. Oktober 2015, 19:57:01
Du kannst doch mit deinen Original-Unterlagen zum KarrB gehen und dort kostenlos die Kopien beglaubigen lassen. Und Geburtsurkunden und Familienstand muss nicht "neu" sein. Die Original-Urkunden sind da völlig ausreichend.

Zum Grund, warum s der Bewerbung beigefügt werden muss, hab ich schon etwas geschrieben. Und der bedarf von heute ist auch nicht vergleichbar mit dem in mehreren Wochen, wenn die Eignungsfeststellung erfolgreich durchlaufen wurde. Du verstehst die einzelnen Schritte und Abhängigkeiten nicht so ganz.
Autor Hercul
 - 22. Oktober 2015, 19:46:02
Das hat nichts mit Trotz zu tun sondern das schwerliche Erkennen logischer Zusammenhänge. Aber was für den einen logisch ist muß nicht zwingend auch für den anderen so sein.  ;)
Die Urkunden mußten "NEU" sein und beglaubigt. Oder geht hier einer hin und versendet seine einzigen Unterlagen die er hat? Ich glaube nicht. Hat also nichts mit Unordnung zu tun.
Mir ging es an sich nur darum, dass ich nicht verstehe, dass schon zu Anfang solche Dokumente benötigt werden, anstatt sie dann einzufordern wenn schon einen Schritt weiter ist (oder 2).
Und zum Verständnis für den Begriff "Absetzen": Viele meinen ja, das man den kompletten Betrag zurück bekommt. Man bekommt nur den Steuersatz wieder.
Autor Ralf
 - 22. Oktober 2015, 19:34:25
Und seine Schulabschlusszeugnisse hat man doch eh und Geburtsurkunde, Heiratsurkunde etc. hat man ja im Stammbuch zusammen, wenn man vorher schon Ordnung hält. Hat man das nicht, ja, dann kommen wohl Kosten auf einen zu, aber das ist nun ja nicht außergewöhnlich. Das ist doch immer so, wenn man seine Siebensachen nicht zusammen hat, muss man sie kostenpflichtig besorgen.
Da die Prüfung der Herkunft und Staatssangehörigkeit zwingend notwendig (vgl. Soldatengesetz), der Schulabschluss Voraussetzung für Laufbehnen (vgl. SLV) ist, müssen diese Unterlagen auch vorgezeigt werden.
Du kannst die Kosten auch von der Steuer absetzen.
Und wenn du damit ein Problem hast, darfst du dich halt nicht bewerben. Dann musst du dir eine "Firma" aussuchen, die das nicht fordert.
Ich kann da auch nur Trotz herauslesen.
Autor mailman
 - 22. Oktober 2015, 18:49:32
Es sind ja nicht nur diese Urkunden, sondern auch Zeugnisse, Kündigungschreiben usw. Und die werden immerhin mehr oder weniger "alle" benötigt um zu prüfen ob der Bewerber geeignet ist.

Da zu unterscheiden was zum "Bedarf" gehört und was für "später" würde die Bearbeitungszeiten steigen lassen.

Aber ich verstehe das Problem nicht. Wenn man sich zivil bewirbt, mit ordentlichen Unterlagen und einem guten Bild ist man auch einiges an Geld los und man bekommt die Stelle ggf. nicht.

In jedem Bewerbungsverfahren besteht die Möglichkeit das man nicht genommen wird, und das ist meist sogar die wahrscheinlichere.

Und so hat man immerhin ein Ergebnis.  Die Gewissheit muss man eben gegen die Auslagen abwägen.

Tut mir leid aber das ganze wirkt etwas trotzig. Das Kosten entstehen und die Möglichkeit einer Absage besteht wußten Sie doch schon vorher?
Autor Hercul
 - 22. Oktober 2015, 18:12:37
Hallo Zusammen,

ich mußte zusätzlich noch Geburtsurkunden von mir und Familienangehörigen besorgen und Ehebescheinigung.
Und die bekommt man nicht umsonst.
Der Sinn des Ganzen ist doch nicht, Urkunden vom Bewerber beschaffen zu lassen für eine Bewerbung, die erst noch nach dem
Bedürfnis geprüft wird.
Ich hätte es ja verstanden, wenn man diese bei einer positiven Entwicklung der Bewerbung verlangt hätte.
Autor mailman
 - 20. Oktober 2015, 19:42:11
Die 50€ können schon hinkommen, wenn man ne Menge Zeugnisse hat und die bei der Gemeinde oder Stadt beglaubigen lässt.

Warum man das macht, kann ich allerdings auch nicht verstehen. Man muss/sollte doch eh wieder zum KC und die Bewerbung abgeben, da kann man das beglaubigen auch gleich mit erledigen.

Anders sieht es natürlich aus, wenn man noch was nachreichen muss, und nicht mal eben zum KC fahren kann.

Insofern wird niemand "genötigt", da man alles kostenlos machen lassen kann.

Ich musste vor kurzem meine sämtlichen Zeugnisse inkl. Ausweis in 2facher Ausfertigung für eine Behörde begelaubigen, da es zeitlich recht knapp war, musst ich auch den kostenpflichtigen Weg wählen.
Waren dann "schnelle" 80€.

Aber ich wurde auch nicht "genötigt". Hätte das ganze auch sein lassen können.
Autor Ralf
 - 20. Oktober 2015, 04:25:59
Du hast doch bisher nur die Unterlagen einreichen müssen, oder? Also noch kein Eignungstest?! Und dann hat man nun anhand der Unterlagen den Bedarf geprüft.
Das ist doch auch bei jedem anderen Arbeitgeber auch so, dass man seine Unterlagen hinschickt und dann der Bedarf geprüft wird. Anhand was soll man denn sonst prüfen?

Btw 50,-? Wofür denn? Kopien deiner Zeugnisse und die Beglaubigung macht der Karriereberater. Mehr ist doch in ersten Schritt nicht notwendig.
Autor StOPfr
 - 19. Oktober 2015, 22:04:52
Bewerbungskosten konnten mal abgesetzt werden. Geht das nicht mehr?
Autor Hercul
 - 19. Oktober 2015, 21:59:19
N`Abend zusammen.
Habe heute die Absage erhalten. Ist insofern nicht schlimm, da ich zum Einen mit Absagen leben kann und zum Anderen mich
natürlich nicht auf eine Zusage verlassen habe ;)
Doch was mich ärgert ist, das man vorab genötigt wird, kostenpflichtige Dokumente zu besorgen.
Anstatt erstmal den ersten Bewerbungsakt durchzuführen ( Bedarf? Ja oder Nein? = Absage oder Zusage ).
So hätte ich mir unnötige Kosten in Höhe von fast 50 Euro ersparen können.
Nun denn:
Vielleicht klappt es ja beim nächsten Mal ;)

Viele Grüße!
Autor guidode
 - 07. Oktober 2015, 08:18:33
Also ich kann dazu nur folgendes schreiben:
Ich selbst bin mit 40 zur Bundeswehr. War vorher T5 und nun T6 gemustert worden. Aufgrund der Mangelverwendung IT hat es trotzdem funktioniert. Sich allerdings mit solchen Fragen in diversen Foren verrrückt zu machen ist meines Erachtens absoluter Quatsch. Hier hat keiner eine Glaskugel...... Meist sind es auch Einzelfallentscheidungen....
Also einfach berwerben und die Dinge auf sich zu kommen lassen. Natürlich immer noch Plan B oder auch C in Betracht ziehen.
Autor Ralf
 - 01. Oktober 2015, 18:14:26
Ja, ist ja auch, nur lässt deine Frage keine detaillierte Antwort zu, deswegen auch meine grundsätzlichen Hinweise, wer was macht. Aber wozu hilft das Wissen welche Abt das macht weiter?
Autor Hercul
 - 01. Oktober 2015, 18:11:56
Hätte ja sein können, dass eine bestimmte Abteilung dafür zuständig ist.