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Autor ulli76
 - 17. September 2015, 03:15:35
Wenn es vor der Eignungsfeststellung ist, gibt man es einfach bei der Musterung an.
Tritt der Leistungbruch zwischen Eignungsfeststellung und Dienstantritt auf, dann meldet man es an´s KC.
Autor boy
 - 17. September 2015, 01:27:06
hast du es den im Karrierecenter gemeldet ? Oder bei dienstantritt einfach den Bericht mitgebracht ?
Autor Boschi
 - 29. Mai 2015, 15:54:32
Ich kann dich beruhigen!

Ich hatte auch einen Leistenbruch der im Februar 2015 operiert wurde.

Mein Dienstantritt ist am 01.07.2015. Das einzige was du vorlegen musst ist ein Abschlussbericht von deinem Arzt.

Bei mir ist bereits im April alles wieder verheilt gewesen.
Autor badger
 - 28. Mai 2015, 17:43:52
Bei erfolgreicher Operation die mehr als drei Monate zurückliegt, steht der Vergabe der II 48 nichts im Weg. Die Entscheidung trifft natürlich der begutachtende Arzt, der operierte Leistenbruch führt generell allerdings nicht zur Untauglichkeit.
Autor KlausP
 - 28. Mai 2015, 16:52:47
Wenn, dann werden Sie eingestellt und nicht irgendwie "aufgenommen". Ob und wann Sie eingestellt werden können wird aber der Arzt bei der Eignungsfeststellung beurteilen. Als medizinischer Laie könnte ich mir vorstellen, dass Sie nicht vor dem 01.10.15, eher frühestens zum 01.01.16 eingestellt werden können.
Autor Torben1995
 - 28. Mai 2015, 16:29:00
Hallo,
ich habe mal eine Frage. Ich konnte im Forum leider dadrüber nichts finden . Also meine Frage ist : Bei mir wurde im Januar 2015 ein Leistenbruch festgestellt der im Februar 2015 operiert wurde . Danach war ich 6 Wochen krank geschrieben bis es komplett verheilt war . Seit dem gehe ich auch wieder komplett arbeiten und habe auch keine Beschwerden mehr . Gibt es ein Problem wenn man schonmal einen Leistenbruch hatte bei der Bundeswehr aufgenommen zu werden ?



Vielen Dank im Voraus