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Autor .Araniel.
 - 17. September 2015, 15:35:42
Okay, das hat sich geklärt, ich bedanke mich  :)
Autor KlausP
 - 16. September 2015, 18:36:08
Nein, es kann nicht 1:1 übernommen werden, eben weil Sie kein SaZ sind. Das müssen Sie aber der Krankenkasse klarmachen. Mit Ihren Einstellungsunterlagen haben Sie ja die entsprechenden Vordrucke zur Vorlage bei der KK bekommen und hoffentlich auch abgeschickt. Dann müssen die bei der KK das eben nochmal genau lesen. Legen Sie gegen den Schriebs von der Kasse unbedingt Widerspruch ein.
Autor .Araniel.
 - 16. September 2015, 18:32:18
Habe ich, deswegen sage ich ja, dass ich da sehr widersprüchliche Aussagen gelesen habe =/
Autor ulli76
 - 16. September 2015, 18:28:28
Nutz mal die Suchfunktion hier, ansonsten haben die wahrscheinlich SaZ und FWDL verwechselt. Zivilisten kennen den Unterschied nicht unbedingt.
Autor .Araniel.
 - 16. September 2015, 18:24:56
Guten Abend Kameraden,

ich hätte da mal eine Frage zur Pflegeversicherung bei FWDL.
Gelesen habe ich nun widersprüchliche Aussagen dazu, ob ich diese als FWDLer tatsächlich brauchte.
Auf jeden Fall wurde diese von der Krankenkasse fortgeführt und heute kam ein Brief, in dem geschrieben steht:
"Beachten Sie bitte: Ihre Mitgliedschaft in der Pflegeversicherung müssen Sie unabhängig von der TK-Krankenversicherung fortsetzen. Übrigens: Die Pflegeversicherung kostet Sie nur die Hälfte, weil Ihr Dienstherr die andere Hälfte bereits absichert."

Da aber in dem Brief von mir als "Zeitsoldatin" gesprochen wird, würde ich gern wissen, ob das auch 1 zu 1 übernommen werden kann, wenn ich nur einen FWD abgeleistet habe.
Ich kann mir gerade nicht wirklich vorstellen, dass da irgendwas gezahlt wurde.

LG und Danke im voraus
Rini