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Autor Arko
 - 22. September 2015, 12:44:54
Ja richtig, wie lang die DstSt diese Dokumente aufbewahren muss.
Autor Ralf
 - 22. September 2015, 12:03:53
Ulli, ich denke das war eher so gemeint, wie lange man als DstSt diese unterlagen aufbewahren muss/darf.
Autor ulli76
 - 22. September 2015, 11:54:01
Aktiven Soldaten kann ich empfehlen ALLE Dokumente- Kommandierungen, Versetzungsverfügungen, Bezügeabrechnungen, Lehrgangszeugnisse, ATN-Zuerkennungen- aufzuheben. Ihr glaubt gar nicht, für was die mal nützlich sein können und wenn die in der Stammakte verloren gehen, dürft ihr eine dienstliche Erklärung schreiben, wenn ihr die auch nicht mehr habt (klingt völlig bescheuert, ist aber so)
Autor Ralf
 - 22. September 2015, 11:48:24
A-1300/25
Autor Arko
 - 22. September 2015, 11:22:02
Grüß Euch,
ich hab den Auftrag bekommen, zu prüfen wie lange bestimmte Dokumente der Aufbewahrungsfristen unterliegen.
Es handelt sich um Kommandierungen, UKK´s usw.
Könnt ihr mir da evtl eine Seite geben auf der ich das recherchieren kann oder gar selbst Auskünfte geben?

Danke für Eure Hilfe.