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Autor Elvis22
 - 23. September 2015, 19:56:34
ZitatTisch -> Kopf -> Tisch -> Kopf

Also ich weiß ja was gemeint ist, aber die Variante würde ich gerne sehen  ;D
Autor MiraC
 - 23. September 2015, 16:54:32
Den Thread hatte ich schon wieder vergessen....  >:(
Sehr viel geschwafel...besondere Situation.... Was der wohl auf dem zivilen Arbeitsmarkt macht...
Autor wolverine
 - 22. September 2015, 23:07:08
Nachdem man sich auch nicht mehr schämt zu fragen, wie man sich um den Dienst drücken kann  :-\
Autor MiraC
 - 22. September 2015, 23:02:40
Ich finde die Frage etwa so (un)sinnig wie "Kann ich den Drogentest verweigern? Der ist doch freiwillig"

Tisch -> Kopf -> Tisch -> Kopf
Autor ulli76
 - 22. September 2015, 19:24:51
Jetzt bin ich aber neugierig: Welche Erkrankung willst du verschweigen?
Autor Elvis22
 - 22. September 2015, 18:58:09
Offenbar hast du ja vor der BW irgendetwas zu verschweigen, sonst würdest du nicht fragen... Kurz gesagt: Vergiss es - wird nicht funktionieren.
Autor KlausP
 - 22. September 2015, 18:11:29
Wenn Sie nichts zu verbergen haben, wo liegt dann Ihr Problem? Verschweigen Sie etwas oder machen Sie falsche Angaben, kann das auch später noch rauskommen. Dann fliegen Sie wegen Einstellungsbetrugs fristlos raus, wenn Sie mit so einer Vorerkrankung nicht hätten eingestellt werden dürfen.
Autor Ryit
 - 22. September 2015, 18:08:06
Kontrolliert man das generell oder ist es eher Zufall das man dem Nachgeht
Autor ulli76
 - 22. September 2015, 18:03:41
Nein, du musst die Entbindung von der Schweigepflicht nicht unterschreiben. Aber dann wirst halt nicht eingestellt.
Autor TheBeckz
 - 22. September 2015, 17:58:00
Ja
Autor Ryit
 - 22. September 2015, 17:56:36
Also falls keine Probleme vorhanden sind weder eine Allergie noch OP's etc., muss man dann trotzdem diese Entbindung unterschreiben ?
Autor KlausP
 - 22. September 2015, 17:46:33
Sie sind verpflichtet (!) bei der ärztlichen Befragung alle Vorerkrankungen anzugeben, die sich auf Ihre Wehrdienstfähigkeit auswirken können (also der Husten letzen Winter, weil Aie sih nicht richtig zugedeckt hatten zählt nicht dazu). Darauf hin kann entschieden werden, dass die Bw Auskünfte von Ihren behandelnden Ärzten einholt, dazu müssen Sie diese von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden. Tuhn Sie das nicht, werden Sie unter Umständen nicht eingestellt, weil Ihre Wehrdienstfähigkeit nicht festgestellt werden kann.
Autor Pericranium
 - 22. September 2015, 17:42:59
Was wollen Sie dem Musterungsarzt verschweigen?  ::)
Autor Ryit
 - 22. September 2015, 17:39:56
Guten Abend,

Ich habe bald meine Musterung und habe ein paar Bedenken zur entbindung der ärztlichen Schweigepflicht so wie zur Krankenakteneinsicht.

Muss jeder solch eine Entbindung der Schweigepflicht unterschreiben (oder nicht) ? bzw. wird jedem das auf den Tisch gelegt oder nur bei Bedarf des untersuchenden Arztes bei der Musterung?

Und wird jeder gründlich "durchleuchtet" ?