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Zitat von: F_K am 23. September 2015, 18:18:01
Wo ist denn hier ein Gesetz erlassen worden?
Zitat von: F_K am 23. September 2015, 18:18:01
Das vorhandene Gesetz wurde im Einzelfall geprüft und ausgelegt, mehr nicht.
Zitat von: F_K am 23. September 2015, 18:18:01
Kritischer ist zu sehen, das die Regierung GG Regelungen nicht beachtet, Gesetzt nicht umsetzt ...
Zitat von: wolverine am 23. September 2015, 16:31:42
Das BVerfG prüft immer vollumfänglich und dazu gehört auch die Frage, ob das erlassene Gesetz formell und materiell verfassungsgemäß ist.
ZitatDie Eilentscheidung der Bundesregierung entfaltet vielmehr die gleiche Rechtswirkung wie die unter regulären Umständen im Verbund mit dem Bundestag getroffene Einsatzentscheidung. Für eine konstitutive parlamentarische Zustimmung ist bei einem von der Exekutive im Eilfall beschlossenen und bereits begonnenen Einsatz daher nur ex nunc Raum.
ZitatParlamentsbeteiligungsgesetz (ParlBG)