ZUR INFORMATION:
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Jens79 am 03. Oktober 2015, 16:43:01
Steht doch da.
Nr 503. Sonderregelungen können erlassen werden.
Nochmal im Klartext:
Erlaubt sind bis zu 2 Fingerringen (egal wie man sie nennt).
Das tragen darf aber in besonderen Fällen verboten werden.
Zitat
Das äußere Erscheinungsbild der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr
5 Schmuck
501. Soldatinnen und Soldaten ist das Tragen von dezentem Schmuck nach den folgenden Vorgaben gestattet:
• insgesamt bis zu zwei Fingerringe,
• Manschettenknöpfe und Krawattennadeln sowie
• für Soldatinnen zum Dienstanzug Grundform mit seinen Ergänzungen/Abwandlungen zusätzlich
ein dezenter Ohrstecker aus Edelmetall oder Perlmutt je Ohr (im Ohrläppchen).
503. Das Tragen von Schmuck ist nicht erlaubt, wenn Besonderheiten des Dienstes oder
Einschränkungen durch Sonderregelungen dem entgegenstehen (z. B. Einsatz, Fallschirmsprung- dienst, Geländedienst, Hindernisbahn, Formaldienst, Sport, Sanitätspersonal in Funktionen, für die besondere Anforderungen an die Hygiene bestehen).
Zitat von: Begonia am 02. Oktober 2015, 23:13:20Guten Abend, ich möchte gerne erfahren, ob Soldaten im Auslandseinsatz Eheringe oder Freundschaftsringe tragen dürfen?