Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor Eric8995
 - 03. Oktober 2015, 21:26:32
Naja ich weis es wie gesagt so ungefaehr. Aber danke trotzdem, Grund der Frage war eben die Wohnungssituation.
Die ja dann hiermit geklaert waere. Danke nochmals
Mfg Eric
Autor Ralf
 - 03. Oktober 2015, 21:23:35
Zitat3 Jahre Lehrgaenge heist dann im Prinzip das sie immer mal wieder fuer paar Wochen wohin muss richtig? Aber zwischendurch schon in der Stammeinheit sein wird oder?
Ich weiß ja nicht, welche Lehrgänge sie macht, woher soll ich also wissen, wie lange sie wo unterwegs ist? Du schreibst doch, du wüsstest das.

In der Stammeinheit hat sie einen Dienstplan, der gibt eine Rahmendienstzeit vor. Außerhalb dessen kann sie sich frei bewegen. Das ist doch kein Gefängnis.
Autor Eric8995
 - 03. Oktober 2015, 20:58:36
Danke fuer die schnelle Antwort!
Ja das ist mir bewusst allerdings sie als Lufttransportbegleiterin unterwegs und kennt (jedenfalls so halb) schon ihren Ablauf was Lehrgaenge angeht. Aber sie wird ja zwischenzeitlich in ihrer Stammeinheit sein und an freien Wochenenden ebenfalls nachhause kommen.
Da ich selber auch berufstaetig bin und mir durchaus bewusst bin das sie viel unterwegs sein wird, wird das wohl eher nicht das Problem sein.
3 Jahre Lehrgaenge heist dann im Prinzip das sie immer mal wieder fuer paar Wochen wohin muss richtig? Aber zwischendurch schon in der Stammeinheit sein wird oder?

Also muss man prinziepiell keinem bescheid geben das man nicht auf der Leigenschaft wohnt? Ich habe mal gehoert das man eigentlich in der Kaserne leben muss sofern man unter 25 Jahre alt ist.
Autor Ralf
 - 03. Oktober 2015, 20:54:59
Das ist kein Problem, aaaaber, du weißt schon, dass deine Freundin die nächste Zeit (1-3 Jahre je nach Verwendung und Berufsausbildung) auf Lehrgängen sein wird.
Autor Eric8995
 - 03. Oktober 2015, 20:51:18
Hallo zusammen!
Ich hab da mal eine kurze Frage und hoffe das mit Jemand weiterhelfen kann.
Und zwar ist meine Freundin z.Z. in der Grundausbildung in Heide und ihre Stammeinheit wird im Anschluss in Koeln-Wahn sein.
Nun die eigentliche Frage: Wir wuerden uns gerne zusammen eine Wohnung in der Naehe von Koeln holen da es bei beiden arbeitstechnisch eine akzeptable Distanz zur Arbeitsstelle darstellt.
Ist es moeglich als neu anfaenger mit dem Anfangsdienstgrad ( Feldwebelanwaerter ) dierekt nach der GA in eine eigene Wohnung zu ziehen?
Wenn ja:
Kann man das einfach so oder muss man da um Erlaubniss fragen?
An wen wende ich mich um es schnellst moeglich zu arrangieren?
Sie ist 20 Jahre alt, weis nicht ob das was zur Sache tut aber besser zuviel als zu wenig Infos.
Die Wohnung soll bald bezogen warden sogar vor beendigung der GA.
Denkt ihr es gibt da Probleme sobald sie in ihrer Stammeinheit ist?
Da sie Mieterin wird und sie auch den Vertrag unterschreibt.

Mfg Eric