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Zusammenfassung

Autor DonRey
 - 06. Oktober 2015, 17:00:19
Zitat von: ulli76 am 06. Oktober 2015, 16:58:31
Dass der Befehl rechtmäßig war und du Mist gebaut hast.
Bei der befohlenen Tätigkeit war nicht mit einer unzumutbaren Gesundheitsstörung zu rechnen.

Danke.
Autor F_K
 - 06. Oktober 2015, 16:59:55
Keine Gesundheitsgefahr durch die üblich verwendeten Öle.
Autor ulli76
 - 06. Oktober 2015, 16:58:31
Dass der Befehl rechtmäßig war und du Mist gebaut hast.
Bei der befohlenen Tätigkeit war nicht mit einer unzumutbaren Gesundheitsstörung zu rechnen.
Autor DonRey
 - 06. Oktober 2015, 16:55:38
Zitat von: F_K am 06. Oktober 2015, 16:16:36
Prima: Ein Anwalt und ein Arzt teilen meine Einschätzung, und der DV ermittelt auch schon.

was ist denn die Meinung der Arztes?
Autor F_K
 - 06. Oktober 2015, 16:16:36
Prima: Ein Anwalt und ein Arzt teilen meine Einschätzung, und der DV ermittelt auch schon.
Autor DonRey
 - 06. Oktober 2015, 16:12:11
Zitat von: wolverine am 06. Oktober 2015, 16:03:53
Also zwei Arbeitsverweigerer  ;D

gut mittlerweile sehe ich es auch so  :(
Autor wolverine
 - 06. Oktober 2015, 16:03:53
Also zwei Arbeitsverweigerer  ;D
Autor DonRey
 - 06. Oktober 2015, 15:51:33
Zitat von: KlausP am 06. Oktober 2015, 15:45:52
Haben Sie den Befehl nun ausgeführt oder haben Sie ihn nicht ausgeführt? Sie können sich sicher sein, dass Sie mit mir nicht über einen Befehl diskutiert hätten. Und Ihr Vorgesetzter ist Ihnen erst einmal auch keine Rechenschaft schuldig, warum Sie irgend etwas tun sollen.

ne. weil er dann gesagt hat "dann nicht, dann sehen wir uns beim Chef wieder"
Autor DerChaot
 - 06. Oktober 2015, 15:49:41
Zitat von: DonRey am 06. Oktober 2015, 15:34:33

es wird schon ermittelt...

Ich vermute entsprechend, er wurde nicht ausgeführt.
Autor KlausP
 - 06. Oktober 2015, 15:45:52
Haben Sie den Befehl nun ausgeführt oder haben Sie ihn nicht ausgeführt? Sie können sich sicher sein, dass Sie mit mir nicht über einen Befehl diskutiert hätten. Und Ihr Vorgesetzter ist Ihnen erst einmal auch keine Rechenschaft schuldig, warum Sie irgend etwas tun sollen.
Autor DonRey
 - 06. Oktober 2015, 15:36:48
Zitat von: DerChaot am 06. Oktober 2015, 15:26:27
Der Befehl war rechtmäßig und hätte ausgeführt werden müssen. Die Waffenreinigungsöle, die beim Reinigen von Rohrwaffen zum Einsatz kommen, sind nicht wirklich schädlich für die Haut. Ein Tragen
der Gefechtshandhandschuhe ist dort als Schutz völlig ausreichend. Ein anschließendes Waschen der Hände unter Nutzung der normalerweise überall verfügbaren Hautschutzlotionen rundet das Ganze entsprechend ab. Als langjähriger PzKdt kann ich ein Lied davon singen.

danke. ist jetzt zwar nicht positiv für mich aber das hilft mir weiter.
Autor DonRey
 - 06. Oktober 2015, 15:34:33
Zitat von: Abteilix am 06. Oktober 2015, 15:14:07
Nach der letzten Schilderung vermute ich hinter DonRey einen Soldaten weiblichen Geschlechts. Unter diesen kommt es nicht selten vor, dass die Furcht vor einem Ruinieren von Haut und Fingernägeln (bei subjektiv empfundener Unverhältnismäßigkeit des Grundes) in Verbindung mit physischen und psychischen Belastungszuständen zu solch einer (Abwehr-) Reaktion führt. Interessant wäre im vorgenannten Falle mal zu erfahren, wie der Befehlende denn reagiert hat.
Liege ich mit meiner Vermutung des Geschlechtes richtig, werte(r) DonRey? Und können Sie mich unabhängig davon mal aufklären, wie Ihre Weigerung aussah und wie es danach weiterging?
Daneben habe auch ich den Eindruck, dass Sie sich eines Dienstvergehens schuldig gemacht haben. Wenn das jedoch niemand weiter verfolgt, gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.
MkG
Abteilix
es wird schon ermittelt.ne mit dem Geschlecht liegen sie falsch. meine Verweigerung sah so aus das ich hinterfragt habe warum ich das machen soll. meine Absicht war einfach nur zu erfahren warum er mich an diesem tag auf dem Kieker hatte. durfte ganz allein ein Fahrzeug waschen da hat ein niemanden befohlen mich zu unterstützen und las ich dann endlich fertig war sollte ich mit meinen dann schon kaputten hätten die dreckige versiffte Stange anfassen und beim nächsten Fahrzeug unterstützen. in erster Hinsicht gibt es schlimmeres. aber was ich dann halt nicht verstanden habe ist warum andere mit Händen in der Tasche einfach seit gefühlten stunden nur da stehen und nichts machen. das war der Auslöser warum ich sein Befehl hinterfragt habe. auf ein weiteres hin und her durfte ich mich am nächsten tag beim Chef melden.
Autor DerChaot
 - 06. Oktober 2015, 15:26:27
Der Befehl war rechtmäßig und hätte ausgeführt werden müssen. Die Waffenreinigungsöle, die beim Reinigen von Rohrwaffen zum Einsatz kommen, sind nicht wirklich schädlich für die Haut. Ein Tragen
der Gefechtshandhandschuhe ist dort als Schutz völlig ausreichend. Ein anschließendes Waschen der Hände unter Nutzung der normalerweise überall verfügbaren Hautschutzlotionen rundet das Ganze entsprechend ab. Als langjähriger PzKdt kann ich ein Lied davon singen.
Autor Abteilix
 - 06. Oktober 2015, 15:14:07
Nach der letzten Schilderung vermute ich hinter DonRey einen Soldaten weiblichen Geschlechts. Unter diesen kommt es nicht selten vor, dass die Furcht vor einem Ruinieren von Haut und Fingernägeln (bei subjektiv empfundener Unverhältnismäßigkeit des Grundes) in Verbindung mit physischen und psychischen Belastungszuständen zu solch einer (Abwehr-) Reaktion führt. Interessant wäre im vorgenannten Falle mal zu erfahren, wie der Befehlende denn reagiert hat.
Liege ich mit meiner Vermutung des Geschlechtes richtig, werte(r) DonRey? Und können Sie mich unabhängig davon mal aufklären, wie Ihre Weigerung aussah und wie es danach weiterging?
Daneben habe auch ich den Eindruck, dass Sie sich eines Dienstvergehens schuldig gemacht haben. Wenn das jedoch niemand weiter verfolgt, gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.
MkG
Abteilix
Autor wolverine
 - 06. Oktober 2015, 14:34:02
Zitat von: DonRey am 05. Oktober 2015, 16:45:24
war ich jetzt im Recht oder hätte ich den Befehl ausführen müssen???
Sie waren im Unrecht und hätten den Befehl ausführen müssen.

Ich lege mich jetzt nach der Schilderung eindeutig fest.