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Zusammenfassung

Autor Jens79
 - 05. Oktober 2015, 21:44:03
Zitat von: StOPfr am 05. Oktober 2015, 21:30:20
Ok  ;). Aber die Verweigerung zu widerrufen ist ja auch eine Lösung, die ihm ganz irdisch hilft.


Wenn es ihm dann besser geht....  ;D
Autor Andres
 - 05. Oktober 2015, 21:31:36
Zitat von: Jens79 am 05. Oktober 2015, 20:52:45
Geh zu einem Pfarrer Beichten. Das sollte genügen.  ::)

Naja!
Autor StOPfr
 - 05. Oktober 2015, 21:30:20
Ok  ;). Aber die Verweigerung zu widerrufen ist ja auch eine Lösung, die ihm ganz irdisch hilft.   
Autor Jens79
 - 05. Oktober 2015, 20:52:45
Geh zu einem Pfarrer Beichten. Das sollte genügen.  ::)
Autor Norman Jones
 - 05. Oktober 2015, 17:40:38
Es geht mir um das Prinzip. Keinesfalls um eine Karriere bei der Bundeswehr. Beruflich ist alles in trockenen Tüchern.
Autor Säbelrassler
 - 05. Oktober 2015, 12:21:24
Mir stellt sich auch die Frage, was du davon hast?
Wenn's um ein persönliches Statement bzgl. deiner Einstellung zur Landesverteidigung, dem Militär im Allgemeinen, Sinn oder Unsinn der Bundeswehr oder was auch immer geht - na ja, bitte sehr.
Falls du dir allerdings in irgend einer Art und Weise "Chancen" beim Bund ausrechnest, so würde ich die Erfolgsaussichten als recht überschaubar einschätzen, um's mal optimistisch auszudrücken.
Autor Ralf
 - 05. Oktober 2015, 11:24:00
ZitatSeiteneinsteiger Feldwebel oder Uffz bei nutzbarem Beruf
Mit 50+ ist doch noch einmal eine andere Hausnummer als Ü40. Der Erlass BMF unterscheidet da explizit.
Autor ulli76
 - 05. Oktober 2015, 10:45:10
Bevor wir weiter spekulieren:
Willst du nur für dein Gewissen die verweigerung widerrufen. Dann ist es ganz einfach, hat aber keine Konsequenzen.
Oder willst du Soldat werden? Dann bleiben ein paar Möglichkeiten: Mannschafter- FWDL oder SaZ, Seiteneinsteiger Feldwebel oder Uffz bei nutzbarem Beruf, Seiteneinsteiger Offz bei entsprechendem Studium.
Allerdings muss das Finanzministerium zustimmen.
In dem Zusammenhang gibt es dann auch noch die Frage nach Gesundheit und Fitness.

Und nicht zuletzt- was soll langfristig dabei raus kommen?
Autor ToMA
 - 05. Oktober 2015, 09:20:07
Meines Wissens kennt der FWD keine Altersgrenzen mehr.

Zudem könntest Du auch als Ungedienter Reservist werden.

Ob es für Dich sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.
Autor miT
 - 05. Oktober 2015, 08:36:30
Sa hast du recht, doch die Quintessenz bleibt die selbe oder ?
Autor dunstig
 - 05. Oktober 2015, 07:46:16
Er ist jetzt 50 und hat den nicht vor 50 Jahren gestellt  ;)
Autor BulleMölders
 - 05. Oktober 2015, 07:14:20
Ich frage mich jetzt auch, was das bringen soll.
Wenn vor 50 Jahren (1965) der Wehrdienst verweigert wurde, war der TE ja mindestens 17 Jahre alt und müsste nun ja 67 Jahre sein.
Da in dem Alter mit Bundeswehr nichts mehr ist/wird, bringt die Rücknahme der Verweigerung absolut nichts.
Ausser vielleicht für das Seelenheil des TE.
Autor miT
 - 04. Oktober 2015, 23:30:59
Sie können ihren KDV Vertrag jederzeit wiederrufen. Doch ändern wird sich für Sie nichts, an die Wand hängen können Sie sich den Schriftsatz ;-)

Keine Wehrübungen, Keine möglichkeit Soldat zu werden... Nur fürs Bauchgefühl
Autor Norman Jones
 - 04. Oktober 2015, 23:00:32
Guten Tag!
Immer größere Bauchschmerzen bereitet mir, dass ich (50 J.) Wehrdienstverweigerer bin.
Ich möchte die seinerzeit Ausschlag-gebenden Motive hier nicht ausbreiten, das würde zu weit führen. Letztlich habe ich dazu gelernt und die Welt hat sich vollkommen verändert.
Also:
Kann ich meine Verweigerung zurücknehmen? Ändert sich mein Status >offiziell<?
Welche Konsequenzen hat das? (Muss ich jetzt zu Reservisten-Übungen?)
Danke!