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Autor mailman
 - 07. Oktober 2015, 20:48:32
Streng genommen hätte man sich für die Zeit bei der Agentur melden müssen. Man bezieht zwar keine Leistungen und ist in der GKV der Familie versichert, aber in der Regel interessieren die paar Monate keinen.

Autor Ryuuma
 - 07. Oktober 2015, 18:21:11
Das war bei mir auch so.
Wurde nicht weiter angesprochen.
Solange die Zeit von 6 Monaten nicht überschritten wird ist es kein Problem.
Das ist einfach die Wartezeit zwischen Schulende und Ausbildungsbeginn - Was soll man sonst angeben? Man kann in den 2 Monaten ja schlecht was richtig Neues anfangen, außer Nebenjobs.
Autor Hamburg2211
 - 07. Oktober 2015, 17:43:55
Hallo Leute, ich arbeite gerade meine Bewerbungsunterlagen aus. Ein Teil davon ist ja auch ein lückenloser Tätigkeitsnachweis. Nun zu meiner Frage:

Zwischen meinem Schulabschluss und Ausbildungsbeginn lagen bei mir damals ca. 2 Monate, in denen ich mir nach der Schule eine Auszeit genommen habe. Wie soll ich das in diesen Tätigkeitsnachweis angeben? In den Hinweisen zu den benötigten Unterlagen steht unter dem Punkt auch "Tätigkeitsnachweise durch Eltern". Soll ich mir diese Zeit nun von meinen Eltern "bescheinigen" lassen, oder wie sollte man das am besten lösen?

Vielen Dank für eure Hilfe