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Zusammenfassung

Autor F_K
 - 20. Oktober 2015, 20:27:28
Naja, bei Kindergeld erkenne ich kaum einen dienstlichen Zusammenhang, daher wohl kaum Disziplinarrecht.
Autor ToMA
 - 20. Oktober 2015, 15:45:18
Zitat von: DadOA am 08. Oktober 2015, 10:59:02
Vorausgesetzt, der Antragsteller hat alles korrekt angegeben und es liegt ein Amtsfehler vor.

Ist ein Verwaltungsakt aufgrund eines Amtsfehlers fehlerhaft, muss der Begünstige diesen Fehler nicht zwingend anzeigen (eine anderslautende Vorschrift ist mir zumindest nicht bekannt). Es könnte aber natürlich eine Gewissensfrage oder eine Frage des Anstandes sein.

Sollten im Laufe der Zeit Änderungen eingetreten sein, müsste man sie ohnehin nach § 68 Abs. 1 EStG der Familienkasse mitteilen.

Und sollte der Antragsteller von Anbeginn einen fehlerhaften Antrag eingereicht haben, sieht die Sache schon wieder anders aus (§ 370 AO). Dann:
Zitat von: DanB am 20. Oktober 2015, 14:49:57
... Ebenfalls Kenntnisse der Überzahlung, Nichtmeldung usw. Dizplinare Ermittlungen wurden ebenfalls eingeleitet. Strafen verhängt ebenfalls.
Autor DanB
 - 20. Oktober 2015, 14:49:57
Alleine die Tatsache das Sie Kenntnisse von der Überzahlung haben und dies selbst nicht aufzeigen könnte das sehr negative Auswirkungen haben. Rechte und Pflichten.. da war mal was am Anfang der AGA, nicht wahr?

Nur mal als Hinweis. Dazu: Als aktiver S1 habe ich das das ein oder andere mal ebenfalls mitbekommen. Ebenfalls Kenntnisse der Überzahlung, Nichtmeldung usw. Dizplinare Ermittlungen wurden ebenfalls eingeleitet. Strafen verhängt ebenfalls.

MkG
Autor kesselpower
 - 16. Oktober 2015, 07:39:28
Danke für die präzise Antwort.


Also doch nur bis zum Dienstgrad Feldwebel.

Das bedeutet Füße still halten und abwarten was passiert.
Autor LwPersFw
 - 13. Oktober 2015, 21:04:49
Im Anhang sind die aktuellen Regelungen zum Thema Wehrdienst und Kindergeld des
Bundeszentralamt für Steuern zu finden, die auch innerhalb der Bw zur Anwendung an die Einheiten verteilt wurden.

[gelöscht durch Administrator]
Autor ToMA
 - 08. Oktober 2015, 10:59:02
Vorausgesetzt, der Antragsteller hat alles korrekt angegeben und es liegt ein Amtsfehler vor.

Müsste man dann nachweisen, dass man gar kein Geld mehr hat, oder nur, dass das KG "damals" ausgegeben wurde?

Sry für das Off-Topic
Autor wolverine
 - 08. Oktober 2015, 10:05:22
Und evtl. auf die Rechtsfolge der Entreicherung (§ 818 BGB) achten ...
Autor ToMA
 - 08. Oktober 2015, 10:03:35
Festsetzungsverjährung: 4 Jahre
Autor kesselpower
 - 08. Oktober 2015, 09:58:09
Wie lang hätte das Amt den recht das bereits gezahlte Geld zurück zu fordern?
Autor kesselpower
 - 08. Oktober 2015, 09:53:58
Ich danke für die schnelle Antwort.

Ich gehe auch davon aus das ein Bearbeitungsfehler vorliegt.

Das Geld wurde seit der ersten Zahlung nicht angerührt ;)
Autor ToMA
 - 08. Oktober 2015, 09:49:50
Zitat von: kesselpower am 08. Oktober 2015, 07:30:51

Ich bekomme aktuell seit meiner Grundausbildung Kindergeld. Meine Ausbildung zum Feldwebel ist dann ja quasi meine 2. Berufsausbildung.

Sie meinten dann "war".

Dann haben wir uns missverstanden. Ich dachte, Sie wären noch kein Fw. Ich kann mir nur vorstellen, dass die KG-Kasse nach den damaligen Richtlinien entschieden hat oder Ihren Antrag oberflächlich bearbeitet hat (Einstieg mit höherem DG nicht beachtet -> falsches Laufzeitende). Es sei denn, die KG-Kasse ist in ihrem KG-Bescheid explitit auf Ihre Laufbahnausbildung eingegangen und hat diese als "Ausbildung" anerkannt. Hatten Sie dieses gesondert in Ihrem Antrag angegeben?

Inwieweit der KG-Bescheid jetzt zu ändern bzw. zu revidieren wäre, kann ich Ihnen zurzeit leider nicht sagen. Vorsorglich würde ich das KG aber "parken", bis alles endgültig entschieden ist.

Zudem wird in der Einkommensteuererklärung Ihrer Eltern ja Ihr Ausbildungsstatus erneut geprüft. Ggbfls. kann es hier zu Nachzahlungen kommen, wenn die Ausbildung über den Fw hinaus nicht anerkannt werden sollte.
Autor F_K
 - 08. Oktober 2015, 09:36:31
In einem Thread hier ist ein Urteil, das eben bei FA mit Ernennung zum Fw der Kindergeldanspruch erlischt.

Die Ausbildung zum Gesellen ist ja auch mit Gesellenbrief abgeschlossen, auch wenn dann ggf. Aus- und Weiterbildung erfolgt.
Autor kesselpower
 - 08. Oktober 2015, 09:29:15
Sorry.
Seit April 2014 bin ich Feldwebel^^
Autor kesselpower
 - 08. Oktober 2015, 09:28:21
Ich bin seit April 2013 Feldwebel und bekomme jeden Monat schön brav bis zum 31.12.2017 mein Kindergeld gezahlt.... seit Eintritt in die Bundeswehr
Autor ToMA
 - 08. Oktober 2015, 09:26:56
Ihnen wurde das Kindergeld über den DG Fw hinaus schon zugesagt?