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Zitat von: MP-Bw-SKB am 21. Oktober 2015, 00:08:38Sollten Sie bei Zivilen Ärzten in Behandlung gehen, stellen diese Rechnungen
direkt an die Heilfürsorge ihres zuständigen Truppenarztes. Berechnet werden diese in der Regel nach den Standartsätzen
der GOÄ (z.B. 2 Facher Steigerungssatz).
Zitatals aktiver Soldat sind Sie in der "Freien Heilfürsorge"Und schon die erste Aussage ist völlig falsch. Als Soldat hat man Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, was ein erheblicher Unterschied zur freien Heilfürsorge ist.
Zitatman wirklich ins Detail geht, wird es komplex
Zitat von: turbotyp am 15. Oktober 2015, 09:53:24Zitat von: FoxtrotUniform am 15. Oktober 2015, 09:24:15Nö. Die sog. Fallpauschale (Diagnosis Related Groups) sind bundesweit durch das Bundesministeriums für Gesundheit verbindlich für jeden "Kassenarzt" festgeschrieben.
[...]
Die Höhe der Pauschalen richtet sich nach dem Vertrag des Arztes.
[...]
Kassenärzte haben jedes Quartal ein Budget zur Verfügung, welches nach dem bisherigen Patientenaufkommen (+Krankheitsbild) geschätzt wird. Alles was er darübehinaus behandelt, darf er nicht abrechnen.
Zitat von: MMG-2.0 am 15. Oktober 2015, 11:18:00
Nach welchen Kriterien werden eigentlich Ärzte bei der Überweisung ausgewählt?
Zitat von: FoxtrotUniform am 15. Oktober 2015, 09:24:15Nö. Die sog. Fallpauschale (Diagnosis Related Groups) sind bundesweit durch das Bundesministeriums für Gesundheit verbindlich für jeden "Kassenarzt" festgeschrieben.
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Die Höhe der Pauschalen richtet sich nach dem Vertrag des Arztes.
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