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Autor Säbelrassler
 - 18. Oktober 2015, 20:45:30
Ok, dann werd ich mal mit meinem egoistischen Ansatz zu meinem Chef latschen und ihn fragen. Mal sehen, was dabei rumkommt - wenn er das so sieht wie die Mehrheit hier, wahrscheinlich nicht viel.
Autor wolverine
 - 18. Oktober 2015, 20:20:36
Das "Problem" ist einzig der Schießbefehl; die Schießbahnen werden teilweise sogar an Schützen und Jäger vermietet, sind also für .308 zugelassen.
Wenn der Chef diese Schießen aber nicht genehmigt, spricht das für sich. Dann brauchen Sie die offenbar auch nicht. Und da Sie selbst bei der Begründung ins Stottern kommen, ist das wohl dann auch so.
Ein blödes .308 Schießen bekommt doch fast jede RAG hin; das kann es also nicht sein. Für full auto muss man sich halt mit ausländischen Kameraden anfreunden oder über den Teich fliegen.
Autor Jens79
 - 18. Oktober 2015, 20:19:41
Dann latsch zu deinem Chef. Leg ihm dein ausgearbeitetes Konzept für die Schiessausbildung mit MG3 und G3 auf den Tisch.

Da ihr anscheinend nicht gut daran ausgebildet seit, fängst du mal mit einem Wiederholungsunterricht an. Danach praktische Ausbildung bis zum Drill. Wenn ihr dann im Bereich "Können" angelangt seit, geht's zum schießen.

Welchen DGrad hast du nochmal?
Autor F_K
 - 18. Oktober 2015, 20:17:36
Dein Ansatz ist selbstbezogen und egoistisch - und so formulierst Du auch.

Deshalb kann und darf es nichts werden.
Autor Säbelrassler
 - 18. Oktober 2015, 20:15:19
Für mein "persönliches Jukuhu" wäre der Ansatz tatsächlich der gewesen, dass man dafür privat Munition nimmt und der Dienstherr die Waffe stellt - ich wäre mir "sogar" nicht mal zu schade dafür, sie hinterher zu reinigen.

Das ich "gnädiger weise" andere Soldaten mitschießen ließe - daran kann ich jetzt nichts verwerfliches erkennen. Und zwar genau aus besagtem Grund, weil ich es nämlich schade finde, dass manche Waffen nicht (mehr) genutzt oder an ihnen ausgebildet wird. Zumal Interesse an derartiger Waffen- und Schießausbildung seitens der Soldaten besteht.
Und da finde ich es allemal besser, "gnädiger weise" ein Schießen (auch für andere Soldaten) organisieren zu wollen, als überhaupt nicht mit derartigen Waffen zu schießen. Völlig egal, ob diese oder jene Waffe nun zur STAN des Soldaten zählt oder nicht.

Ob das also tatsächlich "gut so" ist, dass das nichts wird, darüber kann man gewisse geteilter Ansicht sein.
Autor F_K
 - 18. Oktober 2015, 19:58:52
Du willst nur für Dein Jukuhu spezielle Waffen haben? (Bist aber so gnädig, ggf. andere Soldaten Schiessen zu lassen?)

So wird das nichts ... Und das ist gut so.
Autor Säbelrassler
 - 18. Oktober 2015, 19:48:00
Ich meine nicht Einsatzvorbereitung oder ähnliches, sondern das ganz normale Schießen. Ich komme leider nur selten zum (dienstlichen) Schießen, und dann meistens G36/P8. Von daher hätte ich (persönlich) es sehr interessant gefunden, auch mal andere Waffen auszuprobieren. Und wenn dann auch andere Soldaten aus meiner Abteilung mitschießen könnten, umso besser. Denn solche Waffen wie z.B. das G3 gehören nicht unbedingt zu unserem Standartrepertoire.
Autor ulli76
 - 18. Oktober 2015, 19:38:51
Selbst wir Sanis werden im Rahmen des einsatzvorbereitenden nSAK-Lehrgangs am MG ausgebildet. Kann mir nicht vorstellen, dass das bei der Truppe gar nicht geschossen werden soll.
G3 ist halt was anderes- dafür gibt es spezielle Schützen.
Autor F_K
 - 18. Oktober 2015, 19:23:16
In einer FSchJg KP gehören alle Handwaffen zum normalen Ausbildungsprogramm, auch bei NSAK, wenn der NB fertig implementiert ist.

Ist dies bei Dir der Fall? Alle andere Ausbildung fertig? IGF/ KLF?
Autor Jens79
 - 18. Oktober 2015, 19:05:51
Mach dir Gedanken wie du deinem Chef eine Ausbildung an G3 und MG3 schmackhaft machen willst.

Du bist doch in einer FschJgKp oder nicht? Da dürfte das nicht soooo schwer sein.
Autor Säbelrassler
 - 18. Oktober 2015, 18:47:58
Hm.... wie lassen sich die entsprechenden Waffen (besonders auch mit genügender Menge dienstlicher Munition) -wenn überhaupt- anfordern? Oder anders gesagt - welcher dienstliche Zweck muss/kann da angegeben werden?

Hintergrund ist einfach der, den Jens zum Teil auch schon angesprochen hat. Ich finde es nicht nur schade, dass einige Waffen in den Tiefen der WaKa's in Vergessenheit geraten, sondern es ist auch bei jedem Schießen ein Highlight, mal was "Exotisches" (wie ein G3, Donnerwetter wie außergewöhnlich!!!) schießen zu können.

Nur kann man eine Anforderung wohl kaum mit "Highlight" oder "Jukuhu-Veranstaltung" begründen, nicht wahr?     
Autor MMG-2.0
 - 18. Oktober 2015, 18:42:31
Eben, weder mit
Zitat von: F_K am 18. Oktober 2015, 18:15:43[...] (wenns auf dem Schießbefehl steht).

[...]

Das macht die Sache nicht richtiger. Wer garantiert denn für eine einwandfreie Waffe sowie Munition?
Autor KlausP
 - 18. Oktober 2015, 18:39:21
In den Nutzungsbestimmungen für die Schießanlage sind außerdem alle Munitionssorten aufgeführt, die dort verschossen werden dürfen.
Autor Jens79
 - 18. Oktober 2015, 18:29:43
Zitat von: Säbelrassler am 18. Oktober 2015, 18:10:29
Zitat von: Jens79 am 18. Oktober 2015, 18:06:17
Kein Schießen ohne Dienstlich zugelassene Munition.

Dies ließe sich dann auch nicht unter der Rubrik "Ausbildung" oder sowas in der Art deichseln?

Wer zieht denn den Hut auf wenn etwas passiert? Du? Derjenige der es genehmigt hat? Wer?
Autor F_K
 - 18. Oktober 2015, 18:15:43
@ Rassler:

Der Unterschied zwischen .308 Winchester und 7,62 ist bekannt?

Dienstwaffen werden nur mit dienstlicher Munition beschossen - eine Fortbildung mit privatem Waffen und Munition lässt sich schon machen (wenns auf dem Schießbefehl steht).

Munition ist übrigens kein Problem - selber bei NSAK ca. 2000 Patronen in 3 Tagen verschossen.

Dienstlicher Zweck muss natürlich gegeben sein.