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Zusammenfassung

Autor Andi
 - 30. Oktober 2015, 09:04:25
Zitat von: Andreas8309 am 29. Oktober 2015, 23:26:50
Meine Frage, muss die Bundeswehr mich zum Meister ausbilden und wenn ja was für Konsequenzen kann es nach sich ziehen für die Bundeswehr weil sie das versäumt hat.

Du hast dann entsprechend mehr BFD-Ansprüche.

Zitat von: Andreas8309 am 29. Oktober 2015, 23:26:50
Sie ist ja vertraglich dazu verpflichtet, so wie ich dazu verpflichtet bin meinen Dienst zu leisten.

Nein, du hast eine einseitige Verpflichtungserklärung unterschrieben und verkürzt dargestellt war es das. Der Dienstherr hat dich daraus resultierend primär nur deinem Amt angemessen zu alimentieren und das tut er wohl.
Nichts desto trotz kannst du natürlich von dir aus gerne auch jeden Tag Anträge schreiben und wenn du Bescheide bekommst dich auch gegen diese beschweren.
Oder du kannst dich auch pauschal beschweren oder eine Eingabe schreiben.

Gruß Andi
Autor KlausP
 - 30. Oktober 2015, 09:03:25
Augenscheinlich wissen Sie nicht, worüber Ralf schreibt. Kurz nach Ihrem Dienstantritt haben Sie etliche Schreiben bekommen, aus denen Ihre geplanten Lehrgänge ersichtlich sind (damals noch von der SDBw). Das nennt sich "Ausbildungs- und Verwendungsplanung" und ist das, was Ralf meint.
Autor Andreas8309
 - 30. Oktober 2015, 07:24:19
Der Ausbildungsplan hat damit nichts zu tun, der Ausbildungsplan ist (zumindest bei uns) rein militärisch.
Hab ja geschrieben das ich als SU/FA eingestellt wurde, also Feldwebelebene, mittlerweile bin ich HFw.
Autor Ralf
 - 30. Oktober 2015, 05:33:24
Du hast doch sicherlich eine schriftliche Ausbildungsplanung bekommen.
Davon ziehst du eine Kopie und schreibst einen Antrag dazu und reichst das dann auf den Dienstweg ein.
In welcher Verwendung bist du denn eingesetzt. I.d.R. ist eine Meisterausbildung erst ab Ebene Fw. Aber ich kann ja dann mal schauen, wie der Regelausbildunggang für diese Verwendung aussieht.
Autor Andreas8309
 - 29. Oktober 2015, 23:26:50
Moin moin, ich bin neu hier und es kann sein das schon jemand dieses Problem hatte, ich schildere euch trotzdem einmal mein Anliegen.
Ich bin 2007 als SU/FA im allgemeinen Fachdienst eingestellt worden mit der Zusage auf eine Meisterausbildung im Bereich Wasseraufbereitung sprich Wassermeister, bis heute habe ich weder von PersAmt noch von der Schule eine Aufforderung zum Besuch der Meisterschule bekommen habe auch öfter nachgefragt wann endlich was kommt und es hieß bestimmt bald. Mein BFD beginnt im April 2017 sprich in 1,5 Jahren die Meisterschule dauert 2 Jahre, also habe ich keine Zeit mehr den Meister zu machen.
Meine Frage, muss die Bundeswehr mich zum Meister ausbilden und wenn ja was für Konsequenzen kann es nach sich ziehen für die Bundeswehr weil sie das versäumt hat. Sie ist ja vertraglich dazu verpflichtet, so wie ich dazu verpflichtet bin meinen Dienst zu leisten. Ich hoffe einer oder mehrere können mir bei meinem Problem helfen.

Und ja ich habe schon an verschiedenen Stellen nachgefragt, es konnte mir aber keiner eine adäquate Antwort liefern. Vielen Dank schon mal im voraus.