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Autor Andi
 - 16. April 2017, 18:35:42
Aha...
Autor BSG1966
 - 15. April 2017, 13:37:22
Zitat von: Andi am 30. Oktober 2015, 08:39:48
Aber 80000 - 90000€ sind schon ein Brett.

Ja UND nein.

Klar, es ist viel Geld. ABER:

1. Bei nem Arztgehalt hat man das in gar nicht soooo vielen Jahren abbezahlt.
2. Der Kredit für ein Haus oder eine Eigentumswohnung ist zum Beispiel deutlich höher.

somit relativiert es sich in meinen Augen dann wieder einigermaßen.
Ach und zinslos ist das meines Wissens nach auch.
Autor Beobachter
 - 14. April 2017, 12:09:40
Ein weiteres Urteil zu diesem Thema:

ZitatBundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die Ausbildungskosten erstatten

Soldaten auf Zeit, die auf Kosten des Bundes ein Hochschulstudium absolvieren, die Bundeswehr jedoch vor Ablauf ihrer Verpflichtungszeit verlassen, sind grundsätzlich verpflichtet, dem Bund die Ausbildungskosten zu erstatten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Bei den Klägern handelt es sich um ehemalige Soldaten auf Zeit, die während ihrer Bundeswehrzeit auf Kosten des Bundes ein Hochschulstudium absolviert haben, in der großen Mehrheit der Fälle Humanmedizin. Nach der Verpflichtungserklärung der Kläger hätten diese für einen Zeitraum von rd. zehn Jahren nach Abschluss des Studiums in der Bundeswehr als Sanitätsoffiziere Dienst leisten müssen. Die Kläger haben jedoch bereits nach etwa zwei bis drei Jahren die Bundeswehr verlassen, um einer zivilen Berufstätigkeit nachzugehen. Der Bund hat daraufhin von den Klägern das während des Studiums erhaltene Ausbildungsgeld von monatlich rd. 1 800 € sowie Fachausbildungskosten zurückgefordert, die nach dem Studium während der Tätigkeit als Sanitätsoffizier entstanden sind. Zur Begleichung der durchweg sechsstelligen Rückforderungssummen hat der Bund im Rahmen des ihm zur Vermeidung von Härtefällen eingeräumten Ermessens den Klägern Stundung und Ratenzahlung gewährt.

(...)

Quelle: Pressemitteilung Bundesverwaltungsgericht
Autor dunstig
 - 30. Oktober 2015, 15:42:52
Im Jahrgang über mir gab es auch jemanden, der es von Anfang an mehr oder weniger bewusst darauf angelegt hat und jeden Monat 500€ beiseite gelegt hat, um die geforderten Ausbildungskosten zurückzuzahlen. Bei einem Gehalt von ~2000€ netto lebt es sich so als Student immer noch mehr als gut.
Autor FoxtrotUniform
 - 30. Oktober 2015, 11:14:02
Wahrscheinlich sogar preiswerter als den Studienplatz einzuklagen. Früher konnte man doch sogar mit gesichertem Studienplatz die "Mir gefällt es bei der Bw doch nicht"-Karte ziehen.
Autor ulli76
 - 30. Oktober 2015, 09:17:00
Es gibt auch einige SanOA, denen es vor allem um den Studienplatz geht und die dann den KDV-Antrag in den ersten Semestern stellen.
Autor Andi
 - 30. Oktober 2015, 08:39:48
Zitat von: Andi8111 am 29. Oktober 2015, 21:54:11
Wichtig ist es, dass das nun auch resolut umgesetzt wird....

Das wird schon immer umgesetzt - wie man ja eben an diesem Urteil sieht, denn hier wurden ja die Forderungen der Bundeswehr bestätigt. ;)
Grüße an den Stammtisch.

Zitat von: Andi8111 am 29. Oktober 2015, 21:54:11
Alle SanOffze, die rausgehen, sollen wirklich bluten... da kommen teilweise 150-200k zusammen!
:D

So so, nur gibt es da schon höchstrichterliche Urteile, die die Möglichkeiten der Forderungen nach oben hin begrenzen, da die wirtschaftliche Existenz durch eine Gewissensentscheidung nicht vernichtet werden darf. Aber 80000 - 90000€ sind schon ein Brett.

Gruß Andi
Autor Andi8111
 - 29. Oktober 2015, 21:54:11
Wichtig ist es, dass das nun auch resolut umgesetzt wird....
Alle SanOffze, die rausgehen, sollen wirklich bluten... da kommen teilweise 150-200k zusammen!
:D
Autor miguhamburg1
 - 29. Oktober 2015, 17:32:48
Wenn ein Soldat aus gesundheitlichen Gründen ausscheidet, dann geht dies nur über ein Dienstunfähigkeitsverfahren, an dessen Ende der Dienstherr feststellt, dass für den betreffenden Soldaten keine Verwendung möglich ist. Insofern beantwortet sich die Frage doch von selbst; Selbstverständlich muss ein solcher Soldat seine Ausbildungskosten nicht zurückerstatten.
Autor funker07
 - 29. Oktober 2015, 16:42:19
Zitat von: OSG Oschi am 29. Oktober 2015, 08:37:04
Zählt das auch wenn ein fertig ausgebildeter Soldat aus "gesundheitlichen Gründen" ausscheidet?
Für eine Erkrankung kann der Soldat ja nicht wirklich was und offiziell gibt es keinen Unterschied zwischen "gesundheitlichen Gründen" und tatsächlichen gesundheitlichen Gründen.
Autor DK
 - 29. Oktober 2015, 10:29:16
Wird ja in der Wirtschaft (in aller Regel bei aufwändigen Weiterbildungen) genauso gehandhabt. Macht absolut auch bei der BW Sinn....
Autor bayern bazi
 - 29. Oktober 2015, 08:39:24
Zitat

Da war ich mit meinen 330€ ja unterirdisch :D


unterirdisch ???

hatte im 1. Lehrjahr noch 200 DM + 25DM Zuschlag wenn ich am Sonntag gearbeitet hab :o - Gastronomie halt
Autor OSG Oschi
 - 29. Oktober 2015, 08:37:04
Zitat von: bayern bazi am 29. Oktober 2015, 08:31:53

ein "regulärer" Azubi hat maximal um die 1000€ brutto


Da war ich mit meinen 330€ ja unterirdisch :D

Zählt das auch wenn ein fertig ausgebildeter Soldat aus "gesundheitlichen Gründen" ausscheidet?
Autor bayern bazi
 - 29. Oktober 2015, 08:31:53
Leider  wird der höhere Ssold nicht in den Mindestlohn laut Tarifvertrag/BAFÖG bei Ausbildung umgerechnet und mit zurückverlangt   :(


weil das Gehalt eindes "einfachen" Studenten = Null - ein "regulärer" Azubi hat maximal um die 1000€ brutto

da bekommen unsere ZAW Uffze und Studierende Lt schon einen ganzn Bazen mehr und profitieren somit immer noch  >:(
Autor dv_uffz
 - 29. Oktober 2015, 08:26:18
Finde ich ebenfalls gut...

Man verpflichtet sich für einen Zeitraum zur Erbringung einer Dienstleistung.
Dafür gibt es Bezüge und eine hervorragende Ausbildung während dieser Zeit.


Wer A will, muss auch mit B rechnen ;)