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Autor Andi8111
 - 06. November 2015, 08:42:36
Zitat von: Ralf am 06. November 2015, 04:24:42
Definierte Mangelfachtätigkeiten lassen sich z.B. aus Anlagen für die Verpflichtungsprämie nach §43b BBesG oder dem Personalbindungszuschlag nach §44 BBesG ableiten. Dort finden sich derzeit nur SanStOffz.

Umso besser für Mich ;)

Sorry, für OffTopic :P
Autor Ralf
 - 06. November 2015, 04:24:42
Definierte Mangelfachtätigkeiten lassen sich z.B. aus Anlagen für die Verpflichtungsprämie nach §43b BBesG oder dem Personalbindungszuschlag nach §44 BBesG ableiten. Dort finden sich derzeit nur SanStOffz.
MilFVK-Offz gehört definitiv nicht dazu. Zumal man ja hier auch erst einmal die hohe Hürde der FlugMed-Eignung mit entsprechend gutem Ergebnis überspringen müsste.
Ist aber doch unabhängig von einem geplanten Laufbahnwecchsel. Entweder ich fühle mich für die Lfb und eine Verwendung (in der ich mich sehe) berufen und beantrage das oder halt eben nicht. Aber mache das doch nicht vom bedarf abhängig. Das ist ja dann Aufgabe der Personalführung das zu prüfen.
Autor Ron121
 - 05. November 2015, 23:27:31
Guten Abend,

Ich habe vor einigen Jahren mal mitbekommen, dass die ATN des Flugsicherungskontrolloffiziers eine Mangel ATN ist.
Ist dies eig. immer noch so ?
Und gibt es noch weitere Mangel ATNs in der Laufbahn der Offiziere ?