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Autor Tommie
 - 10. November 2015, 07:33:44
Na, was haben Sie denn gefragt ;) ? Alzheimer oder was ;D ?

Zitat von: Verteidiger am 09. November 2015, 12:26:21Wann trat das Gestz denn in Kraft?

Ich finde auf der referenzierten Seite das Datum der Inkraftsetzung des Gesetzes und das der letzten Änderung!
Autor Verteidiger
 - 09. November 2015, 22:09:00
Zitat von: Tommie am 09. November 2015, 13:38:53
Auf die Idee mit Google sind Sie nicht gekommen ;) ?

http://www.gesetze-im-internet.de/wsg/BJNR003080957.html

Da steht alles drin, was man wissen muss ...

Was für eine Antwort soll es denn sein?
Autor Tommie
 - 09. November 2015, 13:38:53
Auf die Idee mit Google sind Sie nicht gekommen ;) ?

http://www.gesetze-im-internet.de/wsg/BJNR003080957.html

Da steht alles drin, was man wissen muss ...
Autor Verteidiger
 - 09. November 2015, 13:34:34
Zitat von: Tommie am 09. November 2015, 12:50:03
Mit seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger!
Danke.
Autor Tommie
 - 09. November 2015, 12:50:03
Mit seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger!
Autor Verteidiger
 - 09. November 2015, 12:26:21
Zitat von: Tommie am 09. November 2015, 11:06:14
In der Tat wird seit der letzten Änderung des Wehrsoldgesetzes zum 29.06.2015 der Wehrsold monatlich im Voraus gezahlt. Somit ist der Zahltag nicht mehr der 15. des Monats, sondern der erste Werktag des Monats! Allerdings muss die Bundeswehr natürlich auch die Daten für die Zahlung haben, die im Rahmen der Einstellung erhoben werden. Somit erfolgt die erste Zahlung des Wehrsoldes im ersten Dienstmonat regelmäßig im laufe der ersten Monatshälfte, nachdem alle notwendigen Daten, wie z. B. Bankverbindung, etc. in das EDV-System eingepflegt wurden.

Wann trat das Gestz denn in Kraft?
Autor Tommie
 - 09. November 2015, 11:06:14
In der Tat wird seit der letzten Änderung des Wehrsoldgesetzes zum 29.06.2015 der Wehrsold monatlich im Voraus gezahlt. Somit ist der Zahltag nicht mehr der 15. des Monats, sondern der erste Werktag des Monats! Allerdings muss die Bundeswehr natürlich auch die Daten für die Zahlung haben, die im Rahmen der Einstellung erhoben werden. Somit erfolgt die erste Zahlung des Wehrsoldes im ersten Dienstmonat regelmäßig im laufe der ersten Monatshälfte, nachdem alle notwendigen Daten, wie z. B. Bankverbindung, etc. in das EDV-System eingepflegt wurden.
Autor F_K
 - 08. November 2015, 19:01:40
@ pinky core:

Du scheint nur Infos aus zweiter Hand ohne Hintergrundwissen zu haben - damit sollte man keine Ratschläge geben.
Autor KlausP
 - 08. November 2015, 19:00:49
Noch gilt ja auch die "alte" Zahlungsweise zum 15. des Monats. Was vermutlich bei Ihnen "fehlt" ist der Wehrdienstzuschlag, der rückwirkend im Folgemonat gezahlt wird. Auch das ist ein alter Hut, den Ihnen der ReFü, das GeZi oder der Spieß beantworten können..
Autor VanessaK
 - 08. November 2015, 18:56:19
Und da war auch nur ein Teil


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Autor VanessaK
 - 08. November 2015, 18:55:52
Tur mir leid! Aber mit dem 15. ist jetzt aus eigener Efahrung


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Autor KlausP
 - 08. November 2015, 18:55:06
Zitat von: pinky-core am 08. November 2015, 18:48:40
http://www.agabund.de/wehrsold/


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Das ist dort aber älter als Steinkohle. Da steht ja noch was von "Verpflichtungszuschlag bei widerruflicher Verpflichtungserklärung", das gibt es schon jahrelang nicht mehr. Mit der Änderung des Wehrsoldgesetzes wird der Wehrsold (wie die Dienstbezüge der SaZ) im Voraus gezahlt und nicht mehr zum 15. des Monats für den laufenden Monat. Bei SaZ erolgt nach Dienstantritt eine Abschlagszahlung, die dann mit der ersten regulären Besoldungszahlung ausageglichenb wuird. Ich nehme an, das wird bei FWDL künftig ähnlich sein.
Autor VanessaK
 - 08. November 2015, 18:48:40
http://www.agabund.de/wehrsold/


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Autor VanessaK
 - 08. November 2015, 18:46:42
Bei meinen Freund der als FWDL am 01.10 angefangen hat, hat zum Mitte des Monats das erstes Mal bekommen und danach kam es Anfang des Monats. Hatte ich aber auch im Internet gelesen gehabt


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Autor KlausP
 - 08. November 2015, 18:45:16
Zitat von: pinky-core am 08. November 2015, 17:42:43
Also bei FWDL das erste mal zum 15.01 und danach ab dem ersten des Monats. Und am 15.01 dann nur ein Teil


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Nö. Und wie kommen Sie genau auf den 15.01.?