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Autor param3dic
 - 11. November 2015, 23:04:17
Woher nimmst Du denn die Bezeichnung "als gesunder Zeitsoldat"?
Diesen Terminus gibt es im Verwaltungsdeutsch nicht und wird auf keinem Schriftstück verwendet.
Autor ulli76
 - 11. November 2015, 16:51:50
Ganz einfach- wenn er als T2 entlassen wurde, dann hat wahrscheinlich einfach der Truppenarzt gepennt.
Ich weiss aber nicht, wo das Problem ist- eine Konsequenz hat das jetzt nicht mehr wirklich.

Bzw. er hätte sich drum kümmern müssen, falls eine Verlängerung der UTV etc. in Frage gekommen wäre.
Autor Lenny8191
 - 11. November 2015, 16:47:34
Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand mal helfen!

Mein Sohn war 6 Jahre lang Zeitsoldat und wollte ursprünglich auf 12 Jahre verlängern. Januar 2014 erkrankte er an Leukämie. Nach Chemo und Stammzellentherapie kehrte er im September 2014 in seinen Standort zurück, war jedoch nicht diensttauglich.

Bis März 2015 wurde er deshalb (dienstuntauglich) krank geschrieben, ohne über eine Reha nachzudenken. Dann im Juli 2015 sollte er in eine 3-monatige Reha, die er auch begonnen hat. Bereits im April 2014 wurde ihm mitgeteilt, das er eine Verlängerung seiner Dienstzeit nicht gekommen würde. Im September 2015 wurde er dann ....ALS GESUNDER Zeitsoldat .....nach 6 Jahren aus der Bundeswehr entlassen.

Ist das Rechtens?

Aufgrund seiner Erkrankung bekam mein Sohn im Juli 2014 eine 80% Behinderung zugesprochen, da die Bluttumore in seinem Kopf doch mehr Schaden angerichtet hatten, als ursprünglich gedacht!

Über eine Zeitnahe Antwort wäre ich sehr dankbar