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Autor ulli76
 - 14. Februar 2016, 17:41:27
Für Kleinkram braucht man keine Befunde mitbringen- OPs, Allergietests etc. natürlich schon.
Autor F_K
 - 14. Februar 2016, 17:36:31
Und ja, von OP und Krankenhausaufenthalte sollten schon Befunde mitgebracht werden.
Autor KlausP
 - 14. Februar 2016, 17:35:04
Eigentlich nur Ihren Hausarzt. Wenn der Sie überwiesen hat, hat er sicher auch einen Befund angefordert.
Autor 1602
 - 14. Februar 2016, 17:33:46
Gut, bennen ist eine Sache, aber muss ich jetzt wirklich jeden Arzt anschreiben und einen "Bericht" verlangen?
Autor F_K
 - 14. Februar 2016, 17:29:33
Jede OP, nicht nur die letzten 5 Jahre, ist zu benennen.

Wenn Allergietests durchgeführt worden sind, auch das.

Blutuntersuchungen ebenfalls.
Autor 1602
 - 14. Februar 2016, 17:21:38
Ich habe nun endlich die Einladung zur Einstellungsprüfung erhalten und mit dieser eine weitere Frage.

Im Schreiben für die ärztliche Untersuchung sind Befunde und Krankenhausberichte der letzten 5 Jahre mitzubringen.

Die Frage ist nun, was unter einem Befund definiert ist? Jeder Arztbesuch wegen einer Erkältung oder anderer Kleinigkeiten? Oder eher Sachen wie Blutwerte, Allergietests etc. ?

Ist eine Blinddarm OP überhaupt erwähnenswert?
Autor Ralf
 - 30. Dezember 2015, 17:31:01
Es ist die Dt. Staatsbürgerschaft gefordert. Wenn diese vorliegt, ist das formale Kriterium erfüllt.
Autor 1602
 - 30. Dezember 2015, 17:28:46
Also ausreichend um die Spätaussiedlerbescheinigung, Registrierschein und Aufnahmebescheid zu ersetzen?
Autor F_K
 - 30. Dezember 2015, 16:57:56
Eine solche Urkunde ist ausreichend (im Original und in Deutsch).
Autor 1602
 - 30. Dezember 2015, 16:50:01
Habe noch eine kurze Rückfrage:
Bei der Beschaffung von dem Aufnahmebescheid bin ich auf sehr hartes Granit gestoßen, da sich keine Behörde zuständig fühlt.
Habe lediglich aus dem Bundesverwaltungsamt in Friedland "meinen" Registrierschein rausbekommen. Rest soll mir die zuständige lokale Behörde liefern.
Die Regierung von Mittelfranken in Nürnberg hat aber auch keinen Aufnahmebescheid.

Im lokalen Ausländeramt hat man mir eine Urkunde angeboten die die deutsche Staatsangehörigkeit beurkundet. Ist sowas hilfreich, da ich nicht mehr daran glaube, dass ich diesen Aufnahmebescheid jemals bekommen werde?
Autor F_K
 - 29. November 2015, 18:45:29
Selbstverständlich.
Autor 1602
 - 29. November 2015, 18:43:56
So ich habe nun die beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde. Mit dieser aber ein weiteres Problem.
Im Erläuterungsblatt für die Bewerbung steht, dass "Bewerbungsunterlagen (einschließlich Beglaubigungsvermerk) in fremder
Sprache müssen zwingend in die deutsche Sprache übersetzt sein."

Heißt es, dass ich die Geburtsurkunde nicht selber übersetzen darf, sondern das von einer Person sein muss die gerichtlich anerkannt ist? Und muss das ganze dann mit einer Apostille versehen sein?

Gruß

Autor Ralf
 - 15. November 2015, 17:33:03
Eine beglaubigte Kopie reicht auch.
Autor 1602
 - 15. November 2015, 16:56:59
Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit mit einer russischen Geburtsurkunde. ("Abkömmling" eines Spätaussiedlers)
Autor KlausP
 - 15. November 2015, 16:53:23
Die Vorlage der Geburtsurkunde dient mMn der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit, die unabdingbare Voraussetzung für eine Einstellung bei der Bundeswehr ist.