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Autor trooper81
 - 17. November 2015, 21:50:01
Hallo Gemeinde,
bei mir steht gerade eine Unterhaltsüberprüfung an und ich habe gelesen, dass gewisse gewisse Spesen und Reisekosten nur zu 2/3 auf das Unterhaltsrelevante Einkommen angerechnet werden. Leider sind die Ausführungen recht allgemein gehalten und es gibt es keine Erläuterung wie das bei Soldaten ausschaut. Mich würde interessieren ob Erschwerniszulagen wie die Springerzulage und/oder das monatliche Trennungsgeld im vollem Umfang auf das Einkommen angerechnet werden, oder ob man diese Zuwendungen zu 2/3 anrechnen kann. Ich hoffe hier, das der ein oder andere Kamerad hier schon Erfahrungen mit diesem Thema hat, oder einfach nur Ahnung diesbezüglich hat.
Für alle Antworten bin ich sehr dankbar.
Gruß