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Zitat von: Ralf am 26. November 2015, 23:15:19
Na da bin ich ja froh, dass ich das in einem Satz beantworten konnte:-)
Zitat von: F_K am 26. November 2015, 15:10:25
Nochmal:ZitatDamals war es so, dass die Inhalte des CAT A bei den zivilen Auszubildenden sehr wohl Bestandteil der Ausbildung war, wenn auch nicht offiziell.
Die "Zivilen" mögen dass innerhalb der Zeit ihrer Ausbildung gemacht haben, aber es war (damals) nicht Bestandteil des Lehrplanes der IHK (weil es sonst geprüft worden wäre).
Deine Hinweise sind schon richtig, sollten aber etwas exakter sein.
ZitatDamals war es so, dass die Inhalte des CAT A bei den zivilen Auszubildenden sehr wohl Bestandteil der Ausbildung war, wenn auch nicht offiziell.
ZitatDamals war es so, dass die Inhalte des CAT A bei den zivilen Auszubildenden sehr wohl Bestandteil der Ausbildung war, wenn auch nicht offiziell.
Zitat von: nicole1970 am 26. November 2015, 13:14:59
Danke für eure Auskunft.
Wenn ich alles richtig verstanden habe, hat er, nach erfolgreicher Prüfung, einen normalen anerkannten Beruf, muss jedoch, um im Zivilen damit arbeiten zu können die nötigen Lizenzen nachträglich machen.
Zitat von: F_K am 26. November 2015, 12:24:10
@ Elvis22:
[...]
Ergo: CAT X ist nicht Bestandteil der Ausbildung zum FGM.
[...]
ZitatUm in einem der beiden Berufe in Reparatur- und Instandsetzungsbetrieben der Luftfahrt arbeiten zu können, ist eine CAT A-Lizenz erforderlich. Bis- her wurden die notwendigen Inhalte zum Erwerb der CAT A-Lizenz, die zur technischen ,,Freigabe" des Fluggeräts (z. B. Flugzeug oder Hubschrauber) berechtigt, nach der Ausbildung durch Weiterqualifizierungen in Berufsschulen oder bei anderen Bildungsträgern erworben. Der Lizenzer- werb war mit zusätzlichen Kosten und hohem Zeitaufwand verbunden. In den neuen Ausbildungsverordnungen sind die erforderlichen Kenntnisse für CAT A nun integraler Bestandteil, was die Attraktivität dieses Berufs deutlich stei- gert.