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Autor TylerDurden
 - 27. November 2015, 12:34:36
Zitat von: FoxtrotUniform am 27. November 2015, 00:55:09
Es artet mal wieder total aus. Zunächst muss man feststellen, dass der RV Bundeswehr für Leute konzipiert ist, die kein Interesse haben, sich intensiv mit der Thematik DU zu beschäftigen.
Wie man zu dieser alles verallgemeinernden, pauschalisierenden Konglusion kommt, erschließt sich mir nicht in Gänze. Denn dass man darüber in einem Forum diskutieren möchte, zeigt doch schon ein erhebliches Interesse daran. Auf mich leicht überheblich wirkende Einschätzungen im Sinne von "Diese Leute sind alle doof" machen eine sachliche Diskussion von vornherein unmöglich. Foren und Diskussionen sind dazu da, den Hochizont zu erweitern. Nicht, um andere für doof zu erklären. Und selbst wenn, sollte man dann vielleicht versuchen, die vermeintlich Doofen aufzuklären.

Zitat von: FoxtrotUniform am 27. November 2015, 00:55:09
Außerdem muss differenziert werden, ob wir üner den "DU" Anteil oder den Teil "kapitalbildende Lebensversicherung" reden. Um intensive Diskussionen zu vermeinden, werde ich - insbesondere TylerDurdens - Kommentare erstmal unkommentiert stehen lassen.
Mein persönliches Interesse liegt beim DU-Anteil. Also eine Aufstockung des Ruhegehaltes nach einer Dienstunfähigkeit im finanziell ungünstigsten Fall, zum Beispiel Freizeitunfall oder Krankheit. Hier entsteht definitiv eine Versorgungslücke; in meinem Falle derzeit durch einen Ruhehgehaltssatz von 58,64%.
Meiner Meinung nach steht der generelle Ausschluss von Teilnehmern aufgrund irgendwelcher Befindlichkeiten dem Prinzip eines sachlichen Informationsaustausches und dem eines Forums entgegen.

Zitat von: Andi am 26. November 2015, 14:50:13
Der Schadenausgleich nach §63b SVG wird bei allen Versicherungsausfällen bei denen sich der Versicherer auf die Kriegsklausel beruft in angemessener Weise gezahlt. Und in welche Verträge der Versicherer diese Klausel aufnimmt ist ihm überlassen.
Prominentes Beispiel sind hier zwar immer wieder Lebens- und Unfallversicherungen, aber die Leistung ist nicht auf diese Versicherungsarten beschränkt.
Vielleicht reden wir ja ein wenig aneinander vorbei. Also der Versicherungsausfall im Sinne §63b (3) S. 2 "Der Ausgleich für ausgefallene Versicherungen wird der natürlichen Person gewährt, die der Soldat im Versicherungsvertrag begünstigt hat." bezieht sich, wenn ich das richtig verstehe, ausschließlich auf den Todesfall, denn:
§ 63b (3) S. 1 "Ist ein Soldat an den Folgen des schädigenden Ereignisses der in Absatz 1 oder 2 bezeichneten Art verstorben, wird ein Ausgleich in angemessenem Umfang gewährt"

Würde das tatsächlich für alle Versicherungsausfälle gelten, bei denen sich der Versicherer auf die Kriegsklausel beruft, würde das ja bedeuten, dass wenn man eine Dienstunfähigkeitszusatzversicherung abschließt und der Versicherer sich bei Eintritt der DU auf die Kriegsklausel beruft und nicht leistet, der Dienstherr hier zusätzlich zum ohnehin schon zustehenden Ruhegehalt (SG § 44 (3) & SVG § 14 ff.) angemessen ausgleicht. Und das ist ja nicht so.

Grüße
Autor FoxtrotUniform
 - 27. November 2015, 08:39:57
Zitat von: Andi am 26. November 2015, 12:09:25
Zitat von: FoxtrotUniform am 20. November 2015, 10:01:17
Die Nachteile liegen auf der Hand: Die Prämie ist für alle Soldaten gleich kalkuliert, sodass der Schreibtischtäter das Risiko des Kommandosoldaten mitfinanziert.
Äh, das ist der Kern der Versicherungswirtschaft und kein Nachteil, sondern nebenbei auch noch Grundlage eines sozialen Miteinanders.

Das gilt für diesen Versicherungstyp nur in groben Zügen. Außerhalb des RV werden höhere Risiken über größere Prämien für Mitglieder einer Risikogruppe abgefedert.
Ob dein Kern der Versicherungswirtschaft Grundlage für ein soziales Miteinander ist, grenzt bereits an eine philosophische Fragestellung.

@Ulli: Mittlerweile. Das Konzept basiert aber noch auf der Absicherung einer Einsatzschädigung.
Autor ulli76
 - 27. November 2015, 07:48:41
Der Rahmenvertrag ist eher nicht dafür gedacht, dass eine Dienstunfähigkeit durch Einsatzschädigung bei Zeitsoldaten abgesichert ist, sondern zum einen der Tod und zum anderen die allgemeine Dienstunfähigkeit.


Autor FoxtrotUniform
 - 27. November 2015, 00:55:09
Es artet mal wieder total aus. Zunächst muss man feststellen, dass der RV Bundeswehr für Leute konzipiert ist, die kein Interesse haben, sich intensiv mit der Thematik DU zu beschäftigen.

Außerdem muss differenziert werden, ob wir üner den "DU" Anteil oder den Teil "kapitalbildende Lebensversicherung" reden. Um intensive Diskussionen zu vermeinden, werde ich - insbesondere TylerDurdens - Kommentare erstmal unkommentiert stehen lassen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass mittlerweile die Bundeswehr im Einsatz geschädigte Soldaten deutlich besser versorgt , als zu Zeiten der Schöpfung des RV. Dem von Andi angeführten Schadensausgleich wollte ich gar nicht erst in Spiel bringen.
Autor Andi
 - 26. November 2015, 14:50:13
Der Schadenausgleich nach §63b SVG wird bei allen Versicherungsausfällen bei denen sich der Versicherer auf die Kriegsklausel beruft in angemessener Weise gezahlt. Und in welche Verträge der Versicherer diese Klausel aufnimmt ist ihm überlassen.
Prominentes Beispiel sind hier zwar immer wieder Lebens- und Unfallversicherungen, aber die Leistung ist nicht auf diese Versicherungsarten beschränkt.
Und ich würde mal vermuten, dass bei diversen Arbeitsunfähigkeitsversicherungen privater Anbieter, die DU beinhalten auch die Kriegsklausel aufgeführt ist.

Gruß Andi
Autor Niederbayer
 - 26. November 2015, 14:07:54
Welche Versicherungsarten berührt denn das passive Kriegsrisiko? Nur DU?
Autor TylerDurden
 - 26. November 2015, 13:15:08
Zitat von: Tommie am 26. November 2015, 13:07:34
Beispiel: Ich als Familienvater habe eine Risiko-Lebensversicherung über € 200.000,-- abgeschlossen! ich zeige der Versicherung einen Einsatz an, werde in diesem Einsatz getötet und die Versicherung zahlt unter verweis auf das passive Kriegsrisiko nicht. dann zahlt der Bund eben, aber nur bis zu einer Obergrenze, die man meinen Hinterbliebenen dann schon mitteilen wird!

Hier geht's doch aber um das Ruhegehalt bei eintretender Dienstunfähigkeit, nicht um die Hinterbliebenenversorgung der Risikolebensversicherung. Das ist etwas völlig anderes und funktioniert doch nicht als eine Einsprungversicherung.
Autor Tommie
 - 26. November 2015, 13:07:34
Es ist exakt so, wie von "Andi" beschrieben;

Zitat von: Andi am 26. November 2015, 12:09:25Weigert sich die Versicherung zu leisten und hat der versicherungsnehmende Soldat alle seine Obliegenheitspflichten erfüllt - z.B. der Versicherung den Einsatz anzuzeigen - dann leistet der Dienstherr im Rahmen der gesetzlichen Obergrenzen anstatt des Versicherers.

Aber man sollte sich vorher erstens über seine Obliegenheiten (Information der Versicherung über den Einsatz, etc.) informieren und man sollte seine persönliche Obergrenze hinterfragen, die vom Familienstand, etc. abhängig ist! Und wer das alles berücksichtigt, bekommt das Geld eben vom Dienstherrn, wenn sich die Versicherung auf das Kriegsrisiko beruft!

Beispiel: Ich als Familienvater habe eine Risiko-Lebensversicherung über € 200.000,-- abgeschlossen! ich zeige der Versicherung einen Einsatz an, werde in diesem Einsatz getötet und die Versicherung zahlt unter verweis auf das passive Kriegsrisiko nicht. dann zahlt der Bund eben, aber nur bis zu einer Obergrenze, die man meinen Hinterbliebenen dann schon mitteilen wird!
Autor TylerDurden
 - 26. November 2015, 12:18:30
Zitat von: Andi am 26. November 2015, 12:09:25
Aber ganz nebenbei ist es grundsätzlich völlig egal, ob passives oder aktives Kriegsrisiko durch eine Versicherung abgedeckt werden oder nicht. Weigert sich die Versicherung zu leisten und hat der versicherungsnehmende Soldat alle seine Obliegenheitspflichten erfüllt - z.B. der Versicherung den Einsatz anzuzeigen - dann leistet der Dienstherr im Rahmen der gesetzlichen Obergrenzen anstatt des Versicherers. Es gibt also - auch bei Nichtleistung im Falle eines Schadens durch Kriegsrisiko - keine Versorgungslücke.

Hä? Der Dienstherr leistet doch nicht ANSTATT des Versicherers. Der Dienstherr leistet bei Dienstunfähigkeit im Falle eines Berufssoldaten immer bis zum Pensionseintritt, aber eben nur zu einem gewissen Prozentteil des derzeitigen Gehalts, abhängig von Art und Weise des Zustandekommens der DU; teilweise deutlich unter 50%. Dadurch entsteht ja die genannte Versorgungslücke. Der Versicherer leistet zusätzlich zu dieser Leistung des Dienstherren einen Versorgungsausgleich, um bei DU näher an sein bisheriges Gehalt zu kommen.
Autor Andi
 - 26. November 2015, 12:09:25
Zitat von: FoxtrotUniform am 20. November 2015, 10:01:17
Die Nachteile liegen auf der Hand: Die Prämie ist für alle Soldaten gleich kalkuliert, sodass der Schreibtischtäter das Risiko des Kommandosoldaten mitfinanziert.

Äh, das ist der Kern der Versicherungswirtschaft und kein Nachteil, sondern nebenbei auch noch Grundlage eines sozialen Miteinanders.

Aber ganz nebenbei ist es grundsätzlich völlig egal, ob passives oder aktives Kriegsrisiko durch eine Versicherung abgedeckt werden oder nicht. Weigert sich die Versicherung zu leisten und hat der versicherungsnehmende Soldat alle seine Obliegenheitspflichten erfüllt - z.B. der Versicherung den Einsatz anzuzeigen - dann leistet der Dienstherr im Rahmen der gesetzlichen Obergrenzen anstatt des Versicherers. Es gibt also - auch bei Nichtleistung im Falle eines Schadens durch Kriegsrisiko - keine Versorgungslücke.

Gruß Andi
Autor TylerDurden
 - 26. November 2015, 11:51:07
Zitat von: FoxtrotUniform am 20. November 2015, 10:01:17
Der große Vorteil ist, dass auch Soldaten die zur Hochrisikogruppe zählen (KSK, Fallschirmjäger, Piloten...) hier eine Absicherung im Auslandseinsatzberfahren.

Falls es so eine Unterscheidung bei Soldaten überhaupt geben mag, meine ich, dass alle Soldaten, die in den Einsatz gehen, zu einer Art Hochrisikogruppe zählen.
Ich war innerhalb zweieinhalb Jahren drei mal in Afghanistan, also insgesamt ca. 380 Tage, und bin im ersten Einsatz auch im Raum Feyzabad, Kunduz, OP-North und Khilagay mit der CH unterwegs gewesen. Das geht schneller als man denkt. Und ich bin Gelber, kein Grüner. Was ist jetzt also ... Hochrisikogruppenzugangsberechtigt?

Zitat von: FoxtrotUniform am 20. November 2015, 10:01:17
Die Nachteile liegen auf der Hand: Die Prämie ist für alle Soldaten gleich kalkuliert, sodass der Schreibtischtäter das Risiko des Kommandosoldaten mitfinanziert. Der Vertrag ist unflexibel, da er pauschal nur bis zum 55 (?) abgeschlossen werden kann (das gilt für den DU-Teil). Einem Zeitsoldat fehlen bis zum Renteneintritt also circa 12 Jahre.

Nachdem man kein Soldat mehr ist, sollte man sich eh nach einer anderen Versicherung umsehen. Aber darum geht's doch hier gar nicht, oder? Das ist doch ein BUNDESWEHRforum. Und der RV ist speziell für Soldaten zugeschnitten. Also für alle Berufssoldaten gilt eh (stand heute), dass sie im 55. Lebensjahr pensioniert werden. Außer Strahlenflugzeugpilot etc.
Und wenn man bis zum 65. Lebensjahr versicherungsschutz benötigt, kann man über den RV auch eine abgewandelte Version zusammen mit dem RV-Beauftragten aushandeln; das ist also kein starres Problem.

Zitat von: FoxtrotUniform am 20. November 2015, 10:01:17
Das Verhältnis von Prämie zu Leistung ist schlechter als bei Produkten vergleichbarer Mitbewerber (Werbung gibt's keine) und die Dienstunfähigkeitsklausel sollte jeder mal mritisch hinterfragen.

Ich habe das Gefühl, dass das Argument, keine Werbung machen zu wollen, dem Unvermögen, Alternativen zu nennen, hier immer vorgeschoben wird.

Zitat von: FoxtrotUniform am 20. November 2015, 10:01:17
Es gibt auf dem freien Markt auch Produkte, die das passive(!) Kriegsrisiko absichern, auch bei Dienstunfähigkeit zahlen (genau die Klausel prüfen), Soldaten in Risikogruppen hinsichtlich ihrer Verwendung, TSK und des Dienstgrads einstufen und vorallem auch bis zum 65 Lebensjahr Versicherungsschutz bieten.

OK, der Dienstgrad hat letztendlich nur etwas mit der entstehenden Versorgungslücke bei Eintritt einer DU zu tun. Eine Einstufung ist hier meiner Ansicht nach unzweckmäßig.
Inwiefern sind denn Herr, Marine, Luftwaffe und SKB unterscheidlich einzustufen? Mir erschließt sich das hier überhaupt nicht.
Und wie bereits erwähnt: Wenn man bis zum 65. Lebensjahr versicherungsschutz benötigt, kann man über den RV auch eine abgewandelte Version zusammen mit dem RV-Beauftragten aushandeln.
Das sogenannte passive Kriegsrisisko ist nur eine Formulierung, die sich aus dem Satz "(...) und nicht aktiv daran beteiligt war (...)" ergibt. Es kommt darauf an, ab wann bzw. unter welchen Umständen der Versicherer einen Einsatz/Auslandsaufenthalt als aktive Beteiligung einstuft. Der RV lässt alle Einsätze unter das passive Kriegsrisiko fallen, für die es einen Kabinettbeschluss gibt und die als humanitär oder friedenssichernd/friedenserhaltend eingestuft wurden. Unabhängig davon, ob man bei dem DU-verursachenden Umstand eine Waffe ("aktiv") in der Hand hatte oder nicht, im Lager war oder draußen ("aktiv") herumgefahren ist. Hier unterscheiden nämlich Versicherer wie die Nürnberger auch nochmal, ob Einsatz von Waffengewalt etc.

Zusättzlich will ich nochmal anmerken: Beim Einsatz von chemischen Kampfstoffen leistet meiner Erkenntnis nach kein Versicherer, außer über den RV. Sollte ich mich irren, bin ich um jeden Erkenntnisgewinn dankbar!
Aber der Gedanke sollte einen als Soldaten schon beschäftigen. Die Zeit der Terror-Anschläge ist sicher nicht vorbei und vor ABC-Kempfstoffen wird sicher niemand mehr zurückschrecken.
Autor F_K
 - 20. November 2015, 10:35:11
Genaueres nachzulesen bei:

Kriegsklauseln in Lebens- oder Unfallversicherungsverträgen und
Schadensausgleich in angemessenem Umfang gemäß
§ 63b des Soldatenversorgungsgesetzes
von
BMVg – P III 3 – 09/2012
Autor F_K
 - 20. November 2015, 10:27:01
@ FoxtotUniform:

Dann ergänze ich mal:

ZitatJenseits solcher individuellen Vereinbarungen haben die Versicherer in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen in Abstimmung mit dem Verteidigungsministerium festgelegt, dass Soldaten während Auslandseinsätzen keine Prämien zahlen müssen, aber auch im Schadensfall keine Leistungen erhalten. Während das in der Unfallversicherung gilt, wird in der Lebensversicherung nach aktivem und passivem Kriegsrisiko unterschieden.

Sprich: Ohne "aktives Kriegsrisiko" gibt es also die hohe Wahrscheinlichkeit, im Schadensfall im Auslandseinsatz keine Leistungen zu erhalten. Dies muss man deutlich erwähnen.

ZitatVertrag ist unflexibel, da er pauschal nur bis zum 55

1.) DU Versicherungen werden oft nur bis zu dem Alter gewählt, da dann die normale Rente schon eine "anständige" Höhe erreicht haben sollte und ein Versicherungsschutz nicht mehr zwingend erforderlich ist.
2.) Weil DU/BU wegen Erkrankungen mit dem Alter deutlich wahrscheinlicher wird, steigen die Beträge dann auch überproportional an, so dass alleine wegen der Beiträge oft hier die Versicherung beendet wird.
Autor FoxtrotUniform
 - 20. November 2015, 10:01:17
Der RV Bundeswehr besteht aus zwei Komponenten: Absicherung gegen Dienstunfähigkeit und kapitalbildende Lebensversicherung, welche nicht bei jedem Vertrag inkludiert ist.

Der große Vorteil ist, dass auch Soldaten die zur Hochrisikogruppe zählen (KSK, Fallschirmjäger, Piloten...) hier eine Absicherung im Auslandseinsatzberfahren.

Die Nachteile liegen auf der Hand: Die Prämie ist für alle Soldaten gleich kalkuliert, sodass der Schreibtischtäter das Risiko des Kommandosoldaten mitfinanziert. Der Vertrag ist unflexibel, da er pauschal nur bis zum 55 (?) abgeschlossen werden kann (das gilt für den DU-Teil). Einem Zeitsoldat fehlen bis zum Renteneintritt also circa 12 Jahre. Das Verhältnis von Prämie zu Leistung ist schlechter als bei Produkten vergleichbarer Mitbewerber (Werbung gibt's keine) und die Dienstunfähigkeitsklausel sollte jeder mal mritisch hinterfragen.

Es gibt auf dem freien Markt auch Produkte, die das passive(!) Kriegsrisiko absichern, auch bei Dienstunfähigkeit zahlen (genau die Klausel prüfen), Soldaten in Risikogruppen hinsichtlich ihrer Verwendung, TSK und des Dienstgrads einstufen und vorallem auch bis zum 65 Lebensjahr Versicherungsschutz bieten.

Nach dem Ausscheiden gibt es 3 Möglichkeiten: Auflösen, beitragsfrei stellen (sinnlos, da die Verwaltung weiter bezahlt wird) oder bei einer anderen Versicherung fortführen. Das sollte jeder genau prüfen und individuell entscheiden. Auch der neue Beruf und vorallem der Gesundheitszustand spielen eine wichtige Rolle.

Abschließend erlaube ich mir noch die Anmerkung. Auch ich habe vor vielen Jahren einen RV abgeschlossen, da ich in der AGA weder Interesse, noch Verständnis für derartige Versicherungen hatte. Der Spieß hat den Vertreter eingeladen, vorgestellt und erzählt wie toll dieses Produkt ist. Als junge Soldaten haben wir also schnell unterschrieben.
Ähnlich läuft das heute auch noch ab und das Produkt ist sicherlich auch nicht das schlechteste auf dem Markt. Aber: Es fehlt jegliche Transparenz und es wird so dargstellt, als gäbe es von keinem Versicherer eine vergleichbare Police. Für mich ist das mindestens eine Wettbewerbsverzerrung, wenn nicht sogar mehr. Ich kann nur an alle Einheitsführer und Spieße appellieren, ihre Soldaten eingehend für die Thematik zu sensibilisieren und insbesondere in der AGA vielleicht auch einen Referenten zu dem Thema einzuladen.
Autor TylerDurden
 - 19. November 2015, 15:05:48
Zitat von: OStGefr B.Schmitt am 19. November 2015, 14:36:58
Wer sich nur Ansatzweise mit den Produkten des Rahmenvertrags auseinandersetzt wird feststellen das sie weder Flexibel noch transparent sind. oder Zeitgemäß.

Es gibt dinge die im Leben sehr wichtig sind, und eine DU die im Fall der Fälle zahlt steht da ganz weit oben.
Niemand hat Lust sich im Schadensfall mit dem Versicherungsunternehmen auseinanderzusetzen, und zu beweisen das man Dienstunfähig ist. Auf das Thema Erwerbsunfähigkeit fange ich Garnicht erst an  ;D

Es reicht nicht sich immer auf § 63c SVG zu berufen.... lieber Rahmenvertrag

Und wieder unkonkret ...
- nicht zeitgemäß
- unflexibel
- intransparent
  ???

Solange niemand konkretisieren kann, was genau nun nicht zeitgemäß, unflexibel und intransparent ist und mit Gegenbeispielen anderer Versicherer anführen kann, in welchen Punkten sie besser sind, kann man doch nur skeptisch sein. Vielleicht sehe ich das auch völlig falsch; ich lasse mich gern belehren aber dann bitte ... konkret werden.